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Urteil zu religiösen BeschneidungenJüdische Klinik setzt Eingriffe aus

Die Chirurgen des Jüdischen Krankenhauses in Berlin sind vom Kölner Urteil verunsichert. Sie haben deshalb Beschneidungen bis auf weiteres ausgesetzt.

Hier finden vorläufig keine Beschneidungen mehr statt: Das Jüdische Krankenhaus in Berlin. Bild: dpa

BERLIN taz | Wegen des Kölner Beschneidungsurteil führt das Jüdische Krankenhaus Berlin bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Jungen mehr durch. Dies erklärte der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kristof Graf, der taz.

Nach Prüfung des umstrittenen Urteils des Kölner Landgerichts vom Dienstag durch einen internen und einen externen Juristen sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Chirurgen des Krankenhauses nicht mehr in einem nun quasi rechtsfreien Raum operieren lassen könne. Der Kölner Richterspruch schaffe bei den Ärzten „große Unsicherheit“, so Graf. Es bestehe in seinem Haus jedoch der Wunsch, diesen „Bestandteil unserer medizinischen Aufgaben seit 250 Jahren“ bald wieder aufzunehmen, so Graf.

Am Dienstag hatte das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Straftat bewertet. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde.

Jüdisches Krankenhaus

Das Jüdische Krankenhaus Berlin im Stadtbezirk Mitte gilt als lokales Versorgungskrankenhaus in einem Viertel, das einen hohen Anteil von Menschen türkischer Herkunft hat. Das Klinikum hat eine über 250-jährige Tradition. In der NS-Zeit war es ein Sammellager und Zwischenstation für die Transporte der Juden in die Konzentrationslager, aber auch Zufluchtstätte für Untergetauchte.

Nicht nur jüdische und muslimische Verbände übten daraufhin scharfe Kritik an dem Urteil. Dieser Kritik schlossen sich auch die beiden Volkskirchen in großer Deutlichkeit an. Schon jetzt seien im Jüdischen Krankenhaus Berlin zwei geplante Beschneidungen vom Operationsplan abgesetzt worden, erläuterte Chefarzt Graf.

„Was machen wir jetzt?“

Von den rund 300 Beschneidungen des vergangenen Jahres in seinem Haus seien über ein Drittel religiös motiviert gewesen, berichtet er. Die Mehrheit davon sei nicht an jüdischen, sondern an muslimischen Jungen vorgenommen worden.

Graf betonte, ungeachtet der religiösen Bestimmungen könne eine Beschneidung „ein durchaus sinnvoller hygienischer Eingriff“ sein. Medizinisch betrachtet sehe er in Beschneidungen keine Körperverletzung. Von den derzeit drei Fachärzten, die Beschneidungen durchführten, haben es unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils die Rückmeldung gegeben: „Was machen wir jetzt?“, erzählte Graf.

Man könne von den Chirurgen nach dem Urteil nicht verlangen, dass sie eine Operation durchführten, die sie in ein Rechtsverfahren verwickeln könne. Von dem Urteil sei man zunächst sehr überrascht, dann nach einem ersten Nachdenken „total entsetzt“ gewesen, so Graf.

Es sei „in seinen Konsequenzen eine Katastrophe“ und „erschreckend in seinen Dimensionen“. Die Kölner Entscheidung schränke die Religionsfreiheit des Judentums massiv ein. Graf zeigte sein Unverständnis, dass „ausgerechnet in Deutschland so ein Urteil“ gefällt werde.

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40 Kommentare

 / 
  • JP
    Josef Pohl

    Weder das Judentum noch schon gar nicht der Islam

    können die Relogion als Argument für die rituelle Beschneidung anführen; es sind hygienische, bzw. medizinische Gründe zu nennen. Überdeutlich kann man bei den Muslimen erkennen, das ihnen etwas ganz wichtiges fehlt: die Aufklärung und Breitschaft dazu. Man hängt halt immer noch an den Lippen eines Mannes, der seit fast 1400 Jahren tot ist MOHAMMED

  • G
    Georg

    Hoffentlich für immer ausgesetzt.

     

    Art 2 Abs. 2 Satz 1 ist ein höheres Gut als ein religiös motivierter Ritus.

     

    Ist das Handabhacken bei Dieben nicht auch religiös motiviert?

  • H
    Hansi

    "Ausgerechnet in Deutschland" zählt das Wohl eines Kindes jüdischer oder muslimischer Eltern genauso viel wie das christlicher oder atheistischer. Das ist zu begrüßen.

