■ Urteil: Vorgetäuschtes Ja
Karlsruhe (AFP) – Wenn Frauen einem Vergewaltiger aus Angst ihr Einverständnis zum Geschlechtsverkehr vorspielen, darf dies nicht strafmindernd zugunsten des Täters gewertet werden, entschied der Bundesgerichtshof gestern (AZ: 4 StR 33/93). Damit wurde eine anderslautende Entscheidung des Landgerichtes Dortmund aufgehoben. Es hatte den Täter wegen Körperverletzung und Nötigung, nicht wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.
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