Urteil im BayernLB-Prozess: Acht Jahre ohne Motorsport

Im Prozess gegen Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky ist das Urteil gefallen. Verteidigung und Staatsanwalt schießen sich bereits auf Formel-1-Chef Ecclestone ein.

Heute kein Schampus für Gerhard Gribkowsky: Das Landgericht München hat ihn zu 8 Jahren Haft verurteilt. Bild: dapd

MÜNCHEN rtr | Das Landgericht München hat den früheren Risikochef der BayernLB wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass sich Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Anteile der Landesbank 2006 hat schmieren lassen.

Mit dem Urteil blieb Richter Peter Noll am Mittwoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine konkrete Forderung verzichtet.

Oberstaatsanwalt Rodler erklärte, Gribkowsky habe sich 2006 beim umstrittenen Verkauf der Formel-1-Anteile der Bank, die ihr aus der Konkursmasse des Medienunternehmers Leo Kirch zugefallen waren, an den britischen Investor CVC bestechen lassen. Das Geld sei von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone gekommen.

Spätes Geständnis

Der Ex-Banker habe lange geschwiegen und erst am 45. Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt. „Es kam spät, aber es kam immerhin noch.“ Auch in seinen letzten Worten entschuldigte sich Gribkowsky: „Heute würde ich gerne die Zeit zurückdrehen.“ Er müsse nun mit den Konsequenzen leben. „Am Ende des Tages habe ich 'Ja' gesagt.“

Gribkowsky hatte in dem seit acht Monaten andauernden Verfahren eingeräumt, nach einer Geheimabsprache mit Ecclestone den Verkauf an CVC in Deutschlands zweitgrößter Landesbank durchgeboxt zu haben – ohne den Unternehmenswert der Beteiligung näher zu prüfen oder alternative Offerten einzuholen. Dadurch sei der BayernLB ein Untreue-Schaden in Höhe von 66 Millionen Dollar entstanden, rechnete Rodler vor.

Ecclestone, dem CVC als neuer Eigentümer genehm war, habe Gribkowsky eine Zahlung von 45 Millionen Dollar zugesagt. „Insgesamt sind 43,9 Millionen Dollar an den Angeklagten geflossen.“ Aus diesen Bestechungsgeldern seien die nötigen Steuern in Höhe von knapp 15 Millionen Euro hinterzogen worden.

Mittäter der Bestechung

Ecclestone sei nicht erpresst worden und habe das Geld auch nicht verschenkt. „Es bleibt nur noch die Bestechungsvariante.“ Gribkowsky habe bei seinem Arbeitgeber die Anerkennung und die finanziellen Boni für den aus seiner Sicht sehr guten Kaufpreis von 839 Millionen Dollar vermisst. Ecclestone habe im Gegenzug die Banken aus dem Eigentümerkreis haben wollen. Diese hätten ihm mit Entlassung gedroht und sein Lebenswerk beschädigen können. „Ecclestone ist nicht Opfer, sondern Mittäter einer Bestechung“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Die Verteidigung griff die in Wirtschaftsstrafverfahren eigentlich sehr aktive Münchner Staatsanwaltschaft an, sie messe mit zweierlei Maß – Gribkowsky gehe sie scharf an, Ecclestone aber schone sie. „Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte Rechtsanwalt Daniel Amelung. Er forderte eine Anklage gegen den Briten. Ob es dazu kommt, ist aber völlig offen. Die Ermittlungen dauern an.

Verteidiger Rainer Brüssow betonte, in der Formel 1 gälten andere Maßstäbe.„"Wir spielen hier in einer anderen Liga.“ Die Summen müssten daher ins Verhältnis zu der milliardenschweren Scheinwelt des Rennsportzirkus gesetzt werden. Gribkowsky sei es zudem gelungen, das Formel-1-Paket zu einem Preis zu verkaufen, den zuvor niemand für möglich gehalten habe.

Sein Anwaltskollege Dirk Petri ergänzte: „Er hat ein sehr glaubhaftes Geständnis abgelegt.“ Beweise für eine Erpressung – Ecclestone hatte in dem Verfahren ausgesagt, Gribkowsky habe ihn bedroht – gebe es auch nicht.

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