  • J
    Jengre

    Wenn in Timbuktu im Namen des Glaubens historische Gebäude zerstört werden, berichtet die taz darüber als eine Katastrophe. Wenn Kindern im Namen des Glaubens etwas abgeschnitten wird, wird diese Handlung wie ein Menschenrecht oder eine Errungenschaft verteidigt. Dabei ist beides Resultate derselben Zwangsstörung.

  • KG
    klara geist

    ja was machen wir nun.?

    andere frage warum haben sie nicht schon längst was anderes gemacht?

    die richter haben die individuellen rechte der kinder gestärkt.völlig zu recht und verfassungsgerecht.

    die religiösen praktiken sind verfassungswidrig.

    zu dem absurd , dogmatisch und eine religiöse nötigung.die unbeeinflusste zustimmungsmöglichkeit der kinder

    ist nicht gewährt...und was soll das für ein gott sein der so was verlangt?extra terristische machtoptionen..zu lasten der menschenrechte..?

    ihr habt wohl die existenziellen menschenrechte nicht gelesen.wird zeit dass die religionstheorethiker

    zumindest diese kompatibilität beachten.

    gilt auch für hern beck und frau roth..

    menschenrechte sind zuerstexistenziell und individuel

    sekundäre sind kollektive.wie das recht auf absurditäten.

  • SB
    Sven Bögner

    Letztendlich wird die Frage, ob die körperliche Unversehrtheit eines Kindes höher wiegt als das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sein. Davon einmal abgesehen ist die Beschneidung von Kindern selbst bei Juden mittlerweile umstritten. Man braucht nur "Jews against circumcision" im Internet einzugeben.

  • M
    Michel

    Das Recht des Mädchens auf körperliche Unversehrtheit steht seit etlichen Jahren über dem Recht dessen Eltern auf religiöse Freiheit. Mit diesem Urteil sind wir der Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen einen Schritt weiter gekommen.

    Und wenn nun jemand das Scheinargument einbringen möchte, daß das Mädchen ja viel mehr leidet: Das Recht auf körperliche Unabhängigkeit ist absolut und gilt nicht erst ab einem bestimmten Maß der Verstümmelung.

  • LO
    Laura Ohlsen

    Es ist schlimm genug, dass das Verbot einer Körperverletzung (Beschneidung) bei kleinen Jungen zum Aufschrei verschiedener gesellschaftlicher Gruppen führt und als Eingriff in die Religionsfreiheit gesehen wird.

     

    Sollen denn zukünftig auch alle anderen Riten und Gebräuche der verschiedenen Religionen, wie z.B. die Scharia oder Beschneidung von Mädchen, bei uns gesellschaftsfähig sein? Mich schaudert's!

  • LO
    Laura Ohlsen

    Es ist schlimm genug, dass das Verbot einer Körperverletzung (Beschneidung) bei kleinen Jungen zum Aufschrei verschiedener gesellschaftlicher Gruppen führt und als Eingriff in die Religionsfreiheit gesehen wird.

     

    Sollen denn zukünftig auch alle anderen Riten und Gebräuche der verschiedenen Religionen, wie z.B. die Scharia oder Beschneidung von Mädchen, bei uns gesellschaftsfähig sein? Mich schaudert's!

  • P
    PeterWolf

    @ Herrn ABC

     

    Ärzte die auffallend häufig falsche Diagnosen stellen, riskieren nicht nur den Verlust ihrer Aprobation sondern noch einen zusätzlichen Strafprozess wegen Abrechnungsbetrug.

    Abgesehen davon, dass Phimosen nicht zwangläufig mit Beschneidung beseitigt werden.

  • WR
    Weiße Rose

    Wann ist der Spuk, den die Religionen seit so langer Zeit über die Welt verbreiten, endlich vorbei? Spätestens seit wir gesichert wissen, dass physikalische, chemische und biologische Evolution Ursache allen Lebens ist, sind die Religionen Märchen für Erwachsene. Wie bei allen Märchen gehören auch hier gruselige Aspekte dazu. Einer davon ist eben die rituelle Beschneidung, vor denen der Gesetzgeber Kinder selbstverständlich zu schützen hat! Schlimm genug, dass es überhaupt Eltern gibt, die ihre Kinder offensichtlich als Eigentum betrachten und sie blutigen religiösen Zeremonien aussetzen!

  • J
    jensmichael

    Entsetzt waren die Chirurgen vermutlich nicht "nach erstem Nachdenken", sondern nach erstem NachRECHNEN. Dreihundert Eingriffe pro Jahr bei 600 Euro pro Beschneidung macht 180.000 Euro Umsatzeinbußen für das Krankenhaus. Klar doch, dass Herr Graf da die Religionsfreiheit in Gefahr sieht.

  • G
    guehart

    Das Urteil ist aus meiner Sicht völlig i. O.

