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Urteil zu Hartz IVIns Blaue berechnet

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitslosengeld II und fordert eine Neuberechnung, vor allem bei den Leistungen für Kinder.

Kinder erhalten derzeit je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro Sozialgeld. Bild: apn

KARLSRUHE taz | Die Hartz IV-Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das entschied am Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Höhe der Sozialleistung muss jetzt neu berechnet werden. Ob dies am Ende zu einer Erhöhung der Hartz-Sätze führt, muss die Politik entscheiden. Karlsruhe hat hierzu keine Vorgaben gemacht. Die Neuregelung soll ab Neujahr 2011 gelten.

Derzeit bekommen Erwachsene Hartz-IV-Empfänger 359 Euro Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) pro Monat, Paare je 323 Euro, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro Sozialgeld. Hinzu kommen Zuschüsse für Miete, Heizung und Sozialversicherung.

Als Maßstab für die Prüfung entwickelten die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht: das "Recht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimus". Sie stützten es auf die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20). Eine konkrete Summe lasse sich aus dem Grundgesetz aber nicht ableiten, so die Richter. Vielmehr müsse der Gesetzgeber das Existenzminimum per Gesetz "konkretisieren". Und weil es dabei nicht nur um Nahrung und Kleidung, sondern auch um soziale Teilhabe geht, wird dem Bundestag hier ein großer "Gestaltungsspielraum" zugebilligt. Ob die Zeitung zum sozialen Existenzminimum gehöre oder der Fernseher oder beides, das müsse der Gesetzgeber entscheiden.

Auch bei der Auswahl der Rechenmethode hat der Bundestag weitgehend freie Hand. Ob er das Existenzminimum wie früher anhand eines Warenkorbs bemisst oder ob er - wie seit 1989 - die tatsächlichen Ausgaben einer Vergleichsgruppe untersucht, kann er frei entscheiden. Er muss die gewählte Methode nur konsequent und transparent umsetzen.

Anhand dieses Maßstabs kamen die Richter zum Schluss, dass die Hartz-Sätze derzeit "nicht evident unzureichend" sind. Deshalb muss weder das ALG 2 für Erwachsene noch das Sozialgeld für Kinder sofort erhöht werden.

Vorgeworfen wird dem Bundestag jedoch, dass er bei der Berechnung Fehler gemacht hat, vor allem beim Sozialgeld für die Kinder. Bisher bekamen Kinder - je nach Alter - nur 60 bis 80 Prozent des Hartz-Satzes für Erwachsene. Dies führte dazu, dass ihr abgeleiteter Satz rechnerisch zwar Ausgaben für Tabak und Alkohol enthält, aber keine für Schulhefte, Stifte und Nachhilfestunden.

Das fanden die Richter abwegig. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", heißt es im Urteil. Der Gesetzgeber muss nun den spezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen feststellen. Vor allem bei Schulkindern nehmen die Richter einen "altersspezifischen Bedarf" an. Immerhin hat der Bundestag schon im letzten Sommer den Hartz-Satz für 7- bis 14-Jährige um zehn Prozentpunkte, rund 35 Euro, erhöht. Außerdem erhalten Schulkinder seitdem 100 Euro pro Jahr für Schulmaterialien. Die Richter hat letzteres aber nicht befriedigt. Die 100 Euro seien "offensichtlich freihändig geschätzt" und nicht solide berechnet.

Die Bundesregierung hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, für Bildungsausgaben seien die Länder zuständig, deshalb seien im Sozialgeld keine Ausgaben für den Schulbedarf von Kindern enthalten. Das ließen die Richter aber nicht gelten. Die Finanzierung von Schulheften sei eine Fürsorge-Leistung und damit Aufgabe des Bundes.

