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Urteil zur ReligionsausübungGebet gefährdet Schulfrieden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hebt in zweiter Instanz ein Urteil auf. Ein 16-jähriger Muslim darf nun doch nicht während der Schulzeit beten. Die Schule befürchtet Konflikte.

Der Gymnasiast Yunus M. (r) unterhält sich im Oberverwaltungsgericht in Berlin zu Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt Bülent Yasar. Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Berliner Schüler darf nun doch nicht während der Schulzeit das islamische Gebet verrichten. Das Oberverwaltungsgericht hob am Donnerstag in zweiter Instanz ein Urteil vom vergangenen September auf. Das Verwaltungsgericht hatte damals 16-jährigen Yunus M. zugesprochen, einmal täglich außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Die Berliner Senatsschulverwaltung habe nun glaubhaft machen können, dass der Schulfrieden durch das tägliche Gebet gefährdet sei, so die Richter. Der Streit ist der erste dieser Art in Berlin, wo seit Jahren viele Schulen einen hohen Anteil muslimischer SchülerInnen haben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich.

Yunus M. hatte gegen seine Schule geklagt, nachdem die Schulleitung ihm untersagt hatte, gemeinsam mit anderen auf dem Flur zu beten. Dem Verwaltungsgericht hatte der Jugendliche glaubhaft gemacht, dass er "strenggläubiger" Muslim sei, der die im Islam vorgeschriebenen täglichen fünf Gebete einhalte. Das Gericht hatte der Schule damals vorgeschrieben, ihm wenigstens einmal täglich die Möglichkeit zu beten einzuräumen - außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass der Schulbetrieb nicht gestört werde. Die Einrichtung eines speziellen Raums dafür schreibt die oft fälschlich als "Gebetsraum-Urteil" bezeichnete Entscheidung nicht vor.

Die Landesschulverwaltung war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Argumentation: An der Schule lernen Schüler verschiedener Religionen, bereits jetzt sei es zu Konflikten gekommen. Diese seien nur zu vermeiden, wenn der Betende einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekäme. Die Schule könne das aber nicht leisten, zumal Angehörige anderer Religionen dann ebenfalls entsprechende Ansprüche erheben könnten. Der Rechtsanwalt des Schülers sagte, sein Mandant habe ein gutes Verhältnis zu Mitschülern.

Die Berliner Schulverwaltung zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Es ist ein guter Tag für die Berliner Schule", sagte die Leiterin der betroffenen Schule, Brigitte Burchhardt. Mit dem Urteil gebe es einen Konfliktherd an der Schule weniger. Auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Urteil. Es sei richtig, die negative Religionsfreiheit und den Bildungsauftrag der Schule höher zu bewerten, als es die erste Instanz getan hatte.

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29 Kommentare

 / 
  • DA
    Deniz Anan

    Das Bürschchen und sein Anwalt wollen halt ein bisschen Medienwirbel veranstalten. Wir sind hier halt ein westlich, demokratisches Land, geprägt durch das Christentum und eine christliche Kultur. Da braucht der Islam halt noch ein paar Jahrhunderte, bis er eine gewaltfrei und friedliche »Religion« ist, gell? Das Bürscherl soll halt dann nach Arabien oder sonst wohin gehen, wo er dann ungestört fünf mal während des Unterrichts »beten«, schlafen, pullern oder was-wissen-wir tun kann. Das muss halt auch ein Mohammedaner verstehen, dass wir nicht in die »religiöse Steinzeit« zurückwollen. Oder, vielleicht wäre ja eine Psychotherapie doch nicht das verkehrteste für so ein geltungssüchtiges Bubi? Sonst wird er vielleicht noch zum Amokläufer vor lauter unterdrückter Wut?

    Ja, so sind sie halt die Mohammedaner …

  • H
    Hulda

    @Leser

     

    - ich bin ein großer Verehrer von Neill. Aber ich fürchte, hier wird wieder über Begriffe diskutiert, die vorher nicht näher definiert wurden.

     

    Ich kenne viele Leute, die von "Religion" nichts halten. Und das sind ausnahmslos immer Menschen, denen irgendeine ekklesiogene Neurose anerzogen wurde. Katholiken, strenge Freikirchler oder auch orthodoxe Moslems.

