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Urteil gegen Janka wurde aufgehoben

Das Oberste Gericht der DDR hat das gegen den früheren Leiter des Aufbau-Verlages, Walter Janka, 1957 ausgesprochene Urteil wegen „Boykotthetze“ aufgehoben. Es sprach auch die Mitangeklagten von jeder Schuld frei. Die vier Opfer des Stalinismus in der DDR waren in einem öffentlichen Schauprozeß zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht erklärte, daß sie für das erlittene Unrecht materiell entschädigt würden. Janka und seine drei Mitstreiter hatten unter dem Eindruck der Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 gegen die stalinistischen Entartungen des Sozialismus protestiert.