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Urteil im Prozeß um Freundin „Peter“

Eine 32jährige Frau aus Bremerhaven will von der Transsexualität ihres vermeintlich männlichen Lebensgefährten „Peter“ erst bei ihrer Vernehmung durch die Polizei erfahren haben - nachdem sie während eines Streites die 49jährige niedergestochen und tödlich verletzt hatte. (wir berichteten).

Im Prozeß vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts wurde sie wegen „vorsätzlichen Vollrauschs“ zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Schwurgericht verwies in seiner Begründung auf die schwierigen Lebensumstände der jungen Frau.

dpa

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