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Urteil in der TürkeiJungfräulichkeit belastet

Das Oberste Berufungsgericht entscheidet zugunsten eines Ehemannes. Dieser hatte die Scheidung beantragt, weil seine Braut angeblich keine Jungfrau mehr gewesen sein soll.

Arglistig getäuscht, weil nicht mehr Jungfrau? Bild: Sevilay Durul - Lizenz: CC-BY

Ein Ehemann kann zu Recht die Trennung von seiner Frau verlangen, wenn diese ihm verheimlicht hat, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht mehr Jungfrau war. Das hat jetzt die zweite Kammer des Obersten Berufungsgerichts der Türkei in einem Scheidungsprozess entschieden.

Wie die Tageszeitung Vatan gestern meldete, ist mit diesem Urteil eine Entscheidung einer unteren Instanz aufgehoben worden, die der Frau recht gegeben hatte.

Das jetzt von Vatan publizierte Urteil geht auf einen Prozess im Jahr 2007 zurück. Das Berufungsgericht beschäftigte sich darin mit einer Entscheidung des Familiengerichts in der Kleinstadt Bolu. Ein Scheidungsgesuch ihres Mannes, das dieser damit begründete, er sei arglistig getäuscht worden, weil seine Frau nicht mehr Jungfrau gewesen sei, hatte die Frau mit einer eigenen Scheidungsklage beantwortet.

Da sie einen Untersuchungsbericht des Krankenhauses von Bolu vorweisen konnte, in dem bestätigt wurde, dass sie jungfräulich in die Ehe gegangen sei, entschied das Gericht zu ihren Gunsten und verfügte die Scheidung in ihrem Sinne.

Dagegen war ihr Exmann in Berufung gegangen und bekam nun vom Obersten Gericht recht. Der Mann sei durch die Auseinandersetzung um die Jungfräulichkeit der Frau psychisch so belastet, dass eine Fortführung der Ehe nicht mehr zumutbar gewesen sei, befand die Mehrheit des Obersten Gerichts. Das Verfahren wird wieder an eine untere Instanz verwiesen.

Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie schwer sich das 2004 verabschiedete neue Familien- und Strafrecht in der Justiz durchsetzt. Der Bewusstseinswandel dauert offenbar vor allem in den höchsten Richterrängen, die zumeist männlich besetzt sind, sehr viel länger als vom Gesetzgeber angestrebt.

Seit das neue Familienrecht in Kraft ist, gibt es in Scheidungs-, Unterhalts- und anderen Familienrechtsprozessen immer wieder widersprüchliche Entscheidungen. Das betrifft vor allem Unterhalts- und Vermögensfragen, aber auch generell den Status der Frau in der Familie.

Während einige Richter stur an ihrer Auffassung von Geschlechterrollen festhalten, überschreiten andere die traditionellen Grenzen bisweilen deutlich. So entschieden Richter vor wenigen Tagen erstmals, dass Frauen nach der Heirat ihren eigenen Familiennamen behalten können.

Insgesamt beklagen viele Frauenorganisationen jedoch, dass das gesellschaftliche Klima sich in den letzten Jahren für Frauen wieder deutlich verschlechtert hat. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichten türkische Medien eine Studie, nach der türkische Frauen im internationalen Ranking weit nach hinten gerutscht sind. Insbesondere sind immer weniger berufstätig.

Das hat damit zu tun, dass in der ökonomischen Krise Frauen eher entlassen werden als Männer, zeigt aber auch ein strukturelles Defizit. Für Frauenförderung im Beruf wird unter der islamischen Regierung wenig getan. So hat Regierungschef Erdogan mehrfach öffentlich verkündet, dass eine türkische Frau mindestens vier Kinder haben und sich um den Nachwuchs kümmern soll.

