Urteil im Breivik-Prozess: Wie lang ist „ewig“?
Als 55-jähriger könnte der rechtsextreme Massenmörder Anders Breivik wieder frei sein – vielleicht auch früher. Denn lebenlängliche Haft gibt es in Norwegen nicht.
STOCKHOLM taz | Drei Zellen zu je 8 Quadratmetern. Eine Wohn-, eine Arbeits- und eine Trainingszelle. Keinerlei Kontakt mit anderen Insassen, jegliche Kommunikation nach draußen wird überwacht, gegebenenfalls zensiert oder verboten. Das sind die Haftbedingungen, die Anders Breivik im Hochsicherheitstrakt der „Ila-Gefängnis- und Verwahranstalt“ erwarten.
Geht es nach der Mehrheit der Norweger, wird der gefährlichste Häftling des Landes dort ewig bleiben. Das ist eine Einschätzung, die querbeet durch alle politischen Parteien vertreten und eine Hoffnung, die viele Opferangehörige und Überlebende äußerten.
„Für immer wegschließen“, fordert beispielsweise Claude Perreau. Zwei seiner Söhne waren auf Utøya. Nur der Jüngste kam wieder nach Hause. Er sei „sicher“, dass Breivik nie mehr frei kommen werde, meint Jan Bøhler, Justizpolitiker der regierenden Sozialdemokraten.
Doch Lebenslänglich kennt das norwegische Strafrecht seit 30 Jahren nicht mehr. Laut Paragraph 43 des „Straffeloven“ „soll gewöhnlich“ die Höchststrafe nicht 15 Jahre und „darf“ sie nicht 21 Jahre übersteigen. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung um bis zu fünf weitere Jahre beschließen.
Eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl solcher Verlängerungen gibt es nicht. Andererseits ist aber laut Paragraph 44 auch eine „Freilassung auf Probe“ ab 10-jähriger Haftverbüssung möglich, falls der Verurteilte voraussichtlich keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt.
„Man kann nicht wünschen, dass er ewig eingesperrt bleibt“
Politiker sollten sich nicht die Rolle von „Berichtern“ anmaßen, sagt der politisch bei der Roten Wahlallianz aktive Osloer Rechtsanwalt Harald Stabell: „Wollen sie die Strafe wieder einführen, sollen sie das sagen.“ Sein Kollege Tor Erling Staff stimmt dieser Kritik zu: „Politiker versprechen etwas, das sie nicht halten können.“ Keiner von ihnen werde wohl noch in einem poltischen Amt sein, wenn es soweit ist, dass ein Gericht zu entscheiden hat, ob Anders Behring Breivik wieder auf freien Fuss kommt.
Darauf sollte sich Norwegen einstellen, meint sein Verteidiger Geir Lippestad. Wie wolle man eine gesellschaftliche Gefährdung begründen, würde dieser sich konsequent von seiner jetzigen ideologischen Gedankenwelt distanzieren?
„Man kann nicht wünschen, dass er ewig eingesperrt bleibt“, sagt auch Kriminologieprofesser Nils Christie: „Dass es für jede Tat eine Art von Vergebung geben muss, entspricht jedenfalls meinen grundlegenden Werten.“ Auch wenn ihn „jetzt alle hassen“, werde die norwegische Gesellschaft es schaffen, ihn wieder in ihre Gemeinschaft aufzunehmen und „froh darüber“ sein: „Es wird fürchterlich für ihn, wenn er einsieht, was er gemacht hat.“
Warum Breivik wieder eingliedern, fragt dagegen Perreau: „Die Gesellschaft hat davon nichts zu gewinnen.“
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