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■ UrteilZulagen für alle

Kassel (AP) – Arbeitgeber, die ihren Angestellten eine außertarifliche Zulage zahlen, dürfen die im gleichen Betrieb beschäftigten Arbeiter nicht ohne sachlichen Grund von der Gewährung der Zulage ausschließen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Die Arbeitgeber verstoßen dem Urteil zufolge andernfalls gegen die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. (Az: 10 AZR 306/91)

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