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30 Kommentare

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  • S
    Skylla

    Vielen Dank Hr. Odendahl für die Erläuterungen. Ihr Zitat deckt sich weitgehend mit den sonstigen „Erkenntnissen“ der deutschen Presse, welche sich unisono auf AFP bezieht, die ihrerseits ihr Wissen aus der Zeitung Vatan rekrutiert haben will. Auf Vatan bezieht sich Hr. Gottschlich dem Vernehmen nach ebenfalls; kann dann aber mit ein paar weiteren Details aufwarten. Das nach seiner Darstellung entscheidende Argument des Obersten Gerichtes: „Der Mann sei durch die Auseinandersetzung um die Jungfräulichkeit der Frau psychisch so belastet, dass eine FORTFÜHRUNG der Ehe nicht mehr ZUMUTBAR gewesen sei“. Wenn das keine Erfindung eines Korrespondenten ist, dann liegt eine erfolgreiche Anfechtung der Ehe nun jedenfalls nicht gerade auf der Hand. Es stellt sich also die Frage: Wo liegt der Fehler? Hat denn irgendjemand die Gerichtsentscheidung zu Gesicht bekommen? Alle schreien „Skandal“, keiner kennt das Urteil. Nicht wahr???

  • HO
    Hanswerner Odendahl

    Nach einer Meldung von bianet dürfte es vorliegend nicht um die Scheidung gehen, sondern um die Anfechtung der Ehe.

    http://bianet.org/bianet/toplumsal-cinsiyet/118168-yargitay-bekareti-evlilik-icin-gerekli-vasif-saydi

    Der Mann hatte die Ehe angefochten, die Frau mit einem Scheidungsantrag geantwortet. Sie hatte ein Attest vorglegt, nach welchem ihre Jungfernhaut die Penetration (ohne Verletzung) erlaubt. Von 5 Kassationshofsrichtern schlossen sich drei der Auffassung des Mannes an und befürworteten den Aufhebungsantrag, 2 untstützten das Scheidungsbegehren der Frau.

     

    Ähnlich wie die Frau für ihre Jungfräulichkeit haftet, haftet der Mann für seine Potenz, Impotenz ist in der Rechtsprechung Scheidungsgrund und führt zur Verpflichtung des Mannes zum materiellen und immateriellen Schadensersatz.

  • T
    Tabberta

    Alle muslimischen Jungfrauen sollten sich umgehend selbst entjungfern bis es keine einzige Jungfrau mehr im ganzen Morgenland gibt. Das würde sicher die Reformen im Familienrecht etwas vorantreiben.

  • A
    aso

    @ Nicolas:

    „...denn Penisuntersuchungen bezüglich des Verdachts vorehelicher Sexualität des Mannes wurden nicht durchgeführt...“:

     

    Das ist der Punkt:

    Nach islamischem Recht gilt die voreheliche Keuscheit ebenso für Männer.

     

    Nur: Doppelmoral gibt es auch im Islam: es hält sich keiner dran...

  • SH
    Stefan Herre

    Noch 10 Jahre, dann haben uns die Türken soweit islamisiert, daß dieses Urteil auch in Köln gefällt wird!

  • A
    a.v.

    "Ein Ehemann kann zu Recht die Trennung von seiner Frau verlangen, wenn diese ihm verheimlicht hat, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht mehr Jungfrau war."

     

    Versteh ich nicht. Es steht doch jedem frei, sich von seinem Ehepartner zu trennen, gleichgültig aus welchem Grund. Wo ist da der Skandal? Was war denn überhaupt Streitgegenstand? Inwiefern ist die Frau durch das Urteil beschwert? Sie wollte doch auch die Scheidung, oder?

     

    Ich glaube ihnen ja, dass Ihrem Artikel ein ungeheuerlicher Vorgang zugrunde liegt, nur wäre es nett gewesen, wenn Sie diesen auch benennen, Herr Gottschlich. Nebulöse Andeutungen helfen dabei kaum.

     

    Bemerkenswert auch, dass die "Islamkritiker" in diesem Zusammenhang wieder geifern.

  • AL
    Anna Luehse

    Neuer Fall Marwa??

     

    "Dem 39-jährigen Türken wird ab dem 11. März 2010 vor dem Schwurgericht der Prozess gemacht.

