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■ MENSCHENHANDELUrteile gegen Menschenhändler

Im Essener Menschenhändlerprozeß wurden gestern Haftstrafen in Höhe von fünf und sieben Jahren verhängt. Der Angeklagte „Künstleragent“ verließ dennoch das Gericht auf freiem Fuß, denn er saß schon zwei Jahre in Untersuchungshaft. Verteidiger unterstellten den Filipinas, die in der BRD zur Prostitution gezwungen worden waren, sie hätten wissen müssen, was sie in der „Risikozone Nordeuropa“ erwarte. SEITE 4

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