     

    Ich glaube aber nicht, dass Religion oder Glaube per se krank macht (ich gebe aber zu, dass es möglicherweise sehr oft so ist, weil neurotische Menschen ihre Ängste so unterdrücken und auch die nachfolgende Generation schon in dem Sinne verbiegen).

     

    Was ist also "Religion"? Selbstverständlich haben Kinder Interesse am Thema Tod und Jenseits und moralischem Verhalten, und diese NEugier ist nach dem aktuellen Stand der Forschung praktisch der menschlichen Natur grundsätzlich zueigen.

     

    Religion gibt, sofern sie nicht pervertiert wird, Antworten darauf und zeigt Wege auf, diese ANtworten nachzuvollziehen.

     

    Weißt du, was das Wort "Sharia" bedeutet? Arabisch für Handabhacken? - Falsch! Es heißt: "Weg zur Quelle". Das Befolgen irgendwelcher Riten und Regeln ist eigentlich als spirituelle Übung gedacht, um zu Gott bzw der Quelle des Lebens (ein Name Gottes im Koran: Al-Hayy) in dir selbst zu finden.

     

    Aber ich gebe dir recht, dass das selten so verstanden wird. Jemand sagte mal: Riten und Regeln sind eine Krücke, um spiritell weitergehen zu können. Das Problem ist: Die einen benötigen diese Krücke gar nicht, und die, die sie benötigen, haben kein Interesse an spiritueller Weiterentwicklung. Vielmehr benutzen sie sie, um anderen damit auf den Kopf zu schlagen :-)

     

    mfG Hulda

  • L
    Leser

    Ich möchte hier die Erkenntniss von A.S. Neil anmerken, Leiter der Demokratischen Reformschule "Summmerhill".

    Einer Schule, in der die SchülerInnen den Unerrichtsstoff völlig frei selbst bestimmen konnten und können.

    Zum Thema Religion bemerkte Neil, daß sich kein freies Kind jemals für Religion interessierte.

    Religiöses Interesse bei Kindern und Jugendlichen ist nach Neils langjährigen Beobachtungen immer fremdbestimmt.

    Nichtsdestotrotz sollte es für die Schule kein Problem sein, für alle SchülerInnen einen "Raum der Stille" einzurichten, in welchem Schüler ungestört kultische Zwangshandlungen ausüben können.

  • MI
    Mohammed Issa

    Wenn dieser Schueler tatsaechlich so strengglaubiger Moslem sei, sollte er wissen, dass es ueberhaupt moeglich ist, die Gebetszeiten zu aendern, und sein Gebet nachzuholen, wenn keine andere Moeglichkeit besteht. Das weisst jeder Imam, auch in Deutschland.

    Deswegen halte ich das ganze Verfahren als eine gezielte Provokation von Islamisten, die unsere Glaube verschmutzen.

  • MK
    Marcel Kolvenbach

    Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag für all jene, die wie ich daran glauben, dass Toleranz und Offenheit die Grundlage unserer Westlichen Werte sein sollten.

     

    Wo könnten nicht-muslimische Schüler sich besser und näher mit dem Islam auseinandersetzen, als mit einem Mitschüler, der vor ihren Augen betet? Ist doch eine klasse Grundlage für spannende Diskussionen.

     

    Es ist gefährlich, dass wir junge Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religion ausgrenzen und in die Kellerräume von Hinterhofmoscheen drängen, denn dort kommen sie - unsichtbar für den Rest der Gesellschaft diese jungen, suchenden Menschen in Kontakt mit Leuten, die den Islam für ganz andere Zwecke missbrauchen.

     

    Viele Migranten und Deutsche mit muslimischem Hintergrund werden sich jetzt bestätigt fühlen, dass sie nicht erwünscht sind in unserer Gesellschaft, dass wir ihnen feindlich gegenüber eingestellt sind.

     

    Wenn wir einen Deutschen, einen Europäisch geprägten Islam wollen, dann müssen wir uns dem Islam öffnen und den Menschen Raum für ihren Glauben geben - mitten unter uns.

     

    Ein kleinkariertes Urteil voller deutscher Angst.