    Die Beschneidung ist, wenn ich richtig informiert bin, im Islam eher durch gelebte Gebräuche entstanden als durch religiöse Schriften. Damit unterliegen sie eindeutig einer sozialen Einflussnahme und behindern die Menschen nicht an der Religionsausübung.

    Im jüdischen Glauben sieht es etwas anders aus, aber auch hier muss m. E. aus heutiger Sicht über Körperverstümmelung neu nachgedacht werden. Wieso kann man als "Nichtbeschnittener" nicht religiöser Jude sein?

    Ich hoffe, dass dieses Nachdenken durch das Urteil angeregt wird und sich Bräuche und kulturelle Gepflogenheiten einer moderne Gesellschaft anpassen lassen.

  • R
    reblek

    "... dass man die Chirurgen des Krankenhauses nicht mehr in einem nun quasi rechtsfreien Raum operieren lassen könne..." - Was ist daran "rechtsfreier Raum", wenn es ein Urteil gibt, das momentan das geltende Recht setzt?

    Wer Religionsfreiheit fordert und die Beschneidung für eine Ausübung derselben hält, könnte theoretisch auch ankommen und eine Steinigung für eine solche zu erklären.

  • M
    Michael

    und wie meinen Herr ABC, dass der Eingriff bis Dato gerechtfertigt wurde? Ich hoffe die Kassen kommen auf den Trichter und erklären dass man gegen einen Engholm auch anders vorgehen kann und zwar ohne Eingriff.

     

    Wieviel ist eine solche Vorhaut eigentlich der Kosmetikindustrie wert, und bekommen die Eltern was ab, wenn die Krankenhäuser diese verticken?

  • RM
    Reinhard Moysich

    Menschenrechte sind stets wichtiger als Religionen!

     

    Bei diesem umstrittenen Urteil geht es hauptsächlich darum, was wichtiger sind: die Menschenrechte oder religiöse Überzeugungen und Traditionen.

     

    Zunächst einmal: Nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder sind Menschen. Daher genießen Sie alle gleichermaßen(!) den Schutz der auf der ganzen Erde geltenden Menschenrechte, welche z.B. jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zubilligen.

     

    Somit ist es weder Eltern noch durch sie beauftragte andere Personen erlaubt, bei ihrem minderjährigen Jungen eine Beschneidung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Denn sie ist eine nicht mehr korrigierbare körperliche Verletzung, welche auch mit Nachteilen verbunden ist (z.B. verminderte Erektionsfähigkeit wegen höherer Unempfindlichkeit der Eichel). Folglich ist es verständlich und mitmenschlich, dass solch eine bedeutsame risikobelastete Operation bei einem Kind nur dann erlaubt sein darf, wenn sie medizinisch notwendig ist. In allen anderen Fällen kann sicher bis zur Volljährigkeit gewartet werden.

     

    Religiöse Traditionen sind nicht dafür da, ungeprüft ständig weitergegeben und praktiziert zu werden, sondern sie sind in der Pflicht, sich neueren Erkenntnissen anzupassen!

    Schon in der Bibel wird dazu aufgefordert: „Prüfet alles, und das Gute behaltet!“ Vor allem sollte es selbstverständlich sein, Traditionen gemäß den Menschenrechten zu verändern. Denn nur sie können mehr Zufriedenheit und Frieden bei all den unterschiedlichsten Menschen auf dieser Erde bewirken.

     

    Es sieht so aus, dass noch viel zu wenig bekannt ist, dass die Menschenrechte über allen Religionen stehen und daher optimal dafür geeignet sind, bei Streitigkeiten zwischen Menschen zu vermitteln, egal ob sie religiös sind oder nicht.

  • L
    LJW

    Ich kann nur hoffen, dass sich dieses vernünftige Urteil durchsetzt. Riten, die vor mehr als tausend Jahren vielleicht aus hygienischen Gründen Sinn machten, haben nicht wirklich etwas mit dem Inhalt der sie bestimmenden Religion zu tun, vor allem wenn sie heute absolut sinnlos sind.

    Es wundert aber nicht, das die Gralshüter des monotheistischen Fundamentalismus jeder Prägung ein Riesentheater machen, denn sie stehen ja nicht für Vernunft sondern für Manipulation.

    Ohne die von Kind an statt findende Gehirnwäsche, wären die meisten Menschen wohl kaum noch religiös.

    Es ist ein gutes Urteil im Sinne der Aufklärung!

  • P
    Publius

    Die Beschneidung männlicher Kinder wird hier als Maßstab dafür herangezogen, inwiefern die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gewährt oder verletzt wird...

    Warum nur die Beschneidung männlicher Kinder und nicht auch die weiblicher? Gegen die wird ja heftig zu Felde gezogen....

