Urteil im Prozess gegen Antifaschisten: Letzter Angeklagter freigesprochen
Tim H. soll die Dresden-Krawalle angeführt haben und wurde zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Revision wurde er nun freigesprochen.
Weder durch Zeugen, ein Stimmgutachten noch durch Auswertung der polizeilichen Videoaufzeichnungen sei ein Aufruf von H. zu Gewalttaten nachweisbar, begründete der vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler den Spruch. Für eine Verurteilung wegen Beleidigung fehlten die Prozessvoraussetzungen, weil ein polizeilicher Strafantrag erst nach Verstreichen der Dreimonatsfrist eingereicht wurde.
Am Tag des Dresdner Zerstörungsgedenkens 2011 hatte ein „schwarzer Block“ in der Südvorstadt eine Polizeisperre zur Absicherung des Nazi-Aufmarsches durchbrochen. Wegen seiner auffälligen Körpergröße legte sich die Polizei auf H. als den Mann fest, der über ein Megafon den Angriff koordiniert haben soll. Weil er auf einen am Boden liegenden Demonstranten einschlug, soll H. außerdem einen Polizeibeamten als „Nazischwein“ beschimpft haben. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn im Januar 2013 zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
In der Berufung blieb davon nur eine Geldstrafe wegen Beleidigung übrig, für die nun eine andere Landgerichtskammer als Revisionsinstanz die formalen Voraussetzungen vermisste. Tim H. hofft, dass nach fast sechs Jahren die Staatsanwaltschaft auf eine erneute Revision verzichtet. In seinem Schlusswort erwähnte der Mitarbeiter der Linkspartei-Bundesgeschäftsstelle einen Anschlag auf seine Berliner Wohnung kurz vor Heiligabend, bei dem mit Teer gefüllte Flaschen durch die Fensterscheiben geworfen wurden. Die Familie muss nun umziehen. H. geht von einem Nazi-Hintergrund aus.
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