Urteil in Frankreich: „Homo“ ist nicht homophob
Ein Pariser Arbeitsgericht urteilt, einen Friseur „Homo“ zu nennen, sei nicht schwulenfeindlich. Die Homosexuellenverbände protestierten.
Ein junger Angestellter eines Pariser Friseursalons in der Probezeit hatte im Oktober 2014 von seiner Ladenmanagerin irrtümlich eine SMS erhalten – die Nachricht betraf zwar ihn, war aber nicht für ihn bestimmt. „Ich behalte ihn nicht, ich sage es ihm morgen“, stand in der SMS. „Ich hab‘ bei dem Typen kein gutes Gefühl: Er ist ein Homo, die ziehen alle hinterhältige Dinger ab.“
Tatsächlich wurde dem jungen Mann am folgenden Tag gekündigt – er zog daraufhin vor das Arbeitsgericht und klagte wegen Diskriminierung aufgrund seiner sexuellen Orientierung.
Vor Gericht räumte seine frühere Arbeitgeberin zwar ein, sich im Ton vergriffen zu haben. Das Wort „Homo“ sei aber schon lange Teil der normalen Alltagssprache, sie habe es „überhaupt nicht abschätzig oder schwulenfeindlich“ gemeint. Entlassen worden sei der junge Mann, weil er langsam gearbeitet und sich schlecht eingefügt habe.
„Im Kontext des Friseurmilieus sieht das Arbeitsgericht den von der Managerin benutzten Begriff ‚Homo‘ nicht als homophobe Äußerung an“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. „Denn es ist bekannt, dass Friseursalons regelmäßig homosexuelle Personen anstellen, unter anderem in Frauen-Friseursalons, ohne dass dies zu Problemen führt.“
„Ich finde das zutiefst skandalös“, sagte Arbeitsministerin El Khomri am Freitag im Sender RTL. Vertreter von Homosexuellenorganisationen kritisierten, das Urteil verbreite schwulenfeindliche Vorurteile und trage zu einem Klima der Homophobie in Frankreich bei.
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