piwik no script img

■ MauerschützenUrteile bestätigt

Berlin (AFP) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Revisionsentscheidung zwei Urteile gegen Mauerschützen bestätigt und damit seine Haltung zur Strafbarkeit der Todesschüsse bekräftigt. In der Begründung heißt es, bei den Todesschüssen an Mauer und Stacheldraht handele es sich um „schwere Verstöße gegen die Menschenrechte“, die durch keinen Befehl von Vorgesetzten zu rechtfertigen gewesen seien. Der BGH bestätigte eine sechsjährige Haftstrafe und eine zweijährige Bewährungsstrafe für zwei frühere DDR- Grenzsoldaten, die 1962 und 1965 an der Berliner Mauer mehrere Menschen getötet oder schwer verletzt hatten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen