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Urteil zu Zwangsmedikation„Das wird kompliziert“

Der Präsident der Psychiatriegesellschaft, Peter Falkai, will keine Kontrolle der Medikation durch einen Richter. Letztlich schade das den Patienten, sagt der Psychiater.

Fachklinik für Psychiatrie: Die Gerichte werden demnächst auch über die Medikation entscheiden müssen. Bild: imago/HRSchulz
Interview von Kristiana Ludwig

taz: Herr Falkai, was bedeutet es für Psychiatrie-Ärzte, vor Zwangsbehandlungen einen Richter fragen zu müssen?

Peter Falkai: Das bedeutet einen Eingriff in unsere klinische Tätigkeit. Wir nehmen einen Patienten auf, dürfen ihn aber nicht behandeln. Jemand mit einer akuten Psychose, der sich aufgrund seiner Krankheit gegen Medikamente wehrt, muss dann unter Umständen tagelang unbehandelt bleiben. Mit Glück sagt der Richter: Ich bin Jurist, sie sind der Arzt. Doch wenn er ein Gutachten oder eine zweite Meinung verlangt, wird eine notwendige Behandlung verzögert.

Doch gerade diese genaue Prüfung fordert doch der Bundesgerichtshof, im Sinne der Patienten.

Ja, aber diese Regelung geht sehr weit und sie trifft besonders die chronisch psychisch Kranken – also diejenigen, die bereits einen gesetzlichen Betreuer haben. Und den haben sie doch nicht ohne Grund.

Die chronisch Kranken sind also, Ihrer Meinung nach, die Leidtragenden einer richterlichen Prüfung?

Diese Sorge habe ich. Solche Patienten haben keine Lobby und keine Fürsprecher. In den Psychiatrien könnte sich eine ungute Haltung breitmachen. Da sagt man dann: Ach komm, der ist nach Betreuungsrecht hier, das wird kompliziert – solange es geht, nehmen wir den nicht auf.

Bild: imago/Horst Galuschka
Im Interview: Peter Falkai

50 Jahre alt, ist Direktor der Psychiatrischen Klinik der Uni München und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde.

Der Bundesgerichtshof sagt, Zwangsmedikation sei ein besonders gravierender Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Wie könnte man Betreute denn sonst vor Fehlurteilen in diesem sensiblen Bereich schützen?

Mit mehr Transparenz etwa. So könnte man die Medikamente, die ein Patient bekommen hat, genau benennen und im Protokoll festhalten. Oder verpflichtend Beschwerdestellen einführen. Das Signal gegenüber den Ärzten wäre dann: Im Prinzip vertrauen wir euch, dass ihr die Patienten vernünftig behandelt. Ich habe auch nichts gegen eine Vertrauensperson, die im Vorfeld einer Behandlung hinzugezogen würde.

Aber ein Betreuer ist doch bereits so eine Vertrauensperson. Betont der Bundesgerichtshof nicht explizit, dass dessen Meinung nicht ausreicht?

Die Frage ist berechtigt. Aber warum muss es ein Richter sein, der die Medikation überprüft? Wo ist die fachliche Kompetenz?

Das Urteil schließt sich an eine Debatte an, in der Betroffene geschildert hatten, dass sie ihre Zwangsbehandlung als Missbrauch erlebt haben. Die Erfahrung, gefesselt zu werden und Spritzen zu bekommen, habe sie traumatisiert.

Selbstverständlich wird es das geben. Das ist nicht in Ordnung, das darf so nicht sein. Und bei Traumatisierungen sind Psychiatrien auch für die Hilfe danach verantwortlich. Doch so ist das eben mit medizinischen Behandlungen. Die Frage ist doch: Von wie vielen Fällen reden wir hier? 0,5 Prozent? 1 Prozent? In meinen Augen ist es wichtig, die Debatte zu versachlichen.

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18 Kommentare

 / 
  • R
    reinh

    Da musst du als Partner oder Angehöriger jetzt länger warten, bis die Person die du liebst und sichtlich in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt ist und leidet, behandelt werden kann. Was ist mit den Kinder die auf die Mutter oder Vater wartet? Wie sollen das Angehörige, bei einer akuten Psychose, in Zukunft reagieren? Der Druck auf sie wird durch das Urteil noch größer. Ich weiß von was ich Rede hab es schon mehrfach miterlebt.

    Wo bleibt da denn die Verantwortung gegenüber der Familie oder den Partner wenn alles abgelehnt wird?

