Urteil zu Sicherungsverwahrung: CDU diskutiert Fußfessel
Die CDU will die Sicherungsverwahrung neu regeln. Angedacht ist auch, dass Gewalt- und Sexualstraftäter nach verbüßter Haftzeit eine elektronische Fußfessel tragen sollen.
BERLIN apn | Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte will die Union laut einem Bericht die Sicherungsverwahrung völlig neu ordnen und dabei auch elektronische Fußfesseln einsetzen. Wie die "Welt" unter Berufung auf ein Positionspapier der "Arbeitsgruppe Recht" der Unionsfraktion im Bundestag berichtet, soll nach verbüßter Haftstrafe auch die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen, um den Aufenthaltsort von Gewalt- und Sexualstraftätern kontrollieren zu können.
Der Straßburger Gerichtshof hatte im Mai entschieden, dass die deutschen Regeln für eine rückwirkende Verwahrung von Straftätern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Union rechnet dem Papier zufolge mit rund 70 davon betroffenen hochgefährlichen Straftätern, "von denen die ersten bereits in Freiheit entlassen worden sind." Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte lehnte demnach solche Freilassungen aufgrund des Straßburger Urteils allerdings ab.
Die Union schlägt dem Bericht zufolge jetzt einen Maßnahmenkatalog vor, um diesen rechtlichen "Flickenteppich" zu vermeiden. Neben der Fußfessel plädierten die Rechtspolitiker der Fraktion dafür, die "Möglichkeit einer unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht" auf Gewalttäter auszuweiten. Dem Papier zufolge wolle die Union zudem ein "Betretungs- und Kontrollrecht in der Wohnung eines Verurteilten" durchsetzen, das aber unter einem Richtervorbehalt stehen soll, schreibt die Zeitung. Zudem wollten CDU und CSU die Auflagen für hochgefährliche Straftäter verschärfen.
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