Urteil im Streit um Tablet-Computer: Ein Monopol nach Apples Geschmack

Der Verkauf des iPad-Rivalen von Samsung bleibt hierzulande verboten. Der Krieg zwischen Samsung und Apple setzt sich fort – eine lähmende Entwicklung droht.

Zwillinge aus unterschiedlichen Häusern: Tablets von Apple und Samsung. Bild: reuters

BERLIN taz | Das Landgericht Düsseldorf hat Samsung den Verkauf seiner Tablet-Computer untersagt. Die Rechner seien den Apple-Produkten zu ähnlich, befanden die Richter am Freitag. Geklagt hatten die Amerikaner gegen den südkoreanischen Konzern, weil der ein sogenanntes Geschmacksmuster verletzt habe – seine flachen Rechner unterschieden sich nicht ausreichend.

Samsung will gegen das Verkaufsverbot in Berufung gehen, kündigte das Unternehmen an. Das Urteil bedeutet nämlich einen herben Schlag für Samsung – aber auch für die Verbraucher. Denn faktisch gibt es kaum einen Hersteller, der Apple derzeit Paroli bieten kann. Außer den Südkoreanern, die in den letzten Monaten mächtig aufholten um dem Quasi-Monopolisten aus Cupertino etwas entgegenzusetzen.

Vor Monaten hatte Samsung noch Geräte wie das erste und nicht beanstandete Galaxy Tab gefertigt, die deutlich anders aussahen. Die Ähnlichkeiten der neuen Gerätegeneration zum iPad waren hingegen offensichtlich: sie glichen einander wie Geschwister. Das wollte Apple nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Das Düsseldorfer Urteil ist für die Kalifornier ein großer Sieg. Denn mit dem Geschmacksmusterverfahren, das wahrscheinlich in eine weitere Runde vor dem Oberlandesgericht gehen wird, müssen sich nun alle anderen Hersteller von Tablet-Computern überlegen, wie sie in dem lukrativen Markt vorgehen wollen.

Zeitgleich zu dem Verfahren in Düsseldorf hat Apple auch in den Niederlanden gegen den Konkurrenten aus Fernost geklagt. Hierbei geht es nicht um die Geschmacksmuster der Tablets, sondern um mehr: in dem Land, über das fast alle Elektronik nach Europa geschickt wird, ist derzeit auch der Weitervertrieb der erfolgreichen neuen Samsung-Telefone untersagt worden. Auch diese seien den Apple-Produkten zu ähnlich.

Geschmacksmuster, Hard- und Softwarepatente

Der Krieg zwischen den beiden Elektronikgiganten steht dabei stellvertretend für die Problematik, die sich derzeit abzeichnet: mit Rechten am sogenannten geistigen Eigentum wird versucht, jede Art von Erfindung zu schützen. Geschmacksmuster, Hard- und Softwarepatente und klassisches Urheberrecht sind die Pfeile im Köcher der Unternehmen.

Ganze Finanzvehikel wie Fonds und spezialisierte Firmen investieren in die Portfolios, große Konzerne kaufen andere nicht wegen derer Produkte, sondern wegen der geschützten Erfindungen. Als Google den traditionsreichen Hardwarehersteller Motorola kaufte spekulierten die Experten ob des doch sehr unterschiedlichen Portfolios schnell, ob dies nicht primär ein Rechteeinkauf gewesen sei – was Google sich beeilte zu verneinen.

Google, Apple, HTC, Samsung und viele weitere liegen im Clinch miteinander. Wer macht wen nach? Wer hat welche Idee zuerst gehabt? Während in den USA sogar Software allein patentierbar ist, ist dies in Europa nur über Umwege möglich. Weshalb ein großer Teil der besonders absurd scheinenden Rechtstreitigkeiten jenseits des großen Teiches ausgetragen wird.

Am Ende droht, dass sich die Unternehmen gegenseitig zu lahmen Enten machen: dadurch, dass jeder Konzern irgendwelche Patente und Geschmacksmuster besitzt, wird nichts mehr vorangehen. Jeder kann jederzeit dem anderen vor Gericht Knüppel zwischen die Beine werfen. Dass dies am Ende niemandem nützen wird, ist klar. Nur haben die Konzerne selbst die Räder ins Rollen gebracht. Und solange einzelne Player daraus überproportional Profit schlagen können, scheint der Griff zur Bremse ausgeschlossen.

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