Urteil im Puddingstreit: „Paula“ verliert gegen „Flecki“
Aldi Süd darf seinen Kuhfleckenpudding „Flecki“ weiterhin verkaufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist Berufung von Dr. Oetker zurück.
DÜSSELDORF afp | Die Supermarktkette Aldi Süd darf ihren Kuhfleckenpudding „Flecki“ weiterhin verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und wies einen Berufungsantrag von Dr. Oetker gegen ein Landgerichtsurteil zurück.
Das OLG schloss sich im Grundsatz der Auffassung des Landgerichts an, dass „Flecki“ das Geschmacksmuster, das Dr. Oetker für „Paula“ zusteht, nicht verletzt. Auch ahme „Flecki“ den Pudding „Paula“ nicht in unlauterer Weise nach.
Oetkers Erfolgspudding wird seit 2006 mit einer sonnenbebrillten Comic-Kuh vermarktet. „Flecki“ wird von Aldi Süd seit dem vergangenen Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille aber Blümchen und Kuhglocke trägt.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 1. März einen Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites Verkaufsverbot für den „Flecki“-Pudding abgelehnt. Das OLG musste nun in zweiter Instanz über die Forderung von Dr. Oetker nach einem Verbot entscheiden.
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