     

    Marcel Kolvenbach

    filmemacher

    Köln - Kampala

  • JR
    Josef Riga

    Der Vorwand der "betroffenen" Schule, sie könne keinen Raum zur Verfügung stellen, zeigt, welchen Stellenwert Religion in unserer Gesellschaft hat: sie soll in einem "stillen Kämmerlein" stattfinden, möglichst unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit; so wie man eben aufs Klo geht, eine unumgängliche, aber eben auch peinliche und leicht anrüchige Sache, der zuzuschauen oder geschaut zu bekommen, der Mensch vermeiden sollte. Kein Muslim verlangz oder braucht ein Separee, um mit Gott zureden. Das kann sich der Westen mit seinen verlogenen Heimlichkeiten und perversen Öffentlichkeiten schon gar nicht mehr vorstellen.

  • A
    AlexsZander

    Erstens: Wie kommt dieses Gericht auf die verrückte Idee, dass "der schulische Frieden" ein höheres Gut wäre als die Ausübung der Religionsfreiheit?! Es wäre doch zu schön, wenn die Gerichte auch ab und zu mal einen Blick in das Grundgesetz und nicht immer nur in die untergeordneten Gesetzbücher werfen würde. Vielleicht würde ihnen dann auffallen, dass dort die Religionsfreiheit absolut formuliert ist und nicht derart, dass man sie bei der Gefährdung anderer öffentlicher Güter, die nicht im Grundgesetz gesichert sind, einfach einschränken darf.

     

    Zweitens: Es stellt sich die Frage ob das Gericht genauso entschieden hätte, wenn es sich um einen jüdischen Mitbürger gehandelt hätte. Wehret den Anfägen der Islamophobie!

     

    Drittens: Es ist ein Armutszeugnis für die schulischen Pädagogen, wenn sie nicht fähig sind, die derart durch das Beten entstehenden Konflikte mit den Schülern aufzulösen, zu bewältigen bzw. auszudiskutieren. Dadurch dass das Beten nun verboten wird, verschwindet nicht der Konflik, sondern er wird allenfalls verborgen. Die Schulen haben die Aufgabe die Schüler im Sinne des demokratischen Pluralismus zu erziehen, wenn sich einige Schüler über das Gebet eines anderen echauffieren, dann muss ein Pädagoge der Frage nachgehen warum sie sich echauffieren und die ideologischen Urachen dafür beseitigen und nicht etwa den betenden Schüler dazu bringen mit dem Gebet aufzuhören.

    Tut er dies nicht, so ist dies nicht anderes als Toleranz gegenüber Intoleranz aber wie hat schon Kant gesagt: "Die Toleranz muss gegenüber der Intoleranz intolerant sein."

  • Z
    Özer

    Klar sind Konflikte zu befürchten. Eine Pornogeneration kann einen gläubigen, praktizierenden jungen Menschen schlecht verstehen.

  • F
    freidenker

    Na endlich wird mal eine Grenze gezeigt.

     

    Und ich glaube Mohammed ist es sch...egal, ob irgend jemand 5!!! mal am Tag betet.

  • O
    otto

    In den Schulen wird Bildung vermittelt, Religion

    gehört in die "Gotteshäuser"!

  • P
    pmüller

    Statt vor Gericht zu klagen, sollte sich der Junge lieber in Behandlung begeben. Würde man ja jemandem, der an das rosafarbene unsichtbare Einhorn oder an das fliegende Spagettimonster glaubt, auch anraten.

  • M
    manni

    Es ist natürlich nicht so einfach, in den Pausen, während sich die meisten Schüler nicht (!) in den Klassenräumen aufhalten, einen leeren Raum fürs Gebet zu finden. Schon klar....

    Die Schulleitung sollte schon so ehrlich sein und mal die eigentlichen Gründe für ihre Haltung darlegen.

  • R
    Rod

    Richtig so! Wenn wir die Kruzifixe in den Klassenzimmern abhängen müssen, dann daruf auch kein anderer seine Religion durch solche penetrante Beterei zur Schau stellen.

     

    Schulen und alle anderen öffentlichen Einrichtungen haben regligionsfreier und neutraler Raum zu sein!

  • Z
    Özer

    Wenn das nicht Menschenrechtsverletzung ist.

     

    Also ich lebe schon seit 30 Jahren in Deutschland, ich habe als Student auf Schulbänken etc. mein Gebet verrichtet, niemand und kein Gesetz kann mir verbieten, wo ich bete. Diese Richter sollen die Rechts- und Linksradikalen und ihren Nichterziehbaren hierzulande Verbote verpassen und nicht gläubigen jungen Menschen.

