Urteil gegen Frankreichs Staatsbahn: Wegen Diskriminierung verurteilt

Jahrzehntelang sind marokkanische Arbeiter schlechter behandelt worden als ihre Kollegen bei SNCF. Nun haben sie einen historischen Erfolg errungen.

Züge des SNCF stehen am Gare de Lyon in Paris

Das Urteil gegen SNCF kann nun als Präzedenzfall in anderen Staatsunternehmen angewandt werden. Foto: dpa

PARIS taz | Ehemalige marokkanische Mitarbeiter der französischen Staatsbahn SNCF haben vor dem Pariser Arbeitsgericht wegen Diskriminierung durch den Arbeitgeber einen historischen Erfolg errungen. Am Ende einer mehr als 10 Jahre lang dauernden und höchst ungewissen Prozedur haben die Richter den 832 Klagenden Recht gegeben. Jeder von ihnen soll zur Wiedergutmachung rund 200.000 Euro erhalten.

Dieser Gerichtsentscheid zur Vergangenheitsbewältigung dürfte die Bahngesellschaft immerhin rund 150 Millionen kosten. Vor allem aber könnte das Urteil als Präzedenzfall auch in anderen Staatsunternehmen zur Anwendung kommen.

Vorerst aber wollten die „Chibanis“ – wie diese „Weißhaarigen“ auf Arabisch genannt werden – im Gerichtssaal ihren Triumph auskosten: „Vive la République, vive la France, vive la justice!“, riefen die bei der Urteilsverkündung anwesenden Senioren. Zu Tränen gerührt meinte einer von ihnen, es sei ja nicht bloß um Geld, sondern um die Gerechtigkeit und seine Menschenwürde gegangen. Wie rund 2.000 seiner marokkanischen Landsleute war er in den 70ern von der SNCF angeheuert worden, um im Eiltempo neue Bahnstrecken zu bauen und Gleise zu warten.

Die Marokkaner hatten grundsätzlich keine Chance für einen beruflichen Aufstieg bei der SNCF, und als Ausländer waren sie von den Lohnkategorien des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Diese Ungleichheit wirkt sich bis heute auf Altersrenten aus. Nach mehreren Jahrzehnten treuer Dienste für die französische Bahn beziehen heute die „Chibanis“, von denen viele im Verlauf ihrer „Karriere“ eingebürgert wurden, eine Altersrente von lediglich 350 Euro.

Für die SNCF war die ungleiche Behandlung eine logische Folge der Unterscheidung zwischen ausländischen Hilfskräften mit privatrechtlichen Verträgen und den französischen Bahnarbeitern. Nach langer Beratung kam das Gericht dagegen zum Schluss, dass dies keineswegs „normal“ war, sondern eine Diskriminierung darstellte. Vor einigen Jahren hatten die betroffenen Marokkaner bereits vor Gericht erreicht, dass sie wie ihre französischen Kollegen ab 55 in Frührente gehen konnten. In der Vergangenheit hatte Frankreich bei den ausländischen Kriegsveteranen aus Afrika späte Wiedergutmachung für die zum Teil krasse Ungleichheit der Renten geleistet.

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