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Urteil gegen Stadt Lübeck

Schleswig (dpa) -Bei der bevorstehenden Volkszählung handelt es sich um die Ausführung eines Bundesgesetzes und Kommunalparlamente sind deshalb nicht befugt, dazu Entscheidungen zu treffen. Die 6. Kammer des schleswig– holsteinischen Verwaltungsgerichts in Schleswig erklärte dementsprechend am Dienstag Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft für rechtswidrig. Diese hatte im August mit den Stimmen der SPD und der Grünen den Senat beauftragt, unverzüglich mit Bund und Land über die Übernahme der vollen Kosten für die am 25. Mai 1987 vorgesehene Volkszählung zu verhandeln und alle Vorbereitungen zu stoppen. Gegen die Entscheidung des Stadtparlaments hatte Lübecks Bürgermeister Robert Knüppel (CDU) vor dem Verwaltungsgericht geklagt und eine sogenannte einstweilige Anordnung beantragt, um eine Erhebungsstelle zur Vorbereitung der Volkszählung einrichten zu können. Das Schleswiger Gericht betonte, daß Prozeßgegenstand nicht gewesen sei, wie die finanzielle Seite der Aufgabenübertragung vom Bund auf das Land und von diesem auf die Kommunen geregelt werden müsse.

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