: Urteilsüberprüfung „Maguire-Seven“
London (dpa) — Ein Urteil aus dem Jahre 1975, durch das sieben Engländer wegen der angeblichen Herstellung von Bomben für die nordirische Terrororganisation IRA für viele Jahre ins Gefängnis geschickt wurden, kann jetzt gerichtlich überprüft werden. Das entschied ein Londoner Berufungsgericht am Mittwoch, nachdem die Sieben bereits vor einiger Zeit aus der Haft entlassen worden waren. Die als „Maguire-Seven“ („Sieben“) bekannt gewordenen Engländer waren im Dezember 1974 nach mehreren Bombenanschlägen der IRA auf Gaststätten bei London verhaftet und verurteilt worden. Die Urteile stützten sich im wesentlichen auf wissenschaftliche Gutachten, wonach die Sieben bei ihrer Festnahme Sprengstoffspuren an ihren Händen gehabt haben sollen. In anderen Verfahren sind entsprechende Gutachten inzwischen als unzuverlässig zurückgewiesen worden. Bei den Ermittlungen nach den Bombenanschlägen hatte einer der inzwischen freigelassenen „Guildford-Vier“ den Namen der heute 54jährigen Anne Maguire als angebliche Bombenlieferin genannt. Daraufhin waren ihr Ehemann, ihre Söhne und ein Bekannter der Familie festgenommen und verurteilt worden.
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