Urteil wegen Volksverhetzung: Mahler bezieht Altersruhesitz im Knast
Ex-NPD-Anwalt Mahler wird wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich selbst angezeigt.
Nun hat es ihn mal richtig derbe erwischt: Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als "die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.
Mahler wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Wie gestört der inzwischen 73-jährige Rechtsextremist ist, wird daran deutlich, dass er sich wegen des Versendens der CD am 14. November 2007 selbst angezeigt hat. In einem Schreiben an die Empfänger dieser CD bat er sie, im Prozess als Zeugen gegen ihn auszusagen. "Ich weiß - und ich nehme in Kauf - dass ich wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde", hieß es in diesem Anschreiben.
Es ist nicht die erste Haftstrafe von längerem Ausmaß, die er zu verbüßen hat. Mahler gehörte Anfang der 1970er Jahre zur Gründungsgeneration der Roten Armee Fraktion (RAF) um Andreas Baader, Ulrike Meinhoff und Holger Meins. Er war an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen beteiligt. Am 8. Oktober 1970 wurde er verhaftet und zu 14 Jahren Haft verurteilt. Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Mahler 1980 vorzeitig entlassen. Seine rechtsradikale Gesinnung wurde spätestens 1997 deutlich, als er zum 70. Geburtstag des national-konservativen Philosophen Günter Rohrmoser die Laudatio hielt und darin forderte, dass das "besetzte Deutschland" sich von seiner "Schuldknechtschaft" zum aufrechten Gang seiner "nationalen Identität" befreien müsse. Von 2001 bis 2003 war er Mitglied der NPD, danach gründete er den 2008 als verfassungsfeindlich verbotenen "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten". Mahler lebte lange Zeit in Kleinmachnow bei Berlin, seit etwa 2007 in Ebersberg bei München.
Seine Haft muss er vielleicht nicht allein verbüßen. Auch seine Lebensgefährtin, die rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz, steht vor Gericht. Die frühere Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist eigentlich wegen Volksverhetzung bereits zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. An der Verurteilung ist auch nicht zu rütteln. Doch der Schuldspruch muss wegen juristischer Fehler korrigiert werden. Deswegen muss das Landgericht Mannheim erneut über die Höhe der Strafe befinden. Stolz hatte den Zündel-Prozess wie auch ein anderes Strafverfahren für antijüdische Hetze missbraucht und zudem versucht, die Verhandlung mit beleidigenden und volksverhetzenden Reden zu verschleppen. Als sie nach dem Mannheimer Urteil im Januar 2008 noch im Gerichtssaal verhaftet wurde, zeigte sie den Hitlergruß. (mit dpa)
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