     

    Aber so ist es halt, der Islam ist die letzte und einzig wahre Botschaft Gottes und wird ihren Feinden und dem Teufel bekämpft.

  • W
    Willi

    Ein Sieg der Vernunft - Aufklärung sei Dank!

  • DD
    dirt diver

    Wer glaubt den, dass ein sechzehnjähriger Schüler Interesse an einem Gebetsraum hat? Dahinter stecken die üblichen Verbände, die auf diese Art und Weise ihre Nacht in ihrem Einflussbereich zu erweitern vrsuchen. Diese undähliche Dinge passieren leider in Deuschland derzeit überall.

  • B
    bastapapsta!

    Das Urteil in der Form ist völlig korrekt.

     

    Der muslimische Gymnasiast und seine Eltern sond die Sache von Anfang an falsch angegenagen, daher war kein anderer Ausgang der Angelegenheit zu erwarten. Ich bin der letzte der für Gebetsverbote ist, aber dann müsste dass auch für Schüler mit allen religionsformen in unterschiedlichen Räumen angeboten werden, das fände ich in Ordnung, NUR wie ist dies praktisch und räumlich umsetzbar ?

    Es gibt soviele unterschiedliche Religionsformen, Menschen mit unterschiedlichster Religösität.

     

    Würde man nur 1-2 Räume anbieten, wäre die Problematik, dass die Betenden sich gegesnseitig stören Würden. Wenn beispielsweise meditierende Meditations Musik hören würde das die Moslems stören und das gebet der Moslems würde die Meditierenden stören....

     

    Aber es ist auch falsch nur Moslems oder Christen Gebeträume zu gewähren und anderen nicht- dies ist Minderheitenfeintlich.

     

    Er hätte das Thema zusammen mit Mitschülern ansprechen können und ggf. in Kooperation mit der Schulleitung besprechen können, ob es eine Möglichkeit gibt für ALLE gäbe, anhand eines Konzeptes die Möglichkeit geschaffen werden könnte, individuelle Gebetsbereiche zu schaffen. Wer dies nachher nutzt und wwer nicht bliebe jedem selbst überlassen.

     

     

    Aber so aggressiv wie der Gymnasiast aufgetreten ist, das war der falsche Weg, daher war das abzulehen. Was aber NICHT heist, dass es nicht die Möglichkeit gibt, das Thema mal aufzugreifen, ob es nicht doch die räumliche

    Möglichkeit gäbe für JEDEN und nicht nur für Leute, die eine Extrawurst einfordern einen enstsprechenden Gebestbereich zu schaffen.

     

    Aber ish finde, er hat nachwievor die Möglichkeit- und die sollte man ihm auch gewähren- das Thema anzusprechen, ob nicht für alle verschiedenen Religiösitäten Gebetsräume eingerichtet werden könnten.

     

    Davon unabhängig sollte der Schulunterricht religiös neutral sein.

  • P
    Peter

    Ohne langen Firlefanz begrüße ich das Urteil.

    Religiöse Symbole an Wand und Kleidung, Religionsunterricht und Religionsausübung sind Privatsache und haben an einer öffentlichen Schule nichts zu suchen.

    Punkt.

  • H
    Hulda

    Kapier ich irgendwie nicht: Man will ihn am Beten hindern? Dürfte er denn im Sitzen, oder auch nicht? Er fordert doch keinen Raum und keinerlei Extrawürste und laut ist das GEbet auch nicht. Wenn rauskommt, dass er nur in Gedanken betet (ist Muslimen erlaubt, wenn sonst keine Möglichkeit zum Gebet besteht) - würde sich dann jemand neben ihn stellen und irgendwie Krach schlagen, um ihn abzulenken?

     

    Klar, ich kann mir schon vorstellen, dass es Zündstoff wäre, wenn er sichtbar irgendwo betet - zumal man ja hier nicht erläutern muss, was der Islam für ein Image hat. Aber jemandem per Gericht das Beten zu verbieten, finde ich schon sehr seltsam. Ich weiß aber, wie sehr es Leute provoziert, wenn sie mitbekommen, dass jemand irgendwelche Gebote einhält - wenn man im Ramadan z.B. den Kaffee ablehnt...

