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Urteil zum MutterschutzPolizistin darf im Dienst stillen

In einer einstweiligen Anordnung hat ein Gericht einer Polizistin erlaubt, während der Dienstzeit ihr Kind zu stillen. Wie alt das Kind ist, ist dabei egal.

Auch auf dem Revier erlaubt: Baby stillen. Foto: dpa

Frankfurt (Oder) dpa | Eine Polizistin kann ihr Kind während der Dienstzeit stillen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat der Frau, die nach der Geburt des Kindes wieder arbeitet, in einem Eilverfahren einen Anspruch auf Stillzeit zuerkannt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes sei stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben, hieß es in der Mitteilung. Dabei handele es sich um mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.

Nach Ansicht der Kammer ist die Vorschrift nicht auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Der Gesetzgeber habe keine zeitliche Einschränkung geregelt, hieß es. „Maßgeblich ist ausschließlich, dass die Mutter das Kind stillt.“

Das Gericht traf eine einstweilige Anordnung. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Ein Sprecher sagte, es sei der erste Fall zu diesem Thema an dem Gericht. Nähere Angaben dazu machte er nicht.

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1 Kommentar

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  • Es ist wirklich sehr erstaunlich, dass hierzulande selbst Gerichte bei der Beurteilung von Selbstverständlichkeiten mitunter zu selbstverständlichen Ergebnissen kommen können.