Bei den Hartz-Sätzen für Erwachsene muss nicht völlig neu gerechnet werden. Im Prinzip wurde die angewandte Rechenmethode vom Verfassungsgericht gebilligt. Derzeit wird der Hartz-Regelsatz anhand der Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) des Statistischen Bundesamts berechnet. In der EVS wird alle fünf Jahre anhand von 75.000 repräsentativen Haushalten untersucht, was die Deutschen tatsächlich ausgeben und konsumieren. Der Hartz-IV-Satz für einen Erwachsenen bemisst sich danach, was die ärmsten 20 Prozent der Single-Haushalte verbrauchen, die nicht Hartz IV beziehen.

Die Caritas hatte bemängelt, dass die Vergleichgruppe zu viele "versteckte Arme" enthalte, die wegen niedriger Löhne selbst das Existenzminimum nicht erreichen, aber zu stolz seien, Sozialleistungen zu beziehen. Die Richter hielten die Vergleichsgruppe dennoch für geeignet, solange es nur vage Schätzungen über den Umfang der versteckten Armut gebe.

Kritisiert wird von den Richtern jedoch, dass die Ausgaben der Vergleichsgruppe nur mit schwer nachvollziehbaren Abschlägen in den Hartz IV-Satz umgerechnet wurde. So gab es ursprünglich Abschläge für Pelze und Segelflugzeuge, ohne jeden Nachweis, dass die Vergleichsgruppe überhaupt Geld für solchen Luxus ausgibt. Ab 2007 unterblieben solche Abschläge "ins Blaue hinein", sie wurden im Urteil aber noch kritisiert, weil sich die zu entscheidenden Streitfälle auf das Jahr 2005 bezogen. Kleinere Unstimmigkeiten, etwa bei Ausgaben für den Verkehr, sind aber noch heute in den Regelsätzen enthalten.

Der Gesetzgeber muss nun ALG 2 und Sozialgeld bis Ende des Jahres neu berechnen. Bis dahin gelten die aktuellen Hartz IV-Sätze weiter. Auch die Kläger in den drei vom Verfassungsgericht geprüften Verfahren, bekommen trotz der erfolgreichen Klage zunächst keinen Cent zusätzlich. Nachzahlungen für die Vergangenheit, auf die manche Initiative spekuliert hatte, gibt es natürlich erst recht nicht.

Allerdings können Hartz IV-Empfänger, die dauerhaft außergewöhnliche Belastungen haben, ab sofort eine Zusatzhilfe beantragen. Gedacht ist etwa an einen chronisch Kranken, der viel oder teure Medikamente braucht, die die Kasse nicht bezahlt. Die Verfassungsrichter gehen davon aus, dass der Zusatzanspruch nur "in seltenen Fällen" geltend gemacht werden kann. Zunächst sollen die Hartz-IV-Bezieher versuchen, bei ihren sonstigen Ausgaben zu sparen. Außerdem gebe es für einmalige Belastungen ja auch die Möglichkeit, ein Darlehen vom Staat zu erhalten. Hier wird vermutlich viel neue Arbeit auf die Sozialgerichte zukommen. (Az.: 1 BvL 1/09 u.a.)

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22 Kommentare

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  • R
    rofl

    @ Handwerker

    "Kein Kunde zahlt mir mehr Geld, weil ich Vater bin oder sonst was."

    Ach, dass Sie Kinder haben wird also ausgerechnet und ausschliesslich bei ihnen steuerlich nicht berücksichtigt?

    Und Sie Armer bekommen auch überhaupt kein Kindergeld?

     

    Und da ihnen in ihrer mimimi-Nummer direkt schon so kleine Details entgehen, mag ich ihr Playstation/Handys/Pay-TV/etc Märchen dann auch nicht so Recht glauben.

     

    PS: Mein Vater war über 40 Jahre selbständig. Ne Menge Maloche - keine Frage ... aber er hat auch ne Menge Kohle verdient und vor allem hat er sich selber freiwillig dazu entschieden so zu leben.

     

    Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen ihnen und ihrem schönromantisierten H4 Bezieher - Sie machen das alles freiwillig im Gegensatz zu ihm.

