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Urteil im Exorzismusprozeß

Im Prozeß um eine Teufelsaustreibung mit Todesfolge hat das Konstanzer Landgericht gestern die 74jährige Magdalena Maria Kohler zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gleichzeitig soll die Frau in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden. Die Angeklagte hatte eine 66jährige Frau unter dem Vorwand, ihr den Teufel auszutreiben, zu Tode gequält.