piwik no script img

Urteil

■ Kürzere Arbeitszeit auch bei Halbtagsjob

Kassel (ap) — Bei einer tariflichen Arbeitszeitverkürzung kann der Arbeitgeber auch die Arbeitszeit von Halbtagskräften entsprechend herabsetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn die Teilzeitkräfte selbst eine Verringerung ihrer Arbeitszeit ablehnen und statt dessen mehr verdienen wollen. (Az: 2 AZR 432/90)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen