Urteil im Prozess um Stipendienvergabe: NPD-Jurist wurde nicht diskriminiert
Der rechte Einser-Jurist Peter Richter erhielt kein Uni-Stipendium für ein Aufbaustudium. Der Bundesgerichtshof lehnte seine Klage ab.
„Think Europe – think different“, unter diesem Titel vergab das Europa-Institut der Saar-Universität ein Stipendium, mit dem die Teilnahme am Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ gefördert wurde. Für zwölf Monate sollte der Stipendiat rund 8.000 Euro erhalten. Auch Richter bewarb sich um das Stipendium – wurde aber nicht berücksichtigt. Für den Juristen war klar, dass das nur eine Diskriminierung wegen seiner NPD-Aktivitäten sein könne. Immerhin war er im ersten und zweiten Staatsexamen Jahrgangsbester der saarländischen Jungjuristen.
Nach langem Hin und Her entschied 2014 das Landesverfassungsgericht des Saarlandes, dass die Uni zumindest Auskunft über das Bewerbungsverfahren geben müsse. So erfuhr Richter, dass sich 23 Juristen aus der ganzen Welt um das Stipendium beworben hatten, davon 14 mit hervorragendem Studienabschluss. Drei Bewerber kamen in die engere Wahl, allesamt aus dem Ausland. Ausschlaggebend seien letztlich die Motivationsschreiben der Bewerber gewesen, die sich für Europa interessierten oder die „Isolation“ ihres Heimatlandes durchbrechen wollten. Dagegen habe Richter nur über den Nutzen für ihn selbst geschrieben. Die NPD-Aktivitäten hätten bei der Auswahl keine Rolle gespielt.
Richter aber gab nicht auf und pochte weiter auf sein hervorragendes Examen. Da niemand juristisch so gut sei wie er, komme es auf alle anderen Kriterien nicht mehr an. Das sah jedoch das Landesgericht Saarbrücken im Vorjahr anders. Die Kriterien stünden nebeneinander, die Uni habe bei der Auswahl einen Beurteilungsspielraum.
Richter ging in die Revision zum BGH. Doch auch dort wurde seine Klage jetzt abgelehnt. Und was den NPD-Mann am meisten ärgern dürfte: Der BGH erklärte alle seine Anträge für prozessual unzulässig. Richter Wolfgang Büscher legte dar, was der NPDler alles nicht beachtet habe, und begründete, warum der BGH leider nicht in der Sache entscheiden könne. Nur wenn Richter auf Schadenersatz geklagt hätte, wäre dies zulässig gewesen. Der BGH-Senat ließ aber auch nicht erkennen, dass ein Urteil in der Sache zugunsten des Klägers ausgefallen wäre.
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