: Urteil
■ Strahlende Oma: Mehr Rente fürs Enkelhüten
Kassel (dpa) — Eine Großmutter kann für ihr Enkelkind Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung geltend machen, wenn die Mutter das Kind nur gelegentlich besucht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Dem Gericht lag der Fall einer Mutter aus dem Raum Augsburg vor, die ihr Kind zwei Monate nach der Geburt der Großmutter gegeben hatte und in eine andere Stadt gezogen war. Ausschlaggebend sei, so die BSG-Richter, daß die Oma als Pflegemutter im wesentlichen die materiellen Aufwendungen für ihr Enkelkind bestritt und die leibliche Mutter ihr Kind nur zweimal im Monat besuchte. (Az.: 5 RJ 58/91)
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