Urteil zu Gemeinnützigkeit: Gericht geht Attac an
Die globalisierungskritische Organisation erhielt ihr Steuerprivileg für „politische Bildung“. Das stellt der Bundesfinanzhof nun in Zweifel.
„Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Januar 2019 zulasten des Attac-Trägervereins entschieden hat“ – so lautet der zentrale Satz. Die Tätigkeit der Organisation sei nicht durch den Paragrafen 52 der Abgabenordnung abgedeckt, in dem die gemeinnützigen Zwecke definiert werden. Das Urteil könnte erhebliche Wirkung entfalten.
Denn die vom Finanzamt zuerkannte Gemeinnützigkeit ermöglichte Attac, Spendenbescheinigungen auszustellen. Den Betrag können die Spender*innen von ihrer Steuer absetzen. Das ist für viele Leute ein zusätzlicher Anreiz, Vereinen, Verbänden und politischen Organisationen Geld zu geben, ohne das deren Arbeit häufig nicht möglich wäre.
Nicht nur Attac hat augenblicklich Schwierigkeiten mit seiner Gemeinnützigkeit. So stellt die CDU die Förderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) infrage, die Gerichtsprozesse für Dieselfahrverbote betreibt. Die FDP hat zudem einen Antrag in den Bundestag eingebracht: Sie will den Tierschützer*innen von Peta die Gemeinnützigkeit entziehen lassen – wegen vermeintlich strafbarer Aktionen. Früher hatten auch die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace ähnliche Probleme.
Attac argumentiert mit „politischer Bildung“
Der umstrittene Paragraf 52 nennt als gemeinnützige Zwecke unter anderem die Förderung der Religion, der Volksbildung, des demokratischen Staatswesens und 22 weitere Anliegen. Das Kernthema von Attac – gerechte Staatsfinanzen – ist nicht darunter. Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten, argumentierte die Organisation deshalb, sie betreibe politische Bildung und setze sich für die Demokratie ein.
Diese förderungswürdigen Anliegen und die konkrete Tätigkeit von Attac passten jedoch nicht zusammen, entschied der BFH: „Politische Bildungsarbeit setzt ein Handeln in geistiger Offenheit voraus.“ Damit würden die gezielten und einseitigen Attac-Kampagnen beispielsweise zu Finanztransaktionsteuer, Steuerflucht, Sparpolitik der Bundesregierung und bedingungslosem Grundeinkommen nicht harmonieren. Die politische Tätigkeit dürfe „gewisse Grenzen“ nicht überschreiten, so die Richter*innen des BFH.
Bundesfinanzhof
„Das ist ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland“, erklärte Attac-Vorstand Dirk Friedrichs. Einen politischen Ansatz weist der Bundesfinanzhof ausdrücklich zurück. Es gehe um die Auslegung der Abgabenordnung.
Begonnen hatte der Konflikt 2014, als das zuständige Finanzamt Frankfurt am Main den Globalisierungskritiker*innen die Gemeinnützigkeit aberkannte. Attac erhob Widerspruch, und der Fall ging an das Hessische Finanzgericht. Dies entschied zugunsten von Attac. Dann schaltete sich das Bundesfinanzministerium (BMF) des damaligen Ministers Wolfgang Schäuble (CDU) ein, um „eine höchstrichterliche Entscheidung in der Frage der Gemeinnützigkeit herbeizuführen“, wie das BMF am Dienstag erklärte. Wie der gegenwärtige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) das Ergebnis beurteilt, wollte das Ministerium nicht kommentieren. Das Hessische Finanzgericht muss nun neu verhandeln.
Attac verlangt jetzt unter anderem, die Abgabenordnung zu ändern. Ähnlich sieht das Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag: „Die Abgabenordnung ist für Organisationen wie Attac zu eng gefasst.“ Deshalb wolle die SPD den Katalog der gemeinnützigen Zwecke ergänzen, so Binding. „Ein allgemeinpolitisches Mandat lehnen wir allerdings ab, weil sonst der Unterschied zur Rolle der Parteien verwischt würde.“
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