    Auch nach der Scheidung soll es immer wieder zu Streitereien und zu Schlägen durch den «Ex» gekommen sein. Im Juni 2008 soll er versucht haben, die Frau zu vergewaltigen. Zwei Wochen später suchte der Mann sein Opfer ein weiteres Mal in deren Drei-Zimmer-Wohnung am Ritter-von-Schuh-Platz auf und stach sieben Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau ein.

    Im Anschluss soll der 39-Jährige den leblosen Körper vergewaltigt und 40 Euro aus der Geldbörse des Opfers gestohlen haben. Nach der Tat meldete sich ein anonymer Anrufer bei der Polizei. Die fand dann die Leiche im Zimmer der zehnjährigen Zwillinge. Zwei Tage später wurde der 39-Jährige in Würzburg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht von gleich drei Mordmerkmalen aus: niedrige Beweggründe, Habgier und Befriedigung des Geschlechtstriebes. Zudem ist der arbeitslose Mann wegen Bedrohung und der versuchten Vergewaltigung angeklagt. ... "

     

    http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1120108&kat=11

  • S
    Skylla

    Dürfte denn hierzulande ein Ehepartner nicht geschieden werden, wenn er sich an der fehlenden Jungfräulichkeit seines Partners stört? Seit wann muss man hierzulande sein Scheidungsbegehren rechtfertigen? Wohlgemerkt es geht um SCHEIDUNG („Kündigung“ eines langfristigen Vertrages), nicht um Anfechtung/Aufhebung der Ehe von Anbeginn. Warum soll dem Mann die Scheidung verwehrt sein? Ist doch egal, ob Jungfräulichkeit, mieser Charakter oder herumliegende Taschentücher ihm das Eheleben aus seiner Sicht unerträglich machen.

     

    Eine kleine Recherche bei Google: Seit 1926 gilt in der Türkei ein Ehe/Scheidungsrecht, das dem schweizerischen Recht entlehnt ist. Das EU-Mitglied Irland hat sich (doch schon!) 1995 mit einer hauchdünnen Mehrheit gegen das bestehende Scheidungsverbot ausgesprochen.

  • FS
    Fabian Spörer

    Alle die hier kategorisch gegen eine EU Mitgliedschaft der Türkei argeumentieren möchte ich hier in Erinnerung rufen, dass gerade eine solche strikte Ablehnung dazu führen kann das fundamentalistische, aufklärungsfeindliche Kräfte die Oberhand gewinnen. Eine Rückbesinnung auf die Scharia kann meiner Meinung nach nicht mit dem 'rückständigen' Naturell der Türken erklärt werden sondern unter anderem auch mit einer Suche nach Identität. Dank dem konservativen 'backlash' in Westeuropa und der wiederkehrenden Betonung das die Türkei vom Menschenrechtsgesichtspunkt meilenweit von Europa entfernt ist, suchen wohl viele Türken ihr heil in einer mittelalterlichen Islamauffassung, eine Trotzreaktion. Die populistische dämonisierung Israels in der Türkei in jüngster Zeit kann hier wohl als ein weiteres Beispiel betrachtet werden. Dies ist natürlich nur eine persönliche Mutmaßung.

  • Z
    Zitrone

    Ich bin anscheinend ahnungslos... Bin selber Türkin, und war definiv keine Jungfrau als ich geheiratet habe. In der Türkei und sonst wo im Osten prallen welten aufeinander. War das etwa in Deutschland immer so liberal.

    Es ist sehr schwer zwischen den Traditionen und den Modernen neue Wege zu finden. Das schlimmste daran ist, dass das Moderne unheimlich schneller offensiver voranschreitet und die Traditionen keine Zeit haben sich zu reformieren. Ich glaube die Angst vor der Modernen Welt ist einfach viel zu gross. Und Angst ist keine Basis, wo man vernünftige Entscheidungen treffen kann.

  • H
    Hugo

    Jetzt mal unter uns Pastorentöchtern: Besser so, als wenn die junge Dame mit dem Typ weiterhin (zwangs-)verheiratet geblieben wäre.