  • G
    greenhorn

    irgendwie hat man das gefühl, dass sich definitiv keiner hier vorstellen kann, wie es dem Pat. in der Psychose geht. Die Pat. leiden auch darunter, hören zum Teil auch Stimmen, die befehlen irgend etwas zu tun. Dagegen sind sie ohne Med. machtlos.

    Zudem ist das pflegende Personal in keiner weise mehr sicher, ja auch das Personal muß geschützt werden vor tätlichen Übergriffen. Kann wohl nicht sein, dass zur Pflegeausbildung ein Selbstverteidigungskurs belegt werden muß. Ich würd gern mal einen Richter nachts holen und ihn, mit einem Psychotikern einen unbehandelten natürlich, in einem Zimmer lassen. Empirische Wissenschaft.

  • L
    lowandorder

    Über den Tellerrand.

     

    Wie's der Zufall will, spiel ich in A'dam mit einem frisch ausgeschiedenen Leiter einer Psychatrie in Holland.

    " Richtersntscheidung bei Zwangsmedikamentierung ist bei uns seit über 20 Jahren Pflicht. Völlig zu recht bei dem Eingriff. Läuft gut. Die Richter haben's drauf. - ' Ich bin Jurist, Sie sind der Arzt'-? - Glatte Aufforderung zur Dienstpflichtverletzung!"

    So geht das.

     

    Vielleicht wäre es an der Zeit, wenn sich die deutschen Psychater mal fragen, welchen Bock sie denn da zum Gärtner gemacht haben.

  • JB
    JG Bischoff

    Was soll den daran Heilbehandlung sein ??

    Siehe

     

    http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/08/29/712/

     

    Vielleicht kann sich ja mal jemand der sowas befürwortet äussern

  • E
    E.Osswald

    Anders als von Prof. Falkai dargestellt, haben die Patienten sehrwohl einen "Fürsprecher", bundesweit gibt es die "Patientenfürsprecher", die den psychisch leidenden Patienten zur Seite stehen. Der Patient muss bei Aufnahme in der Klinik sofort darüber informiert werden und es muss ihm ermöglicht sein, Kontakt mit dem Patientenfürsprecher aufzunehmen.

  • L
    lowandorder

    Sodenn n.0

     

    Der eigentliche Hammer liegt ja nicht in dem Zynismus und der Aufforderung zum Rechtsbruch des Herrn Peter Falkai, Präsident der Psychatriegesellschaft -

    - Glück ist wenn der Richter sagt: ich bin Jurist. Sie sind der Arzt."

     

    Der Hammer liegt darin, daß die Ärzte Medikamente verabreichen, deren chemische Zusammensetzung und damit Wirkweise ihnen unbekannt sind.Und das gilt nahezu vollständig für alle Medikamente! Wie das?

    Ganz einfach - die Pharmaindustrie verweigert unter dem Deckmantel des Konkurrenzschutzes die Preisgabe der CHEMISCHEN Namen der Wirkstoffe und speist alle Welt mit Phantasienamen ab, die über die tatsächlichen chemischen Verbindungen nichts aussagen.

     

    Das alles wäre so, als würden Physiker oder Chemiker Versuchsreihen als wissenschaftlichen Standards genügend erklären, bei denen sie aber nicht angeben, welche Substanzen, Werkstoffe usw sie verwendet habe.

     

    Damit nicht jemand als Outsider diese Substanzen und deren Wirksamkeit - oder anderer oder Unwirksamkeit - gar schädlicher testet. Sie einer kritischen Prüfung unterzieht und dies gar öffentlich macht.

     

    Als Betroffener und mehrjährig für Arzneimittelzulassungen zuständiger Richter rede ich nicht wie ein Blinder von der Farbe.

    Richterlicher Schutz bei Zwangsmedikamentierung ist dringend notwendig, Zynikern bar jeglicher Rechtsethik wie Herr Peter Falkai ghört das Handwerk gelegt. Keine Frage.

    Aber die Macht der Pharmakonzerne und ihrer Lobbyisten gehört endlich auf den Prüfstand.

  • L
    lowandorder

    Hallo Frau Kristina Ludwig.

    Hat die mehlmotte wieder zugeschlagen?

    Nach Diktat vergreist?

     

    Das Thema ist eigentlich zu wichtig, als daß Kommentare

    in den Orkus wandern.