    (Sorry Leute: angewandte Polemik - ich bin natürlich gegen diesen barbarischen, atavistischen Brauch. Nur: eben nicht nur bei Mädchen, sondern auch bei Jungen.

    Wenn jemand dennoch meint, er/sie müsse sich aus religiösen Gründen an den Genitalien oder sonst einem Körperteil herumschnibbeln lassen, kann er/sie das in unserer Rechtsordnung ja durchaus tun. Wenn er/sie religionsmündig, also in Deutschland mindestens 14 Jahre ist.)

    Und dann sogar ohne negative strafrechtliche Folgen für die schnibbelnde Person :-D

     

    Und jetzt zum juristischen Argument in Kurzfassung: die Praxis der Religionsfreiheit (also ihre Ausübung) findet selbstverständlich ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen unseres Gemeinwesens.

    Es kann ja wohl nicht sein, daß religiöse Partikularbestimmungen das allgemeine Recht in den Hintergrund treten lassen.

     

    Als junger Student wurde ich mit einer (für mich damals) unglaublichen und atemberaubenden Aussage konfrontiert:

     

    Jede chirurgische oder sonstige therapeutische ärztliche Tätigkeit an einem Menschen ist tatbestandsmäßig eine Körperverletzung. Punkt.

     

    Also auch eine Genitalbeschneidung. Punkt.

     

    Ob sie auch strafbar ist, entscheidet bei den Fragen nach Vorsatz und Rechtswidrigkeit.

     

    Vorsatz ist, verkürzt ausgedrückt, das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

     

    Muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

     

    In dem hier betrachten Fall kürze ich mal ab:

    Die Person, die mir eine Spritze gibt oder an meiner Vorhaut oder Klitoris herumschnibbelt, weiß, was er/sie tut und will auch genau das: mir ein Medikament injizieren oder an meinem Körper herumschnibbeln, handelt also vorsätzlich...

    Grundsätzlich also verboten, weil die vorsätzliche Körperverletzung in unserer Rechtsordnung verboten ist.

     

    Ob das auch strafbar ist, entscheidet sich, wenn man untersucht, ob diese Tätigkeit auch rechtswidrig ist...

     

    Ich will das hier nicht weiter ausführen, weil zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit und der Strafbarkeit die Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden müssen, die außer den Beteiligten nur das Gericht und die Staatsanwaltschaft kennen...

     

    Also: runter von der Palme...

    So weit sollte unsere Toleranz nicht gehen, daß sich unter dem Deckmantel der "Freiheit der Religionsausübung" andere, mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbare "Rechts"systeme etablieren...

    Kurz gefasst: ich habe kein Interesse daran, daß ich eines Tages aufwache und das kanonische Recht oder die Schariah für mich gilt, nur weil ich im falschen Stadtteil lebe.

  • HA
    Herr ABC

    Wer bzgl. Beschneidung nur an religiöse Vorschriften von Juden und Muslimen denkt, hat wohl länger keine Pornoseiten mehr angesurft.

     

    Alles arme Zwangsamputierte in dem Gewerbe.

     

    Im Umkehrschluß frage ich mich allerdings, wann endlich die ersten Eltern das Sorgerecht verlieren, weil sie ihren Babies/Kleinkindern die Ohrläppchen durchstechen lassen - ist schließlich auch eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und ganz sicher nicht dem ästhetischen Empfinden der Kinder zu schulden.

  • W
    Weinberg

    Chefarzt Kristof Graf: „Was machen wir jetzt?“

     

    Eine dumme Frage.

     

    Herr Doktor, ich empfehle Ihnen dringend, künftig nicht mehr an der Vorhaut von kleinen Buben herumzuschnipseln!

     

    Wenn Erwachsene eine Beschneidung wollen, dann kann der Herr Doktor natürlich gerne zum Messer greifen. Schließlich gelten nach wie vor die berühmten Worte "Jeder soll nach seiner Façon selig werden".

  • P
    poolkuhn

    Was bitte spricht gegen freiwilligkeit? Die tradition? Das kölner landesgericht hat nicht die beschneidung unter strafe gestellt, sondern das verstümmeln von unmündigen schutzbefohlenen! Es geht um kinder und im weitesten sinne auch um mein eigenes recht. Wäre z.b. ich heute beschnitten, würde ich ohne zögern meine eltern und den ausführenden arzt oder geistlichen anzeigen und zur rechenschaft ziehen. Wenn erwachsene glauben sich aus religiösen gründen beschneiden lassen zu müssen, bitte, ihre sache.

