Urteil im „Sturm-18“-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Neonazi
Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung: Der 41-jährige Neonazi Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“.
dpa | Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung hat das Landgericht Kassel einen Neonazi zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 41-jährige Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Fünf Mitangeklagte erhielten Strafen von Geldbußen (150 Tagessätze zu 10 Euro) bis zu Haftstrafen von bis zu 20 Monaten ohne Bewährung. Nach Überzeugung der Kammer hatte T. unter anderem einen jungen Mann in eine Wohnung drängen und schlagen lassen, damit dieser Mitglied des von T. initiierten Vereins „Sturm 18“ bleibt.
Der rechtsextreme Verein ist mittlerweile verboten. Im Vereinsnamen wird der Bezug zum Nationalsozialismus deutlich. Die Zahl 18 steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf Hitlers. Der Richter sagte: „Einzelne Taten hatten mit „Sturm 18“ zu tun und hatten einen politischen Hintergrund.“ Es sei aber kein politisches Urteil.
Sein Verteidiger hatte gefordert, T. lediglich wegen Fahrens ohne Führerschein zu verurteilen. Er kündigte an, eine Revision zu prüfen. T. hat rund zwei Dutzend Vorstrafen und sitzt derzeit eine Haftstrafe von 27 Monaten wegen Körperverletzung ab.
T. habe sonst vor allem Leute gefunden, die alkoholkrank sind oder keinen anderen Halt im Leben hatten, sagte der Richter. „Einen jungen Mann, der sich den Verstand noch nicht weggesoffen hat, kann man gut gebrauchen.“
Andere Angeklagte schlugen einen weiteren Mann, traten ihm Schienbeine blutig und schoren ihm gegen seinen Willen eine Glatze. Bei einer der Taten hatte eine Mitangeklagte gefragt, ob sie auch mal zuschlagen darf. Die Angeklagten hätten Spaß gehabt, das Opfer zusammenzuschlagen, sagte der Richter.
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