  • JG
    Johannes Georg Bischoff

    Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die TAZ dem erklärten Befürworter der Zwangsbehandlung Peter Falkai einen ganzen Beitrag widmet, um seine seine Ansichten zu äußeren und die Betroffenverbände wie den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. gerade mal mit drei Sätzen zitiert. (im Beitrag "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Gericht stärkt Patientenrechte")

     

    Johannes Georg Bischoff

    Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

  • L
    lowandorder

    "Das wird kompliziert“

    .....

     

    Mit Glück sagt der Richter: Ich bin Jurist, sie sind der Arzt.

     

    ...schließt an eine Debatte an, in der Betroffene geschildert hatten, dass sie ihre Zwangsbehandlung als Missbrauch erlebt haben.

    ....

    Selbstverständlich wird es das geben. Das ist nicht in Ordnung.

    ...

    Doch so ist das eben mit medizinischen Behandlungen. Die Frage ist doch: Von wie vielen Fällen reden wir hier? o,5 Prozent...?

     

    Ich glaub´s eigentlich nicht.

    Das sollen die Anmerkungen des Präsidenten der DG für Psychatrie usw sein?

     

    Wo steht das denn, daß ein derart tiefgreifender Eingriff wie die Zwangsmedikamentierung unkompliziert sein soll.

     

    Und der Richter, der solchenfalls als zuständiger Richter sagt " ich bin Jurist, sie sind der Arzt "

    macht sich strafbar und begeht eine schwere Dienstpflichtverletzung. Er hat sich von Rechts wegen und das ist der Kern der Entscheidung des BGH ein eigenes Urteil zu bilden.

    Ich will nicht verhehlen, daß ich dreißig Jahre Richter im Bereich des öffentlichen Rechts war und diese Fachwissenkeule zu genüge kenne.

    Sie ist schlicht ein Schmarrn. Der Richter ist verpflichtet, sich das - hier medizinische Fachwissen - draufzuschaffen und sich fachlicher Hilfe notfalls zu bedienen. Das ist richterlicher Alltag, lediglich die Anforderungen sind nach Rechtsgebeit unterschiedlich.

    So hatte der Atomsenat des OVG Lüneburg beispielsweise so viel Sachverstand angehäuft, daß die Industrie ihn berechtigterweise geradezu fürchtete.

    Und um über die Zulassung von Arzneimitteln - und da sind wir ja schon nah dran - zu entscheiden, muß der Richter sich ebenfalls die Fachkompetenz erarbeiten. Und das geht.

     

    Daß in Notfällen abweichendes gelten muß, mag sein. Nur sind die klar zu unterscheiden. Nicht immer geht es bei Zwangsmedikamentierung um Leben und Tod.

     

    Aufgrund fünfjähriger zeitweiliger Kliniksaufenthalte kann ich die Beweggründe des BGH voll, die von Herrn Falkai aber gar nicht nachvollziehen.

    Aus einer Vielzahl von Gesprächen und auch Beobachtungen habe ich sehr wohl den Eindruck gewonnen, daß ein Teil der Betreuer "ihr eigenes Süppchen kochen", im Kliniksbetrieb nicht anecken wollen und das den Ärzten nicht unlieb ist.

    Solche letztlich Kumpaneien sind aus anderen Gebieten der Freiheitsbeschränkungen - Knast, Asylbewerberheime etc - ja auch nicht unbekannt.

    Und werden von den Fachleuten - wenn sie klug sund - ja auch gar nicht als latente Gefahr in Abrede gestellt.

     

    Zudem haben Psychatriekarrieren ja meist eine lange Geschichte und die Zwangsmedikamentierung ist erst nach einer langen Wegstrecke das anvisierte Mittel der Wahl. Auch sind die Übergänge fließend. Denn ein schwer Depressiver ist ja ohnehin kaum in der Lage, sich gegen eine mehr oder weniger sanft aufgenötigte Medikamentierung zu wehren.

    Eben dazu fehlt ihm die psychische Kraft.

     

    Die Stellungnahme von Herrn Falkai entbehrt erkennbar nicht des Zynismus (0,5 Prozent? einer ist schon einer zu viel!) und macht insoweit sehr einleuchtend deutlich, warum der BGH so entschieden hat.

    Selbstgefällige Gewohnheitsesel, die den Wald vor lauter Bäumen aufgrund einer derformation professionell nicht sehen, die gibt es überall.

    Ein solcher hat dieses Interview bar jeden Selbstzweifels gegeben.

    Ich hatte das Glück anderen Ärzten zu begegnen.

