Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts: Fünf Jahre Haft für IS-Heimkehrerin
Eine 32-Jährige muss wegen ihrer Mitgliedschaft bei einer Terrororganisation für fünf Jahre ins Gefängnis. Sie hatte knapp vier Jahre beim IS verbracht.
dpa | Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ hat das Stuttgarter Oberlandesgericht am Freitag eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.
Im Laufe des Verfahrens hatte sich die Angeklagte von der Terrororganisation losgesagt. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatte sie kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte sie zusammen und führte den Haushalt.
Der Anklage zufolge pries Sabine S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen. Ihr Mann kam später bei Kampfhandlungen ums Leben.
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