piwik no script img

Urteil in den USA30 Tage Haft für Cybermobbing

Ein US-Student filmte heimlich seinen homosexuellen Kommilitonen und veröffentlichte das Video auf Twitter. Der Gemobbte stürzte sich in den Tod.

Der Vater (r.) des Angeklagten als Zeuge während der Verhandlung in New Brunswick. Bild: reuters

NEW BRUNSWICK dapd | Ein Gericht in den USA hat einen ehemaligen Studenten zu einer 30-tägigen Gefängnisstrafe wegen Cybermobbings verurteilt. Der angeklagte Ex-Student an der Rutgers-Universität in New Jersey filmte im Herbst 2010 einen schwulen Kommilitonen heimlich mit einer Webcam, als dieser einen Mann küsste. Der Fall geriet in die Schlagzeilen, weil sich der geoutete 18-Jährige einen Abend nach dem Vorfall von einer Brücke in den Tod stürzte.

Dem 20-jährigen Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Haft. Richter Glenn Berman sprach am Montag über die Haftstrafe hinaus eine dreijährige Bewährungsstrafe aus und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung von 10.000 Dollar an eine Organisation für Mobbing-Opfer.

Zudem muss er sich einer Therapie unterziehen. „Unsere Gesellschaft hat jedes Recht, null Toleranz gegenüber Intoleranz zu erwarten“, sagte Richter Berman.

Berman sprach sich dagegen aus, dass der Verurteilte in seine Heimat Indien abgeschoben wird. Schuldig gesprochen wurde er in allen 15 Anklagepunkten bereits vor zwei Monaten. Ihm wurde der Selbstmord seines Mitbewohners nicht zur Last gelegt, dennoch musste er sich wegen Diskriminierung und Einschüchterung verantworten.

Aufforderung an Mitstudenten

Der ehemalige Student teilte sich mit seinem späteren Opfer zum Tatzeitpunkt ein Zimmer. Nachdem ihn sein Kommilitone gebeten hatte, das Zimmer zu verlassen, weil er Besuch erwartete, schaltete der Angeklagte seine Webcam ein. Er filmte seinen Mitbewohner, wie er seinen Besucher küsste, und berichtete über Twitter davon. Zudem forderte er weitere Kommilitonen auf, sich das Video anzusehen.

Sollte die Staatsanwaltschaft wegen des geringen Strafmaßes Berufung einlegen, könnte dem Verurteilten der Antritt der Haftstrafe am 31. Mai erspart bleiben. Aktivisten für die Rechte von Homosexuellen werteten den Selbstmord als Beispiel für die gravierenden Folgen von Mobbing gegen Schwule.

Die in New Jersey ansässige Organisation Garden State Equality nannte das verhängte Strafmaß zu gering.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • F
    Fabian

    @Thomas: Was ist bitte so heftig und ausländerfeindlich an einer 30-tägigen Haftstrafe wegen Mobbings nachdem sich das Opfer (vielleicht auch, wenn auch nicht nur, deswegen) in den Tod gestürzt hat?

  • T
    Thomas

    Heftige Strafe. Wohl nur weil das ein Migrant war. Da sind man mal wieder das ausländerfeindliche Gesicht der USA!

  • R
    rolff

    an anonymus:

    Leider habe ich da mehr Ahnung, als mir lieb ist.

  • A
    anonymus

    rolff, sie haben keine ahnung über was sie da plappern.

    Amerika bashing 101 es wird langsam öde.

  • R
    rolff

    Es liegt ja wohl nicht nur an dem indikreten Kommilitonen, das der Gefilmte sich umbrachte, sondern zum guten Teil auch an einer Gesellschaft, die für Unsicherheit und Angst von bloßgestellten Schwulen sorgt.

    Eine, gerade was Sexualität angeht, so widersprüchliche Gesellschaft, wie die in den USA bereitet den Nährboden für derartige Dummheiten.

    Auch drängt sich mir, bei dem Hintergrund des nun Verurteilten die Frage auf ob es hier nicht nach dem Prinzip "haltet den Dieb" ging.