    Unfassbar bleibt für mich der verharmlosungsversuch diese verstümmelung auch noch mit hygiene rechtfertigen zu wollen. In wahrheit geht es wohl um die verhinderung des eigenen lustempfindens und die religiöse tabuisierung von selbstbefriedigung. Wem die vorhaut in der unterhose mal hochgerutscht ist, weiß wie scheiße sich das anfühlt. Selbstbefriedigung ohne vorhaut geht dann wohl nur noch mit einem großen topf vaseline, um sich nicht wund zu reiben? Kindern das ein leben lang anzutun, weil die eltern das aus religiösen gründen für richtig halten, ist und bleibt ein verbrechen. Denkt euch statt dessen einen symbolischen ersatzritus aus, der keine bleibenden schäden hinterlässt! Das soetwas ohne weiteres funktioniert, zeigen nicht zuletzt die in papua lebenden kopfjäger. War es für sie bis in die fünfziger jahren noch das wichtigste seine feinde zu verspeisen und deren köpfe als trophen aufzubauen, tun es heute auch geschnitzte puppen, ohne andere aufzufressen.

    Ich sehe in dem urteil eine große chance für moslems und juden sich als fortschrittlichen religion zu definieren und sich auf die seite des richterspruches zu stellen. Beschneidung ja, aber immer freiwillig und mündig !!

  • M
    Marcus

    Am jüdischen Krankenhaus ist nur mehr der Name jüdisch.

     

     

    "Von dem Urteil sei man zunächst sehr überrascht, dann nach einem ersten Nachdenken „total entsetzt“ gewesen, so Graf. "

     

    Viel entsetzlicher ist, dass es in dieser Klinik einen Arzt wie den Medizyniker Graf gibt, der nicht-medizinische Genitaloperation an Kindern gerechtfertigt sieht und für ok hält.

     

    An dem Hygiene-Arument, abgesehen davon, dass es männerverachtend ist, (sind Jungs zu blöd sich zu waschen) ist wissenschaftlich nichts drann.

     

    Keine Ärztevereinigung der Welt erkennt irgendwelche "hygienische Vorteile" der Beschneidung an, noch nicht mal der Amerikanische Kinderärzteverband (American Academy of Pediatrics)

     

     

    (O Text:) „Es gibt kaum Belege dafür, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidungsstatus und optimaler Penishygiene besteht“

     

    Quelle: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/geschichte-der-beschneidung/beschneidung-zeitachse.html

     

    Sowohl die Knöglich Niederländische Ärztevereinigung (1), als auch der Norwegische Ärzteverband (2), der Schwedische Kinderärzteverband (3) haben sich für die Abschaffung bzw. ein rechtliches Verbot nicht-thereapeutischer Beschneidungen ausgesprochen, das Urteil spiegelt den europäischen medizinischen Konsens wieder.

     

    1.http://blog.phimose-info.de/2010/05/258-niet-snijden-in-gezonde-kinderen/#comments

     

    2. http://www.phimose-info.de/phimose-forum/viewtopic.php?f=2&t=2361

     

    3. http://sverigesradio.se/sida/artikel.aspx?programid=2108&artikel=4975067

  • F7
    flohe 78

    Leider scheint unsere Religionsfreiheit zu einer Religionsignoranz zu führen in Gerichten und bei den TAZ-Lesern sowieso. Der nächste Schritt wird sein, dass die Kindertaufe verboten wird, da dabei ohne Einwilligung der Kinder eine Zwangshandlung vollzogen wird, die zu schockartigen Traumata führen kann. Wer nur eine kleine Ahnung von der Bedeutung der Beschneidung besonders im Judentum aber auch im Islam hat, den wird die Sorge über die zukünftige Religionsfreiheit in unserer so aufgeklärten Gesellschaft umtreiben. So weit ist es gekommen, dass Kardinal Meißner vernünftiger ist, als die Mehrzahl der TAZ_Leser und seiner Kölner-Richter

  • DM
    Dr. med. Adam Poznanski

    So weit ich weiss hat sich noch nie ein Zipfelloser darüber beschwert zipfellos zu sein.

    Ich schätze den %-Satz durch Phimosen behinderter Männer bis Mitte des 18ten Jahrhunderts auf 20-30 % - Ludwig XVI war prominentestes Beispiel. Er konnte Zwei Jahre nicht mit Marie-Antoinette die Ehe vollziehen. Fritz der Grosse hätte beschnitten vll sogar Nachwuchs gehabt, denn auch die Gonorrhoe, die er sich von den Huren{sic} August des Starken geholt hatte und die ihn ab 18 zum funktionellen und (!) hormonellen Eunuchen machte, geht an das Modell viel seltener dran ,welches auch vom Geruch wie Design weit vorne liegt.

