■ Urteil: Kein Geld für Drogen-WG
Kassel (AP) – Krankenkassen müssen nicht für die Kosten der Nachsorge ehemals Drogenabhängiger in Wohngemeinschaften aufkommen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Zwar sei die Krankenversicherung grundsätzlich für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in Kur- und anderen Spezialeinrichtungen zuständig, begründeten die Richter ihren Spruch. Leistungspflicht für die Kassen gebe es jedoch nur, wenn dabei ärztliche Behandlung erfolge. (Az: 1 RK 8/93)
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