■ Urteil/Urlaub: Pech für Dauerkranke
Kassel (AP) – In einem Musterprozeß hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß Arbeitnehmer, die dauernd krank sind, keine finanzielle Abgeltung ihres Urlaubs beanspruchen können. Auch beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann keine finanzielle Urlaubsabgeltung verlangt werden, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen wurde (AZ: BAG 9 AZR 522/92).
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