     

    Finden Sie es da nicht etwas schäbig, sich gerade bei ihm über ihre eigene Entscheidung zu beklagen und sich an seiner Not noch mit unsachlichen Berechnungen/Vergleichen selber zum Märtyrer hochzustilisieren?

  • AA
    @ alle

    und vor allem an Handwerker:

     

    setz Dich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinander! Einer der wichtigsten Dinge dabei ist die Überwindung, nicht mehr auf andere zu schauen sonder auf sich selbst! Das das schwer ist ist klar, aber es ist die Voraussetzung um das Thema "wer bekommt wie viel für was und warum?" ernsthaft für die Zukunft zu diskutieren!!

     

    Also:

     

    bedingungsloses Grundeinkommen diskutieren - beginnt mit der Frage wie man in dieser Welt leben will!

  • A
    Amos

    Da braucht ein Verfassungsgericht Monate um so ein

    nichtssagendes Urteil zu sprechen. "Der Regelsatz ist

    für Erwachsene nicht evident unzureichend". Das ist ein

    Freibrief für Politiker, das kann heißen 1- € mehr, dann ist es immer noch: "nicht evident unzureichend.

    Für so einen Quatsch gibt der Steuerzahler Geld aus.

    Zu solch einem Urteil kann man innerhalb eines Tages

    kommen-, da braucht man doch nicht Monate zu. Die reine Vernunft sagt einem, dass man von diesem Geld nicht menschenwürdig leben kann. Aber die Linientreue

    geht ja über die Vernunft. Der Roman Herzog, hat sogar zum Schluss noch ein Präsidentenamt bekommen. Für Linientreue ? Einst ist gewiss: Das Einkommen der Verfassungsrichter ist evident zu hoch.

  • 2
    2write4u

    Vom Urteil des höchsten deutschen Gerichtes wurde ich nicht überrascht, weil ich aus eigener Erfahrung weiß dass man mit den Leistungen am Existenzminimum lebt und in keiner Weise menschenwürdig leben kann.

     

    Es hätte meiner Meinung nach nicht so weit kommen müssen, wenn der Bundespräsident die Gesetze nicht unterschrieben und dessen Referenten erkannt hätten dass sie nicht verfassungskonform sind und wenn die Bundesregierung bei den Reformen genauso viele Vertreter der Sozialverbände beteiligt hätte, wie sie Vertreter der Lobbyisten beteiligt hatte.

  • Y
    Yadgar

    @Handwerker

    "Mein Nachbar hat es da leichter. Er steht mit ALGII natürlich schlechter da finanziell (wäre schlimm, wenn nicht), besitzt aber ein schickes Laptop, Handys, Pay-TV, Fitnessstudiovertrag, Flachbildfernseher und Spielkonsolen für die Kinder."

     

    Entweder arbeitet Ihr Nachbar (so er denn existiert und Ihr Posting nicht - wie ganz gerne im Internet - ein Provokations-Fake ist!) schwarz oder er leistet sich den ganzen schicken Konsumplunder auf Pump (Rückzahlung durch lebenslanges Abstottern oder per "Russen-Inkasso") - vom Hartz-IV-Regelsatz ist so etwas einfach nicht drin, das kann gar nicht sein! Folglich taugt Ihr Bespiel kaum für als Argument für eine Senkung der Sätze!

  • RR
    Robert Ritter-Rayer

    Namensvorschlag für "HartzIV": "LEYENS-Club" (aus "Freie Presse" vom 10.02.10

  • D
    Dummschwätzer

    @ Handwerker:

     

    Das eigentliche Problem bei der ganzen Sache ist eine eigene Unzufriedenheit. Seien Sie sich bitte darüber im Klaren, dass Ihre innere Unzufriedenheit nicht dadurch besser wird, indem man das Leben anderer verschlechtert.