  • MO
    Mirko Olostiak

    Jede medizinische Behandlung gegen den Willen des Behandelten ist Körperverletzung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss endlich auch in psychiatrischen Einrichtungen gelten! Herr Falkai wirft ein entlarvendes Licht auf seinen Berufsstand.

    Seit Jahren wissen wir um die lebensverkürzenden Wirkungen der psychiatrischen Drogen. Der Psychiater Volkmar Aderhold hat hierzulande nicht nur die Studien zur Mortalität durch Neuroleptika bekannt gemacht (durchschnittliche Verkürzung der Lebenserwartung um 25 bis 32 Jahre bei psychiatrischer Langzeitbehandlung) - er kann auch wissenschaftlich belegen, dass es den Betroffenen eher nützt als das es ihnen schadet, wenn man sie tage- oder auch wochenlang wohlwollend begleitet, statt sie möglichst schnell zwangszumedikamentieren.

    Herr Falkai weiss genau, dass die Mehrzahl der Betreuungen nur veranlasst werden, um "uneinsichtige" Patienten gegen ihren Willen behandeln zu können.

    Den Schwerpunkt auf medikamentöse Behandlung sozialer und seelischer Probleme zu legen ist zudem viel teurer, als das nötige Personal auszubilden und zu beschäftigen, welches den Betroffenen eine wohlwollend unterstützende Krisen- und Alltagsbegleitung bieten kann.

  • KZ
    Kain Zwang!

    Wie Betroffene den BGH-Beschluss beurteilen:

     

    „BGH Entscheidung zur Zwangsbehandlung:

    Sie ist ab sofort illegal!

     

    Hurrah

    Karlsruhe, 17.7.2012: Der Bundesgerichtshof hat DEN Meilenstein in der Überwindung der Zwangspsychiatrie bekannt gegeben:

    Keine gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

    die beiden Entscheidungen im Einzelnen: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12

     

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=2&nr=60970&pos=74&anz=629

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=2&nr=60971&pos=71&anz=627

     

    Damit sind insbesondere auch die rechtswidrigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin 83 T 163/12 vom 21. Mai 2012

    http://openjur.de/u/413604.html

    und des Landgerichts Freiburg vom 16. Mai 2012

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15768

    hinfällig.

     

    Die Ärztezeitung berichtet:

    Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

    http://www.aerztezeitung.de/news/article/818174/zwangsbehandlung-betreuten-verboten.html

     

    Die Presseerklärung des Bundesgerichtshof ist hier nachzulesen

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=604&pos=17&nr=60958&linked=pm&Blank=1

    und lautet auszugsweise:

     

    Der u.a. für das Betreuungsrecht zuständige XII. Zivilsenat hat in zwei Verfahren entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehlt. [...]“

    Quelle:

    „BGH Entscheidung zur Zwangsbehandlung: Sie ist ab sofort illegal!“

    http://www.zwangspsychiatrie.de/

     

     

    Auch der Psychologe Dr. Hans Ulrich Gresch hat schon einen Kommetar zum BHG-Beschluss geschrieben, in dem auch über Falkai und seine Verbindungen zu Pharmaindustrie berichtet wird:

    „Kommentar zu einer bahnbrechenden Entscheidung des BGH“

    http://pflasterritzenflora.blogspot.de/2012/07/kommentar-zu-einer-bahnbrechenden.html

  • GP
    Gewaltfreie Psychiatrie

    Peter Falkai, Präsident bzw. Vizepräsident von DGPPN e.V. (BRD-Psychiatrie) bzw. DGBP e.V. („biolog.“ BRD-Psychiatrie) bereitet derzeit, neben seinen Aktivitäten, den psychiatrischen Zwang und damit die Einkommen der sich selbst versorgenden Versorger zu „retten“ zu versuchen, einen psychiatrischen Erbhygiene-Kongress („psychiatrische Genetik“ = Neo-Nazi-Eugenik) in Hamburg vor (1 und Artikel), der dort vom 14. bis zum 18. Oktober im dortigen Cogress Center (CCH) stattfinden soll.