  • RR
    Robert R

    Wäre die Türkei in der EU, könnte das Verfahren vor den EU-Gerichtshof für Menschenrechte getragen werden.

  • O
    Onsom

    Im Gegenteil, nur wenn der Türkei eine realistische aussicht auf eine Vollmitgliedschaft gegeben wird, können wir die progressiven Kräfte in der Türkei stärken. Nur so besteht noch die Chance das Land vor dem Abdriften in die Reaktion zu bewaren. Und den damit unweigelich verbunden Clash of Cultures vermeiden.

  • AW
    Anton Wisniewski

    Frauen in der Türkei haben jetzt also, qua Gesetz den Stellenwert einer Waschmaschine erlangt, die man umtauschen kann, falls sie nach dem Kauf doch undicht sein sollte.

     

    Wie lächerlich sind Politiker die allen ernstes dieses Land in die EU aufnehmen wollen.

  • N
    Nicolas

    Manchmal gibt es Dinge, die ich für so abstrus halte, dass ich sie nicht begreifen kann. Eine Frau 'täuscht' dem Mann vor, 'Jungfrau' zu sein, meint er. Sie fühlt sich sogar veranlaßt, in einem Krankenhaus Jungfräulichkeit zu beweisen. Nützt nichts, sagt das Oberste Gericht: der Ehemann wurde psychisch so belastet, dass ihm die Ehe nicht zuzumuten ist. Frauenverachtung pur, Menschenverachtung und Diskriminierung, denn Penisuntersuchungen bezüglich des Verdachts vorehelicher Sexualität des Mannes wurden nicht durchgeführt. Liebe Türkei, ihr wollt in die EG?

    Und die Menschenrechtscharta respektieren? Die Gleichstellung der Geschlechter? Wie witzig.

  • JM
    Jan Michael Ihl

    Ich will eigentlich auch keine Hinterwäldler in der EU. Aber sollen wir deshalb gleich halb Deutschland, sowie etliche hier kommentierende taz.de-Leser aus der EU rausschmeißen? Wohin mit all den Menschen? Nach Libyen deportieren? Ich weiß nicht.

     

    Dass in der Türkei ähnlich wie in Deutschland neben einigen Ewiggestrigen sehr viele aufgeschlossene, gebildete Menschen leben, fällt einigen Kommentierenden vielleicht schwer sich vorzustellen. Aber versuchen Sie es doch wenigstens mal, bevor Sie Kommentare im Sinne einiger bisheriger abgeben.

  • A
    aso

    „...Die Türkei ist Lichtjahre von den europäischen Standards entfernt, ich kann nur hoffen, dass dieses Land nie in die EU aufgenommen wird. ..“:

     

    So denkt laut Umfragen über die Hälfte der Bevölkerung.

    Komisch bloß, daß sich dies nicht bei den im Bundestag vertretenen Parteien widerspiegelt (Ausnahme: CDU), und unsere Volksvertreter sich eher zurückhaltend äußern....

     

    Die Reformvorgaben aus Brüssel und die Islamisierungskampagne Erdogans scheint zu einem unlösbarem Spagat zu werden:

    Wie passen Aussagen des Korans über Frauen zu Europa?

    Ist das für Linke ein Tabu-Thema? Ist das nur für Alice Schwarzer ein Aufreger?:

    http://www.wir-sind-kirche.de/fulda-hanau/Islam_Koran_Aussagen_ueber_Frauen.htm

  • KC
    King Cole

    Was heißt den hier, weit von europäischen Standards entfernt? Das Rückgabe- und Umtauschrecht bei beschädigter Ware ist doch ein fester Bestandteil des europäschen Rechts.

  • J
    jobo

    Was wollen Sie uns mit ihrem Artikel vermitteln, lieber Jürgen Gottschlich. Schließlich schreiben Sie selbst, dass die Scheidung nicht wegen der angeblich fehlenden Jungfräulichkeit bestätigt wurde, sondern weil nach dem Streit darüber die Ehe zerüttet war.

    Hätte das Gericht anders entschieden, wäre es für die Frau mit Sicherheit die schlechtere Lösung gewesen.

