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Urteil gegen Gravenreuth rechtskräftigAbmahnanwalt verliert Berufung

Abmahnanwalt Gravenreuth hat die Berufung gegen die taz verloren. Er muss Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro bezahlen.

Homepage mit Verweis auf Ex-Präsident Herzog: Anwalt Gravenreuth Bild: Screenshot www.gravenreuth.de

BERLIN taz Los ging es mit einer E-Mail: Dem Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth war eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-newsletter zugegangen mit der Bitte, für den Fall, dass er diesen Newsletter tatsächlich erhalten wolle, ein Rück-E-mail zu schicken. Das tat er nicht, sondern mahnte die taz ab, weil diese E-mail seine Persönlichkeitsrechte verletze. Er behauptete, die E-mail nicht bestellt zu haben. Für die Abmahnung wollte er über 600 Euro Anwaltskosten kassieren. Daraus entspann sich ein heftiger Streit.

Gravenreuth erwirkte eine einstweilige Verfügung, aus der sich gegen die taz zunächst eine Kostenforderung über weitere gut 600 Euro ergab. Als die taz zahlte, verrechnet er diese Zahlung auf eine angebliche andere Schuld und verlangte die Zahlung für die einstweilige Verfügung ein zweites Mal. Weil die taz dies verweigerte, pfändete er die taz-domain und drohte, diese zu versteigern. Die taz zeigte ihn an, bei einer polizeilichen Durchsuchung fand die Polizei in seiner Handakte säuberlich abgeheftet ein Telefax-Schreiben der taz, dessen Zugang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Über Gravenreuths Berufung gegen dieses Strafurteil wird im September verhandelt werden.

Die einstweilige Verfügung hob das Landgericht Berlin auf Widerspruch der taz hin auf, weil die im "double-opt-in"-Verfahren übersandte Bestätigungs-E-Mail die Rechte Gravenreuths nicht verletzte: Das Kammergericht kündigte am Donnerstag an, die Berufung von Gravenreuth gegen dieses Urteil zurück zu weisen: Die taz habe in vorbildlicher Weise Vorkehrungen getroffen, dass niemand unaufgefordert mit dem Newsletter bedacht werde. Gravenreuth nahm daraufhin seine Berufung gegen das Zivilurteil zurück. Die Machenschaften Gravenreuths haben ihm nun, neben dem Strafverfahren, nicht nur das erhoffte Honorar nicht beschert, sondern Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro.

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