    Mit jeder Minute die sie damit verbringen sich über ihren Nachbarn zu ärgern, verschenken sie wertvolle Zeit ihres Lebens. Nutzen Sie diese Zeit lieber um das eigene Leben zu verbessern. Und wenn Sie wirklich gegen Geldverschwendung angehen wollen, dann laufen sie keinem Hartz IV Empfänger nach, sondern boykottieren Sie lieber die Banken. Denn die haben Ihnen in einem Jahr mehr Geld genommen, als 1000 Hartz IV Empfänger es in ihren gesamten Leben tun könnten. Oder stellen Sie sich gegen den Krieg in Afgahnistan. Dort werden täglich Millionen in den Wind geschossen.

    Auch wenn es so verlockend ist auf schwache Minderheiten einzutreten, es verändert leider nichts an der eigentlichen Situation.

    Es ist ja schon peinlich genug, dass die meisten Menschen in diesem Land lieber danach schreien Hartz IV zu kürzen, anstatt sich dafür einzusetzen, dass Löhne steigen. In was für einer perversen Welt leben wir eigentlich, in dem das Volk sich noch für seine eigene Ausbeutung stark macht (:-(

  • U
    upupintothebluesky

    Ich glaube die Industrie hat den "Flachbildfernseher" nur entwickelt um Stimmung gegen Hartz-IV Empfänger zu schüren.

    Deshalb meine Forderung:

    Nur noch Röhrenfernseher dürfen in den Handel, damit die Hetze gegen Hartz-IV Empfänger z.M. in diesem Bereich aufhört.

  • C
    Chris

    @Handwerker

    Wer schlecht kalkuliert oder wenig Erfolg bei der Arbeit hat, der kann sich nicht mit Arbeitslosen vergleichen, die von 354 EURO im Monat leben sollen. Und noch viel weniger mit Kindern, denen der Staat eben nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stellt.

    Ob nun jemand einen Flachbildschirm zu hause hat oder dort in purer Armut lebt, ändert nicht viel an Gesetzen.

     

    Ich kenne sehr erfolgreiche Handwerker, denen es sehr gut geht. Lohnerhöhungen für die Mitarbeiter gehen die nicht aus dem Wege, die können jeden jederzeit ersetzen und zwar billiger. Und häufig wird auch sehr schlecht im Handwerk verdient.

  • T
    Thomas

    @ Handwerker

     

    Natürlich kann ich verstehen, dass Deine Situation als Selbstständiger alles andere als einfach ist. Dennoch versuche mal über Tellerrand zu schauen, auch wenn es schwerfällt. Du hast einen Einzelfall als Begründung herangezogen, der aber nicht repräsentativ ist. Mein Vater ist selber ALG2-Bezieher mit 60! Jahren. Er bekommt einfach keine Arbeit mehr. Willst Du dem das Gleiche sagen?

     

    Abgesehen von der Selbstständigkeit, ist es für mich wichtiger zu zeigen, dass die Löhne in Deutschland bei vielen Menschen zum Leben nicht reichen. Daraus zu schlussfolgern, dass die ALG2-Empfänger schuld seien, ist absurd. Vielmehr ist es der Wirtschaft anzukreiden, dass solche miserablen Gehälter gezahlt werden.

    Und dahingehend sollte sich der Protest richten und nicht gegen jene, die noch weniger haben...

     

    P.S.: Ich bin kein ALG2-Bezieher (aus der Situation bin ich zum Glück herausgekommen)

  • M
    manni

    Ich befürchte, dass die derzeitige Bundesregierung den "Spielraum" dazu nutzt, bei den Regelleistungen zu kürzen.

  • MS
    Michael Scheider

    Mir isr es unklar,warum erst ein gericht die SPD gesetz stopen muss????????????.

    Es wird zeit das unsser Grundgesetz entlich auch in der sache Hartz4 angewand wird.Ich frage mich warum der ALT KANZLER nicht in rechenschaft stehen soll.?

    Mir ist unklar warum der Bundestag überhaupt noch ein gesetz macht!da der Bundes gerichtshof diesse je nicht zulassen wird.

