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Urteil

Das Verfahren gegen einen Oberarzt des Krankenhauses Hamburg-Eppendorf wegen Vorteilsannahme ist gestern vom Amtsgericht gegen die Zahlung von 60.000 Mark eingestellt worden, weil der Arzt sich nichts in seine private Tasche gesteckt hat. Der Kardiologe soll für die Bestellung bestimmter Herzschrittmacher von einer Pharmafirma 35000 Mark erhalten haben. Das Geld wurde 1991 dazu benutzt, eine Assistenzarztstelle in Müns-ter zu finanzieren.

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