     

    Dass jahrhundertealte Denke nicht über Nacht verschwindet ist klar. Das gilt aber nicht nur in der Türkei, sondern überall auf der Welt.

  • O
    Olli

    Ach ja, die liebe TAZ. Es ist schon wundernswert, wie herrlich unkritisch und nüchtern dieser Artikel geschrieben wurde. Wie tobend und anklagend waren doch Artikel, als noch irgendwo in Deutschland auch nur ganz zart am Gender-"Gedöns" gekratzt wurde. Frauenverachtung und Chauvinismus sind auch in Claudia Roths Lieblingsreiseland verabscheuungswürdig und anzuklagen. Ja ja, ich weiss doch, nur nicht in die gleiche Kerbe schlagen wie Sarrazin, Buschkowsky und andere "Rassisten". Nee, was bin ich froh, dass die Printausgabe der TAZ in unserer Familie schon lange abbestellt ist, ich finde diese Form der Meinungsgleichschaltung echt nicht mehr lustig.

  • JH
    Jan Hassler

    Ein Land mit einem Rechts- und Werteverständnis wie die Türkei sollte meiner Meinung nach (noch) nicht in die EU aufgenommen werden.

    Ich bin kein Ausländerhasser, ich sehe das einfach nur nüchtern.

  • L
    Leyla

    einfach nur lächerlich und traurig. Kommt davon, wenn man die falschen Leute in die Regierung setzt..

  • MH
    Markus Hall

    Ich kann keine durchgehende Linie in ihrem Artikel entdecken.

     

    In Ihrem Artikel schreiben Sie über ein neues Familienrecht in der Türkei und dass dieses sich nur schwer in der Justiz durchsetze. Nur: wieso ist der Fall ein Beispiel dafür, wie schwer sich das 2004 verabschiedete neue Familien- und Strafrecht in der Justiz durchsetzt?

     

    In der Bildunterschrift heißt es "Arglistig getäuscht, weil nicht mehr Jungfrau?". Wäre sie nicht mehr Jungfrau, hätte sie dies ggü. ihrem Ehemann allerdings gegenteilig behauptet, wäre dies selbstveratändlich eine arglistige Täuschung, wenn ihrem Mann ihre Jungfräulichkeit, aus welchen Gründen auch immer, wichtig ist.

     

    Nur: was haben diese beide Sachverhalte miteinander zu tun?

  • JW
    Jürgen Weiß

    Die Türkei ist Lichtjahre von den europäischen Standards entfernt, ich kann nur hoffen, dass dieses Land nie in die EU aufgenommen wird.

  • TS
    tayfuni stanbuli

    ein kleiner trost, dass die frau n,cht verbrannt wurde, von einem dach in ihren tod heruntergeschubst oder bis zum hals in sand begraben zum tode gesteinigt wurde.. 1. instanz=indien, 2. = osttürkei-kurdestan, 3. = saudi arabien...

    pfui allensamt...

  • JB
    j. Barnickel

    Na denn,

    willkommen in EUropa.

    Bei dem Foto fehlt übrigens der rote Gürtel,

    Symbol von Blut und Ehre in der Türkei

  • KK
    Karl Kraus

    Geil: Der Typ strengt eine Klage an, welcher dann auf Grund der psychischen Belastung durch eben diese Klage stattgegeben wird.

  • K
    KatinkaA

    In Anlehnung an die aktuelle Tendenz in der Bundesrepublik, das deutsche Recht hisichtlich des Rechts in den jeweiligen Herkunftsländern zu interpretieren, wird diese Rechtssprechung sicherlich bald von deutschen Juristen übernommen.

    Bi Ehrenmorden wurden bereits entspr. Überlegungen laut. Das Kopftuch breitet sich im Zuge der Marwakampagne aus usw..

  • K
    Krause

    Solche frauenfeindlichen Hinterwäldler möchte ich nicht in der EU haben.

  • W
    Whazzap

    Gott sei dank! Schlimm genug dass Frauen in Deutschland bereits Wahlrecht erlangt haben.