    Wenn es nach mir gehen würde, ich jedem Bündesbürger vorschlagen für jedes Gestez sofort zu Klagen,Ich hoffe das noch viele klagen werden gegen den State denn es gibt kein gesetz das die in gesicht Akt 1 verabschieden werden. Nur dieser ist ja wohl das wichtigste in diessenm Land .Ausser wir über lassen daS DEM Alt Kanzler

  • H
    Handwerker

    Als selbständiger Meister (+ ein Geselle) mit drei Kindern bin ich wohl kein Fall für Karlsruhe.

    Mein Verdienst ist überschaubar, Elternzeit ist nicht drin, Elternzuschlag auch nicht.

    Kein Kunde zahlt mir mehr Geld, weil ich Vater bin oder sonst was.

    Gibt es einen Monat mit schlechter Auftragslage, wird es halt eng. Gibt es viele Aufträge, sehe ich meine beiden Söhne und meine Tochter eigentlich nicht mehr, da ich rund um die Uhr eingespannt bin. Besondere Ausgaben sind nur schwer zu stemmen, Auto oder Haushaltsgeräte dürfen einfach nicht kaputt gehen.

    Mein Nachbar hat es da leichter. Er steht mit ALGII natürlich schlechter da finanziell (wäre schlimm, wenn nicht), besitzt aber ein schickes Laptop, Handys, Pay-TV, Fitnessstudiovertrag, Flachbildfernseher und Spielkonsolen für die Kinder.

    Natürlich kann ich mir mehr leisten, aber dafür bin ich den ganzen Tag unterwegs und sehe meine Kinder nicht. Ihm fehlt es vielleicht an Geld, mir fehlt es an Zeit?

    Bin ich der Dumme????

  • KI
    Karl Ilnyzckyj

    Kapitalismus und Menschenrechte sind unvereinbar!

    Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

    "Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

    Alle Menschen haben das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

    Jeder Mensch der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergänzen sind.

    Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten."

  • P
    Pilm

    bedingungsloses Grundeinkommen diskutieren!!!

  • E
    Edelweiß

    Kinder haben tatsächlich dauerhaft außergewöhnliche Belastungen, -SIE WACHSEN

  • A
    axel

    Die Forderung bleibt bestehen:

    "500 Euro Eckregelsatz! - 10 Euro Mindestlohn!"

     

    http://www.500-euro-eckregelsatz.de

    und kann hier online unterstützt werden.

     

    Schlußendlich geht es um:

    Weg mit Hartz-IV!

  • KK
    Klaus Keller

    zu früh aufgeregt liebe Kommentarschreiber:

     

    Ihr Neider die ihr da meint auf vom Staat abhängige neidisch sein zu müssen und glaubt das es auf Dauer schön sei als abhängiger sein Leben zu fristen.

     

    Das Gericht hat nach meiner Kenntnis nichts über die Höhe(wenn man das Wort hier überhaupt angemessen ist)

    der Zahlung ausgesagt.

     

    Es ging wohl eher um die Unsinnigkeit der Begründung, die zum Teil aus den Wolken gegriffen sei.

     

    Wir werden vermutlich erleben das die Sätze bleiben wie sie sind und nur "vernünftig,tranzparent,nachvollziehbar etc" begründet werden.

     

    Zur Erinnerung Deutschland wird von einer schwarz-gelben Koalition regiert

     

    klaus keller hanau

  • A
    Amos

    Diese Richter sind wieder fern jeder Realität.

    Von dem Regelsatz müssen Stromkosten, Versicherungen,

    Praxisgebühr, Medikamente, Brille, Zahnersatzzuzahlungen, Kleidung; eventuell noch eine

    defekte Waschmaschine ersetzt werden. Dafür stehen im Regelsatz 40 € mtl.zum Ansparen zur Verfügung. Wie lange

    muss da jemand ansparen, der keinerlei Sparguthaben zur Verfügung hat? Das kann auch ein Richter niemandem erklären. Warum dieses schäbige Urteil zu Gunsten der Regierenden? Man weiß ja auch aus welchem

    Lager diese Verfassungsrichter kommen und von wem sie

    ihre Stellung verdanken. Wie viele Linke sind eigentlich unter den Verfassungsrichtern- scheinbar

    nicht viele.