    Bei den Damen wohl auch, sorry, Ihr lieben und kritisch wohlmeinenden "Israelfreunde".

    Dann müsste man Spreizwindeln bei Hüftdysplasie auch verbieten, denn nur ein Teil watschelt ohne diese Folter später wie eine Ente. Der Rest hat eher schmale Hüften, geschwungene Glutäen und gute Rückenmuskeln- was kein Fehler sein muss.

    Impfungen wären auch Körperverletzung und dabei schreien die Kids mehr als bei einem sauberen Schnitt - im doppelten Sinne sauber. Meiner einer ist seit 33 Jahren Arzt.

    Wer war da der Anwalt der Eltern? Ruprecht Polenz?

    Ist der Landrichter aus Köln eventuell dement und keiner hat's bemerkt?

    Wieder mal ein Beweis dafür, dass Persilscheinjuristen sich nach wie vor nur untereinander vermehren.

    Natürlich muss man das schriftliche Urteil abwarten, da es auch fälschlich dokumentiert sich um Verstümmelungen des weiblichen Genitals handeln könnte. Wäre dt. Richtern auch zuzutrauen, dass die "Einserjuristen"* Äpfel mit Birnen addieren.

    {* Ludwig Thoma: "Er war ein Einserjurist und auch sonst von bescheidenem Geist."}

    Dass Cervixcarcinome, Balanitis mykotika, Herpes genitalis, mechanische Impotentia coeundi und auch die gute alte Syphilis durch die Zirkumzision deutlich seltener werden und Peniskrebs, Phimose und Paraphimose sogar dadurch verunmöglicht werden sieht das Gericht wohl nicht ein. Katholiken eben.

    So gesehen müssten auch Nichtrauchergesetze gekippt werden, da diese ebenfalls nur Prophylaxe sind.

    So gesehen ist auch die Taufe 'waterboarding' und somit als Folter ungesetzlich und zu verfolgen!“

    Zudem ist die Zirkumzision bzgl. HIV-Infektionsprophylaxe UND hinsichtlich reduzierter Weiterreichung des Virus, mutmaßlich effektiver als diese kleinen katholischen Priesterstuben, wo nur einer reinpasst und das Glockenspiel draußen warten muss "Kxxdom" oder so ähnlich.

    {Pax Christi!}

    Da muss irgendein konfessionelles Krankenhaus mit voller Absicht aufbauschend denunziert haben, wohl aus Islamophobie oder auch nur von Judenhass beseelt und die dt. Justiz hat sich wieder einmal mit Ruhm bekleckert.

  • DP
    Dr. Paulsen

    Schon irre, dass es erwachsene Menschen gibt, welche an die Geschichte glauben, ein Gott hätte ernsthaft den Wunsch geäußert "Beschneidet den Pimmel eurer Söhne, denn ich, euer allmächtiger Gott, will das so!"

     

    Abgesehen davon, gibt es auch unabhängig von der Religion keinen Grund und keine Rechtfertigung für eine Bescheidung. Die Ewiggestrigen, die behaupten es gäbe hygienische Gründe haben wohl noch nie etwas von "Waschen" gehört? Ein beschnittener aber ungewaschener Pimmer wird dadurch nicht sauberer oder hygiensicher. Das Argument ist kompletter Blödsinn von religiös verblendeten Spinnern.

     

    Nach der selben Logik müsste sich jeder die Ohren abschneiden, denn das würde "aus hygienschen Gründen" auch ganz toll sein, wenn man sich die nichtvorhandenen Ohren nicht mehr waschen muss.

     

    Und schon garnicht gibt es eine Rechtfertigung dafür, an einem kleinen Kind einen chirurgischen Eingriff vozunehmen, ohne dass es sich dagegen wehren kann oder den Vorgang eigenständig abschätzen kann.

     

    Das beweist mal wieder, dass die Volksverdummung ein fester Bestandteil aller Religionen ist.

  • R
    Rose

    Habe ich das jetzt richtig verstanden: die große Mehrheit der Beschneidungen sei muslimisch, aber die Schlußfolgerung lautet 'die Kölner Entscheidung schränke die Religionsfreiheit des Judentums massiv ein'? Erste Frage: was hat jüdische Religion mit der muslimischen Beschneidung zu tun? Zweite Frage: gibt es auch eine muslimische Religionsfreiheit? Dritte Frage: darf man Kindern eigentlich auch einen Finger abschneiden, wenn es eine Religion so haben möchte?

