Urteil gegen rassistischen Terroristen: Höchststrafe für Moscheeangreifer

Der 22-Jährige hatte 2019 eine Moschee in Bærum nahe Oslo angegriffen. Dafür wurde er nun zu 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Blumen an einer Polizeiabsperrung.

Einer der Tatorte: die Al-Nuur-Moschee in der Nähe von Oslo im August 2019 Foto: Scanpix/reuters

TÄLLÄNG taz | 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung und damit die nach Norwegens Gesetz schwerste Strafe: So lautete am Donnerstag das Urteil des Amtsgerichts in Oslo gegen den rassistischen Terroristen Philipp M. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Am 10. August 2019 hatte M. erst seine 17-jährige Stiefschwester Johanne ermordet und war anschließend mit mehreren Schusswaffen in die Moschee des al Noor Islamic Centre in Bærum nahe Oslo eingedrungen. Sein von ihm auch im Prozess zugestandener Plan: so viele Menschen wie möglich zu töten.

Doch daraus wurde nichts. Nachdem er die Scheibe eines Seiteneingangs zerschossen und mehrere Schüsse abgefeuert hatte, die aber niemand verletzten, wurde er von zwei Moscheebesuchern, dem 65-jährigen Mohammed Rafiq und dem 75-jährigen Mohammed Iqbal, übermannt und der Polizei übergeben.

Seine beabsichtigte Terrortat hatte der 22-Jährige vorab in Internetforen angekündigt und wollte diese auch mit einer Helmkamera dokumentieren. Der Livestream funktionierte zwar nicht, aber die Aufnahmen zeigen ihm auf dem Weg zur Moschee beim Singen eines Lieds der norwegischen Freiwilligen der Waffen-SS: „Zum Schutz für das großnorwegische Reich“. Er kündigt an, „jetzt wartet Walhall“, und bezeichnet den australischen Terroristen, der im März 2019 in Christchurch 51 Menschen tötete, als Vorbild – ebenso wie den norwegischen Utøya-Massenmörder von 2011.

Der Täter sprach von einem bevorstehenden Rassenkrieg

Familienmitglieder und MitschülerInnen berichteten nach der Tat, wie sich der ehemalige Waldorf-Schüler, der zeitweise auch in der lutherischen Erweckungsbewegung der Laestadianer aktiv war, in den beiden vorangegangenen Jahren zunehmend verändert hatte. Er sprach von einem bevorstehenden Rassenkrieg und begründete sein Ablegen des Jägerexamens damit, dass man sich mit legalem Waffenbesitz auf diesen vorbereiten müsse. Die weiße Rasse sei bedroht, es sei eine muslimische Machtübernahme in Gang, der Holocaust sei eine Lüge.

Der von der örtlichen Polizei auf M. aufmerksam gemachte Verfassungsschutz PST reagierte trotz der unübersehbaren Radikalisierung und einer offen faschistischen Gedankenwelt nicht: Mit dem Vermerk, man halte ein Gespräch mit ihm oder gar eine Internetüberwachung für unnötig, wurden die Hinweise zu den Akten gelegt.

Als straferschwerend bewertete das Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass M. Rassenwahn nicht einmal vor seiner Schwester haltgemacht habe. Ihre Ermordung bezeichnet es als regelrechte Hinrichtung, er erschoss sie mit vier Schüssen auf ihrem Bett. Mit der in der chinesischen Provinz Jiangxi geborenen und als Zweijährige vom Vater und seiner Stiefmutter adoptierten Johanne Zhangjia Ihle-Hansen hatte M. als Kind das Zimmer geteilt.

In der Gerichtsverhandlung gestand M. seine Taten. Seine Schwester habe er getötet, weil sie keine ethnische Europäerin gewesen sei, und was den Angriff auf die Moschee angehe, schäme er sich, dass ihm der nicht besser gelungen sei. Sobald er die Möglichkeit habe, werde er einen erneuten Anschlag planen. Im strafrechtlichen Sinn sei er aber unschuldig, da er in Notwehr gehandelt habe: Er wollte „das europäische Volk vor einem Völkermord retten“. M.s Verteidigerin hatte Freispruch und Einweisung in eine Klinik wegen Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit beantragt. Drei gerichtliche Gutachten hatten dafür aber keine Anhaltspunkte finden können.

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