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Berlin (dpa) – Private Wettunternehmen und Spielbanken dürfen von den Behörden künftig nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Die Richter hoben die Konzession der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung für die Spielbank in Lindau auf. Die frühere Betreiberin – eine private Gesellschaft – kann sich nun erneut um die Spielbank bewerben.

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