  • R
    RedHead

    Das Urteil zeigt Wirkung. Gut so. Es ist natürlich nicht überraschend, dass das Urteil jetzt von religiösen Spinnern in eine Nazitradition gerückt wird. Darauf kann ich nur anworten, dass die Nazis selbst ungefragt an irgendwelchen Leuten herumgeschnippelt haben, ohne dass dies medizinisch notwendig wäre. Wir alle sind doch froh, dass dies vorbei ist, oder nicht? Ich weiß, der Vergleich hinkt etwas, aber ich hab die Nazikeule nicht ausgepackt.

  • O
    Orgi

    In Kinderkrankenhäusern wird seit langem die religiöse Beschneidung vorgenommen, die mit der operativ zu behandelnden Einweisungsdiagnose Phimose (Vorhautverengung) "begründet" wird. Die Behandlung der Phimose ist weiterhin erlaubt. Diese Aufschreie und angebliche Verunsicherung der religiösen Gruppen verstehe wer will, ich halte sie für gespielt.

    Und zur Erklärung, warum Ärzte diese Einweisungen schreiben, Krankenhäuser da mitmachen und niemand genauer nachforscht: So verhindert man, dass in Hinterhöfen mit stumpfen Messern rumgeschnippelt wird und Narben und Wundinfektionen enstehen. Also nochmal: Phimosen werden weiterhin operiert, niemand von den Kassen überprüft vorher die Genitalien der Kinder (alleine der Gedanke!), also können Ärzte weiter machen wie bisher. Nur in den Hinterhöfen oder Gotteshäusern ohne Betäubung mit rituellen Messern oder was auch immer rumhantieren, das ist verboten.

  • E
    Elvenpath

    ich verstehe die Aufregung nicht. Ganz objektiv ist das herumschneidne am Penis eine Kleinkindes schwere Körperverletzung.

    Der Junge kann sich dann mit 14 oder so ja freiwillig im Namen seiner Religion beschneiden lassen.

    Ich vermute allerdings, dass sich sehr viele dagegen entscheiden werden. und genau DAVOR haben die religiösen Gruppierungen Angst.

    Beschneidung an einem Kleinkind ist eine Möglichkeit einem Menschen den religiösen Stempel aufzudrücken, ohne dass er sich wehren kann.

  • MD
    Martin D.

    das urteil schränkt die religionsfreiheit überhaupt nicht ein. denn ein baby braucht dieses recht nicht, genausowenig wie es meinungsfreiheit braucht, solange es nicht sprechen kann. das problem ist, daß eltern ihrem baby eine religion aufzwingen, das darf nicht rechtens sein. damit erübrigt sich dann auch die beschneidung von babys jüdischer eltern.

  • U
    Ute

    Eigentlich wollte ich nur anmerken, gut, nun hat das Krankenhaus mehr Zeit, um sich um wichtige und Eingriffe zu kümmern.

     

    „Medizinisch betrachtet sehe er in Beschneidungen keine Körperverletzung..“

     

    Ja, wann, möchte man Herr Graf fragen, liegt denn eine Verletzung des Körpers vor?

    Medizinisch gesehen natürlich......

     

    Oder ist es nachdem der Herr Graf das schon seit Jahren so betrieben hat auch etwas unerwartet von ihm jetzt eine andere Auffassung zu erwarten.

     

    Irgendwie erinnert mich aber das ganze Procedere um die Beschneidung von Säuglingen etwas an die Grass Debatte.

    Auch dort wollte man von Seiten der Presse die von überwiegenden Teilen der Bevölkerung geteilte Sorge um einen Krieg gegen den Iran nicht teilen und verstieg sich in immer neuen Ergüssen gegen Günter Grass.

     

    Was verspricht man sich von den fortgesetzten Versuchen, an dem Urteil aus Köln zu rütteln?

  • M
    max

    "Ausgerechnet in Deutschland" - aufgrund des Holocaust soll es nicht möglich sein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern in Deutschland durchzusetzen?

     

    Der Mediziner Graf sollte sich an Rationalität und am Ethos seines Berufsstandes orientieren, der Beschneidungen ohne medizinische Indikation mehrheitlich ablehnt.

  • S
    Sebastian

    Warum wundert er sich, dass ausgerechnet in Deutschland so ein Urteil gefällt wird?

     

    Die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss besonders bei Kindern um jeden Preis erhalten bleiben. Religionen müssen sich da hinten anstellen.

     

    Als Alternative bliebe hier nur der Religionsstaat..

  • MS
    meine sache

    Ich finde es schade, dass zwar die Sicht des Krankenhauses berichtet wird, aber die Sicht der Richter, bzw. ein Befürworter des Urteils.

     

    Da hierbei keine Religionsfreiheit beschnitten wird.

    Sondern einzig und allein das Recht auf Unversehrtheit über die religiösen Traditionen gestellt wird.

