■ Urteil: Müllgebühren
Eine Stadt darf durch ihre Müllgebühren nicht willkürlich eine bestimmte Tonnengröße bevorzugen. Vielmehr muß die Gebühr für alle Tonnen einer gemeinsamen Systematik folgen. Die kann berücksichtigen, daß für kleinere Gefäße je Liter höhere Gebühren fällig werden, weil sie mehr Aufwand erfordern. Mit dieser Begründung hob das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Gebührentabelle einer Kommune auf. Die Abfallgebühren dort sollten im Jahr 1992 für die 50-Liter-Tonne 25 Pfennig pro Liter betragen. Die 240-Liter-Tonne sollte nur 12 Pfennig, der 1.100-Liter- Großbehälter hingegen 19 Pfennig pro Liter kosten. Die Kommune wollte so Bürger dazu bringen, das 240-Liter- Gefäß zu benutzen.
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