Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gute Zeiten für Tauschbörsen-Nutzer

Das Datenurteil wird es der Musikindustrie erschweren, das illegale Downloaden im Internet zu bestrafen. Die Abmahnwelle werde abflaueb, so ein Rechtsanwalt.

Glück gehabt! Bild: dpa

BERLIN taz Tauschbörsenbenutzer können vorerst aufatmen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert zunächst, dass die Rechtsanwälte der Musikindustrie die auf Vorrat gespeicherten Namen und Adressen der Nutzer von Internetprovidern erhalten. Die Musikindustrie leidet schwer unter den Downloads. Von 2,6 Milliarden Euro (2000) sank der Umsatz auf 1,6 Milliarden Euro (2007).

Seit Jahren lässt die Industrie Internetnutzer abmahnen, die bei Tauschbörsen Songs oder Alben herunterladen und anbieten. Meist werden Bußgelder im vierstelligen Bereich angedroht. Das hatte den Titeldiebstahl im Internet auf 312 Millionen Stücke halbiert.

Die Abmahnwelle werde in Kürze abnehmen, prophezeit der Kölner Rechtsanwalt Christian Somecke. "Das Urteil sagt klipp und klar, dass die Daten nur zur Ermittlung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Genau zu diesen schweren Straftaten zählt aber Tausch von Musik im Internet gerade nicht." Somecke vertritt über 900 Betroffene gegen die Musikindustrie.

"Das ist ein klares Signal in Richtung Musikindustrie", sagte auch die Sprecherin der deutschen Internetwirtschaft (eco). Maritta Strasser. Die derzeitige Abmahnpraxis sei von der Entscheidung allerdings nicht direkt betroffen, gibt Strasser zu bedenken. Bislang dürfen Provider - unabhängig vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - Kundendaten zu Abrechnungszwecken maximal eine Woche speichern.

Der Bundesverband Musikindustrie gibt sich daher noch relativ unbeeindruckt. "Wir sehen keine konkreten Auswirkungen auf die Verfolgung von Internetpiraterie", erklärt Geschäftsführer Stefan Michalk. Es sei für die Branche wichtig, dass sich die Tauschbörsennutzer nicht in der Anonymität des Internets verstecken können.

Welche konkreten Auswirkungen der Richterspruch auf den illegalen Musikdownload in Deutschland haben wird, ist derzeit juristisch noch umstritten. "Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Tauschbörsenbenutzer aufatmen können", erklärt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club. Die bekannte Hacker-Organisation ist "verhalten optimistisch", dass "Datensammelwut" eingeschränkt wird. PAUL WRUSCH

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