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■ UrteilRechte für Kranke

Kassel (dpa) – Chronisch Kranke, die regelmäßig in der Arbeitszeit zum Arzt müssen, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Damit hat das Bundesarbeitsgericht gestern der Klage einer Angestellten stattgegeben. Die 48jährige mußte auf ärztliche Anweisung dreimal wöchentlich zur Lymphdrainage und verspätete sich dann. (Az.: 5 AZR 100/94).

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