    Wenn ein Mensch sich aus religiösen Gründen beschneiden lassen WILL, dann soll er dies weiterhin tun dürfen. Aber die Beschneidungen finden bei Kindern/Babys statt, somit ist eine Wahl nicht möglich.

  • F
    Fritz

    Dass ein aerztlicher Eingriff keine Koerperverletzung iswt, haben Aerzte schon immer behauptet. Am Tatbestand ist abewr nicht zu deuteln.

     

     

    Fraglich ist nur die Rechtfertigung. Wenn man die Kinder fragen koennte, waere es einfach. Man koennte behaupten, die Einwilligung sei nicht sittenwidrig. Hier geht es aber um die Einwilligung der Eltern und die koennte durchaus sittenwidrig sein.

     

     

    Die elterliche Gewalt, nach der ein Roemer seinen Sohn sogar toeten konnte, hat eben nach heutiger Auffassung, an der das Alter der juedischen Ueberlieferung nichts aendert, Grenzen.

  • S
    strooker

    Wenn man Religion als Privatsache definiert - wie es in Deutschland üblich ist - heißt es auch, dass man die bewusste Entscheidung diese Handlungen zu vollziehen den Betroffenen überlassen muss. Insofern bin ich auch deswegen für die Entscheidung des Gerichts.

     

    Allerdings kann ich verstehen, dass sich viele, die diese Praktik als selbstverständlich angesehen haben, vor den Kopf gestoßen fühlen. Im Grunde werden sie jetzt einer Straftat bezichtigt, obwohl es für sie nur um die Wahrnehmung einer religiösen Tradition ging. Das ist sicherlich unangemessen. Aber so ist es leider, wenn solche Dinge nicht politisch oder gesellschaftlich entschieden werden, sondern vor Gericht landen. Das Gericht ist immer die letzte Option und demzufolge auch die Schlechteste. Freilich geht es manchmal nicht anders.

     

    Ein weiterer interessanter und sachlich ruhiger Artikel, der trotzdem eine klare Meinung vertritt, findet sich übrigens unter:

     

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wegweisendes-urteil-religioese-beschneidungen-von-jungen-verboten/

     

    Ich denke, dass es korrekt war, klarzumachen, dass in unserer Gesellschaft und bei der derzeitigen Rechtslage Beschneidungen zumindest zweifelhaft sind (das letzte Wort ist ja nun nicht gesprochen). Schlussendlich müssen wir wohl in diese Konflikte kommen, wenn wir Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Religion zugleich haben wollen(damals ging es zwar nur um eine Kirche, aber heute muss man allgemein von Religion sprechen oder zumindest von verschiedenen Kirchen). Dabei ist klar, dass nicht nur Beschneidungen im Sinne des islamischen Glaubensbekenntnis' eingeschränkt werden dürfen. Es muss dann eben für alle gelten.

  • MS
    Martin Schmidt

    "Von dem Urteil sei man zunächst sehr überrascht, dann nach einem ersten Nachdenken „total entsetzt“ gewesen, so Graf. "

     

    Vielleicht wäre noch zweites Nachdenken angebracht.

    Hier dann bitte mal berücksichtigen, dass Körperdeformierung Dritter (Schutzbefohlener) nicht durch Religionsfreiheit gedeckt ist, ja nicht sein kann.

  • A
    aurorua

    Grundsätzlich vernünftig und richtig, aber womöglich nur ein typisches Täuschungsmanöver, denn diese Verstümmelung i.V.m vorsätzlicher schwerer Körperverletzung Schutzbefohlenen gegenüber, lässt sich ganz einfach mal eben mit dem Wort Phimose als begründet umgehen.

    Wer will das denn kontrollieren, wenn sie weg ist ist sie weg, die Vorhaut.

  • HA
    Herr ABC

    Na und? Da werden künftig eben die Diagnosen von Vorhautverengung aber rasant zunehmen. Und dann zahlt das auch die Kasse ;-)

  • JD
    John Dee

    Wie entsetzlich, ich glaube nun wird auch Gott den Bund aufkündigen und die armen Kinder können nicht mehr auf Gnade hoffen. Tatsächlich wird in einem System der moralischen und sozialen Kontrolle (Religion) der Schaden für die Jungs größer sein, als der der Körperverletzung. Aber ist nicht daran eher die Religion schuld, als die Sachwalter des Kindeswohls (Richter)?

    Wer aber über tausendjährige Bücher (verfaßt von Schizophrenen und Epileptikern) für gute Anleitungen des heutigen Lebens hält, wird sich auch nicht davon abhalten lassen, Leib und Leben nicht aus sich, sondern nur aus der Sicht von Dogmen zu verstehen.