Urteil zur Ausrüstung der Bundeswehr: Raketendrohnen sind okay
Das Militär darf sich erstmals waffenfähige Drohnen beschaffen. Ein Gericht wies die Beschwerde eines US-Konzerns zurück.

So zivil wie diese sind die Bundeswehrdrohnen nicht Foto: dpa
BERLIN taz | Nach einem monatelang Rechtsstreit darf die Bundeswehr erstmals in ihrer Geschichte waffenfähige Drohnen beschaffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des US-Konzerns General Atomics zurück, der eine geplante Auftragsvergabe an ein Konsortium aus Airbus und dem israelischen Unternehmen IAI verhindern wollte. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der taz mit.
Die Bundeswehr verfügt bislang nur über reine Aufklärungsdrohnen ohne Bewaffnung: das Modell Heron des israelischen Herstellers IAI. Schon seit Längerem will das Verteidigungsministerium auch das Nachfolgemodell Heron TP anschaffen, das mit Raketen bestückt werden kann.
Das Ministerium hatte sich früh auf das israelische Modell festgelegt – unter anderem, um an die Erfahrungen mit dem Vorgänger anzuknüpfen und neue Schulungsmaßnahmen für die Soldaten zu vermeiden. Konkrete Verhandlungen mit Konkurrenzunternehmen gab es deshalb erst gar nicht.
Dagegen ging der US-Konzern General Atomics, Hersteller der ebenfalls waffenfähigen Drohne Predator, juristisch vor. Zunächst wollten die Amerikaner mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes ein neues Vergabeverfahren erzwingen. Nachdem die Kammer die Beschwerde abschmetterte, zog der Konzern vor das Oberlandesgericht.
Die Richter dort machten den Amerikanern zunächst Hoffnung. In einem Beschluss aus dem vergangenen September sprachen sie von „gewichtigen Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit nicht eingehalten worden sein könnten“. Um den Fall prüfen zu können, erbaten sie sich mehr Zeit. Bis zur Entscheidung war es dem Ministerium verboten, einen Vertrag mit dem Heron-Hersteller abzuschließen.
Nun hat das Gericht die Beschwerde der Konkurrenz aber doch abgewiesen. Die Begründung wird zuerst den Streitparteien zugestellt und ist daher noch nicht veröffentlicht. Das Ministerium kann jetzt weiterplanen, muss vor einem Vertragsabschluss aber noch die Zustimmung des Bundestags einholen. Ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschieht, ist derzeit offen.