■ Urteil: Anspruch erloschen
Kassel (AFP) — Frühere DDR- Bürger, die nach einer eigenständigen Beschäftigung in den früheren Ostblockstaaten nach Deutschland zurückkommen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Das Bundessozialgericht wies gestern die Klage einer Berlinerin ab, die argumentiert hatte, ihr stehe Arbeitslosengeld auf Grund des Sozialversicherungsabkommens zwischen der DDR und der Sowjetunion von 1960 zu (AZ: 11 RAr 107/93).
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