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■ UrteilRente für ABM passé

Kassel (dpa) – Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Sie können sich nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, wenn ihre unbefristet beschäftigten Kollegen in Betrieben oder Behörden eine zusätzliche Rente erhalten. Bundesarbeitsgericht: Az.: 3 AZR 367/94

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