  • KD
    Karl der Große

    Unsere Verfassungshüter haben zur Beurteilung der Klage dreier Familien ganz tief in unser Grundgesetz geschaut!

     

    Artikel 1 " Die Würde des Menschen ist unantastbar".. u.a.

     

    Ich meine,.. daran haben Sie gut getan! Denn das allein der Begriff "Hartz IV" schon derart verrucht ist, spricht letztlich auch für sich.

     

    Eigentlich sollten wir doch auch stolz sein auf ein soziales Land..- nur sind wir es nicht, weil es hinten und vorne zwickt und man überall den Mißbrauch fürchtet.

     

    Die Reichen schimpfen auf die Armen und die Armen trauen IHren Augen nicht, wie schamlos auf Kosten der Allgemeinheit geprotzt wird.

     

     

    In Punkto H4 ist es allerdings sehr traurig, das der Befehl bzw. Auftrag zur Überarbeitung des Gesetzes von ganz oben kommen muß.

    Unsere Herren und Damen Abgeordneten, so sich regelmäßig Ihre Diäten erhöhen ( z.T. in Höhe des H4 -Satzes in einem Jahr pro Jahr !!- ) hätten bei einem Selbstversuch schnell herausbekommen können.., das man mit 359,- abzüglich Strom, Telefon, Kleidung etc.pp.., nur ganz ganz kleine Brötchen backen kann.

     

    ..Wer mal eine kulturelle Verstaltung besucht, sollte wissen, das hier schnell mal 10 Euro fällig werden..

     

    Die Begründung für die NICHTTeilhabe war stets gewesen.. es gäbe da ja noch Menschen, die arbeiten und haben auch nicht mehr..- darum müßt auch IHr Arbeitslosen darben.

     

     

    ... Was sind denn das für Volksvertreter?

     

    Die Armen müssen als Begründung dafür herhalten, das die anderen Armen ebenfalls nicht ins Kino dürfen.

    ( Beim Fußball nennt man das ja wohl "Not gegen Elend".)

    Ja leben wir denn wieder wie in den Nachkriegszeiten., wo es einfach nichts gibt..-oder schneiden wir uns mit dieser Politik nicht eher selbst den Ast ab auf dem wir sitzen....,- denn die Folgen sind klar.., :

    :weniger Binnennachfrage, weniger Arbeit usw. usf.

     

     

    Die Wortwahl der Bundesrichter ist mehr als eine "schallende" Ohrfeige für Schröder , Steinmeier, Clemens aber auch Fischer & seinen Grünen - die das Ganze aus dem TAufe gehoben haben.

     

    Man hatte jahrelang Zeit die gröbsten Schnitzer aus dem Gesamtkunstwerk herauszuholen.

     

    Jetzt brauchte es eine richterliche Anordnung.

     

    ..und damit fängt es erst an.., denn natürlich brauchen wir eine Debatte zum Thema: Würde, Mindestlohn, gerechte Verteilung in der Gesellschaft etc.

  • S
    Spielberg

    Im Juni vergangenen Jahres erhielten die fünf Familienmitglieder neben 498 Euro Kindergeld und dem Lohn des Vaters rund 1340 Euro im Monat, mussten davon aber auch Miete und Heizung zahlen. Insgesamt standen der Familie damit etwa 2500 Euro für Lebensunterhalt und Miete zur Verfügung.

     

     

    Insgesamt 1631 Euro im Monat, plus Miete für die Vierzimmerwohnung (695 Euro warm).

     

     

    So geht die Menschenwürde den Bach runter.

  • PW
    Peter Wenner

    Eine Erhöhung wäre fatal, wenn dann muss das Geld die Kinder auch erreichen, Gutscheine für Schülernachhilfe, Kleidung und Lebensmittel sind sinnvoller.