■ Urteil: Job geht vor Politik
Kiel (dpa) – Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten die Teilnahme an einer politischen Demonstration während der Arbeitszeit verbieten und Zuwiderhandlungen abmahnen. Das geht aus einem am Mittwoch in Kiel veröffentlichen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein vom 18. Januar hervor (Az.: 3 Sa 568/94).
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