Urteil im Korruptionsprozess gegen Ex-OB: Geldstrafe für Feldmann
Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister stand wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht. Nun wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro verurteilt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
afp | Im Korruptionsprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Frankfurt am Main, Peter Feldmann (SPD), wurde am Freitagvormittag im Landgericht der Mainmetropole das Urteil verkündet. Feldmann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte am Freitag 120 Tagessätze zu 175 Euro wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gegen ihn. Insgesamt also 21.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 31.500 Euro gefordert. Außerdem muss Feldmann einen Wertersatz in Höhe von knapp 6.000 Euro leisten. Bei mehr als 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer auch eine Geldstrafe gefordert, Feldmanns Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Der 64-Jährige habe nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen.
Feldmann selbst wies in seinem sogenannten letzten Wort die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurück. „Ich habe in keine Kasse gegriffen, und ich bin nicht korrupt.“ Im Interview mit der taz räumte er im November ein, Fehler gemacht zu haben.
Im Zusammenhang mit einer Affäre um überhöhte Gehälter und Betrugsvorwürfe bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warf die Anklage dem 64-Jährigen Vorteilsannahme vor. Feldmanns frühere Lebensgefährtin und spätere Ehefrau soll als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita zu viel Geld und einen Dienstwagen erhalten haben. Das Arbeitsverhältnis soll ab 2014 aufgrund seiner damaligen Stellung als Oberbürgermeister geschlossen worden sein. Im November wurde Feldmann in einem Bürgerentscheid abgewählt.
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