Urteil zu Festnahmen beim Klimagipfel: Schadensersatz für dänische Lümmel
Die vorbeugenden Massenfestnahmen beim Klimagipfel 2009 in Kopenhagen waren illegal. Die Regierung will nun das "Lümmelgesetz" revidieren.
STOCKHOLM taz | Die "vorbeugenden" Massenfestnahmen beim Klimagipfel in Kopenhagen am 12. Dezember 2009 waren illegal. Sie stellten nicht nur einen Verstoß gegen das dänische Polizeigesetz, sondern auch gegen vier Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht in Kopenhagen am Mittwoch im Ergebnis ein schon im Dezember 2010 ergangenes entsprechendes erstinstanzliches Urteil. Und es verdonnerte die Polizei gleichzeitig, umgerechnet zusammen rund 310.000 Euro an die 178 DemonstrantInnen zu zahlen, die stellvertretend für etwa 2.000 damals Festgenommene geklagt hatten.
Nach dieser neuen schweren Niederlage bequemte sich die Polizei erstmals zu einer Entschuldigung gegenüber den rechtswidrig Festgenommenen. Diese waren von ihr gezwungen worden, teilweise stundenlang auf dem kalten Asphalt sitzend auf ihren Abtransport in die extra eingerichteten Arrestkäfige zu warten.
Zu den Verhaftungen berechtigt sah sich die Polizei aufgrund eines vor dem Klimagipfel speziell erlassenen "Lümmelgesetzes". Danach sollten solche vorbeugenden Festnahmen möglich sein, um eventuell ansonsten aus Demonstrationen drohende Ausschreitungen oder Blockaden zu verhindern.
Das Oberlandesgericht sieht in diesem Vorgehen gegen Menschen, die nur von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machten und denen weder vor noch nach der Festnahme irgendeine strafbare Handlung vorgeworfen wurde, einen Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte.
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