     

    Hier einige Informationen dazu:

    „Ärzte-Nazi-Erbhygiene:

    die Deutschen Psychiater sind wieder an ihrem Ausgangspunkt von 1932“

    http://www.zwangspsychiatrie.de/2011/10/aufruf-zur-demonstration-gegen-arzte-nazi-erbhygiene/

    Aufruf zum 18ten 'T4-Umzug' 2012 von der Tiergartenstraße 4 zu der Zentrale von DGPPN e.V. und DGBP e.V.

    http://www.freedom-of-thought.de/may2/#deutsch

    Aufruf zum 17ten 'T4-Umzug' 2011 von der Tiergartenstraße 4 zur Zentrale des DGPPN e.V.

    http://www.freedom-of-thought.de/may2/may2_2011.htm#deutsch

    Artikel: „Neo-Nazi-Eugenik

    - Antifa merkbefreit?“

    http://www.irrenoffensive.de/antifa_merkbefreit.htm

     

     

    (1)

    http://meeting.ispg.net/?page_id=140

  • WB
    Wolfgang Banse

    Ärzte wollen von ihrer Macht nichts abgeben

    Es gibt nichts schlimmeres als Ärzten ausgeliefert zu sein,was die Verabreicherung von Psychopharmarka und ähnliches betrifft.

    Der sogenannte entmündigte Patient hat keien Willensbekundigung.

    Die Rechte der "Retreuten" sollte gestärktund ausgebaut werden.Die jetzige Gesetzeslage räumt den "Betreuten" kein Selbstbestimmjungsrecht ein.

    Entmündigt und Rechtlos bleiben Betreute.

  • JB
    JG Bischoff

    Was die DGPPN, deren Diagnostik aus esoterischer Kaffeesatzleserei und die das Herumpfuschen im Hirnstoffwechsel als Heilbehandlung deklariert, für richtig hält, ist vollkommen irrelevant.

    Wenn einer den Unsinn glaubt den der Psychiater verzapft, kann er sich ja unter Drogen setzen lassen, die Anderen soll man gefälligst in Ruhe lassen.

  • AD
    auch das noch

    gut so, wie bei der beschneidung

    und asylbewerberknete und hartz4 usw.

    (zum start von h4 wurde die hässliche

    fratze des stumpfen hasses in den

    amtsstuben oder besser kundencenter,

    höhö, offensichtlich)

    dieses land wird für mich, anhaltend

    gründlich, von einer offensichtlich

    wahrhaftig zivilisierten richterschaft

    zurechtgerückt. weg, von nach wie vor

    vorhandenen inquisitorisch, vereinfachenden

    verhaltensgrundsätzen, allgemeingesell-

    schaftlich auch gerne faschistoid genannt.

    naja, diplomatische verschleierung über-

    lasse ich der politik.

  • B
    bibi

    Es stimmt, was er sagt!

    @Aha: Es geht um Zwangsbehandlungen in geschlossenen Anstalten - war Ihre Tante in eine geschlossene Anstalt eingeliefert worden? - Ansonsten ist es bereits Patientenrecht, gegen Revers jede Medikation zu verweigern. - Außer Ihre Tante war minderjährig - aber auch dann fällt sie nicht unter dieseshund Gesetz. Obwohl ich damit nicht das Schicksal Ihrer Tante relativieren möchte; es ist schlimm, dass solche Fehlentscheidungen passieren.

  • H
    hallo?

    Am aussagekräftigsten ist diese Antwort:

    "In den Psychiatrien könnte sich eine ungute Haltung breitmachen. Da sagt man dann: Ach komm, der ist nach Betreuungsrecht hier, das wird kompliziert – solange es geht, nehmen wir den nicht auf."

     

    Mehr braucht es eigentlich nicht, um zu verstehen, warum diese Entscheidung des BGH notwendig war. Ein Berufsethos oder auch nur eine Ausübung des Berufes, ausgerichtet am Wohle des Patienten sieht für mich anders aus.

  • A
    Aha

    Ärzte sind keine Götter, dieser Allmachtsanspruch des Präsidenten der Psychiatriegesellschaft ist abzulehnen. Ein so schwerwiegender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht muss immer von einem ausserhalb des Medizinbetriebs stehenden, unabhängigen Richter überprüft und auch von dem Betroffenen angefochten werden können.

    Eine Verwandte ist vor etlichen Jahren von ihren Eltern und einem verantwortungslosen Arzt in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil man ihr nicht glaubte, dass sie an furchtbaren Schmerzen litt. Sie wurde monatelang gegen ihren Willen mit Medikamenten ruhiggestellt bis der Chefarzt in Urlaub ging. Erst dann wagte es ein Assistenzarzt meine Tante gründlich untersuchen zu lassen. Sie hatte eine Knochentuberkulose, die die Schmerzen auslöste.

    Der Assitenzarzt, der meine Tante schließlich gerettet hat, hat dafür seine berufliche Karriere aufs Spiel gesetzt.