  • KB
    karin bryant

    Ich denke auch bei dieser Sache wollte der junge Moslem mal testen wie weit er gehen kann. Wenn er denkt dass er in der Pause unbedingt beten muss dann kann er das doch tun nur sollte man ihm nicht noch einen Raum dafuer zur Verfuegung stellen muessen.

    Schulen koennen nicht Raeume fuer alle Religionen parat stellen sonst ist die GLeichbehandlung nicht mehr gerechtfertigt.

  • SB
    Steffen Behnken

    Es ist wünschenswert, dass dieses Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht einer Prüfung unterzogen wird. Religionsfreiheit kann nicht nur die Freiheit von Religion bedeuten, sondern muss auch die freie Ausübung von Religion umfassen. Dass Gebete den Schulfrieden gefährden, ist eine Behauptung, die tendenziell an sozialistische oder nationalsozialistische Zeiten erinnert, jedoch wohl keinem liberalen, weltoffenen Geist entspringen kann. Hier hat ein bundesdeutsches Gericht anscheinend weltanschauliche Neutralität mit Atheismus verwechselt. Das ist jedoch nicht das selbe.

  • EK
    Eckhardt Kiwitt

    Schulen sind zum lernen da, aber doch nicht dazu, eine Märchenfigur namens Allah oder Gott anzubeten.

     

    Eckhardt Kiwitt, Freising

  • N
    Nigredo

    Natürlich stört so ein Gebet den Schulfrieden in einem Land, indem Andersaussehende wahlweise einfache Kriminelle, Sektierer oder gleich Terroristen, selten aber Mitbürger sind. Deutschlands Rechte steckt eben ideologisch noch immer im tiefsten ethnizistischen Nationalismus fest, demnach jeder Siebenbürgener deutscher ist, als ein in Deutschland geborener Namibier.

  • A
    Albert

    Ich weiß zufällig das Muslime ihre Gebete auf später verschieben können, das heißt er muss gar nicht unbedingt während der Schulzeit beten.

  • K
    Kati

    Wenn Kreuze weg sollen, dann ist dieses Urteil voll in Ordnung. Es war genau so überfällig!

  • TB
    Thomas Braun

    Religion im Religionsunterricht, ja! Ansonsten ist staatliche Schule überparteilich und überkonfessionell. Dies gilt auch und gerade für Muslime. Wehret den Anfängen!

  • H
    heryk

    Seltsamerweise hat der strenggläubige Rechtgläubige nach dem aufwendigen Erstreiten der Gebetserlaubnis den ihm zur Verfügung gestellten Raum nur äußerst selten genutzt. Müssen wir uns um seine Standhaftigkeit im Glauben Sorgen machen?

    Oder steckte dahinter eher der Versuch, im Marsch durch die Institutionen weiteres Terrain im Zuge der Konfessionalisierung unserer aufgeklärten Gesellschaft zu erobern?

    Das ist jetzt erst einmal nicht geglückt.

    Gott sei Dank.

  • JR
    Josef Riga

    Mein Gott, muss diese Gesellschaft Angst vor Menschen haben, die zu GOtt beten wollen.

    Armes Deutschland, ich schäme mich, Bürger dieser Bundesrepublik Deutschland zu sein. Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen, mittelalterliche Kleiderverbote für bestimmte Gruppen (sic), Nuklear-U-Boote für Israel, Schweigen zu den Morden des Mossad in der Golf-Region, Sanktionen und Polizeischnüffelei gegen jeden, der sich gegen die Ausplünderung der Welt durch Konzerne zur Wehr setzen will, etc. etc, aber einem Schüler das Gebet verweigern... Wo wollt ihr hin, oder was glaubt ihr, wo ihr damit landen könnt?

    Für die bundesdeutsche Gesellschaft gilt, was Thomas Mann am Ende des "Faustus" feststellt: "Fahr wohl- du lebest nun oder bleibest [auf dem Schlachtfeld]! Deine Aussichten sind schlecht; das arge Tanzvergnügen, worein du gerissen bist, dauert noch manches Sündenjährchen, und wir möchten nicht hoch wetten, dass du davonkommst."

  • O
    otto

    Schulen sind für die Bildung da, Religion gehört in die Gotteshäuser!