Urteil zum Mutterschutz: Polizistin darf im Dienst stillen
In einer einstweiligen Anordnung hat ein Gericht einer Polizistin erlaubt, während der Dienstzeit ihr Kind zu stillen. Wie alt das Kind ist, ist dabei egal.
Auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes sei stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben, hieß es in der Mitteilung. Dabei handele es sich um mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.
Nach Ansicht der Kammer ist die Vorschrift nicht auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Der Gesetzgeber habe keine zeitliche Einschränkung geregelt, hieß es. „Maßgeblich ist ausschließlich, dass die Mutter das Kind stillt.“
Das Gericht traf eine einstweilige Anordnung. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Ein Sprecher sagte, es sei der erste Fall zu diesem Thema an dem Gericht. Nähere Angaben dazu machte er nicht.
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