piwik no script img

■ UrteilMüllgebühren

Eine Stadt darf durch ihre Müllgebühren nicht willkürlich eine bestimmte Tonnengröße bevorzugen. Vielmehr muß die Gebühr für alle Tonnen einer gemeinsamen Systematik folgen. Die kann berücksichtigen, daß für kleinere Gefäße je Liter höhere Gebühren fällig werden, weil sie mehr Aufwand erfordern. Mit dieser Begründung hob das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Gebührentabelle einer Kommune auf. Die Abfallgebühren dort sollten im Jahr 1992 für die 50-Liter-Tonne 25 Pfennig pro Liter betragen. Die 240-Liter-Tonne sollte nur 12 Pfennig, der 1.100-Liter- Großbehälter hingegen 19 Pfennig pro Liter kosten. Die Kommune wollte so Bürger dazu bringen, das 240-Liter- Gefäß zu benutzen.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen