■ ARBEITSLOSENGELD: Urteil gegen Doppelleistungen
Kassel (ap) — Arbeitslose, die wegen Vollendung des 60. Lebensjahres rückwirkend vorgezogene Altersrente erhalten, müssen zwischenzeitlich ausgezahltes Arbeitslosengeld zurückerstatten. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Nach dem Urteil sollen dadurch Doppelleistungen aus öffentlichen Kassen vermieden werden. Beim Bundessozialgericht unterlag damit in letzter Instanz ein Arbeitsloser aus Frankfurt, der vom Arbeitsamt bis April 1986 Arbeitslosengeld bezog. Nachdem ihm die Landesversicherungsanstalt Hessen dann rückwirkend ab Januar 1986 Rente bewilligt hatte, behielt die Landesversicherungsanstalt von der Rentennachzahlung das auf die gleiche Zeit entfallende Arbeitslosengeld ein.
RAMSTEIN
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