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Urteil des BundesverfassungsgerichtsDeutsche Euro-Hilfen sind rechtens

1:0 für die Euro-Rettung. Das Karlsruher Richter haben mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Euro-Hilfen Deutschlands abgeschmettert.

Die milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands sind verfassungsgemäß. Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN dpa/afp | Die deutsche Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wiesen die Richter Klagen einer Gruppe von Professoren sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler ab.

Zugleich ordneten die Verfassungshüter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen. Der Hushaltsausschuss muss jedem Schritt zustimmen. Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben.

Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im

Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.

Bei dem Urteil ging es vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder unzulässig beeinträchtigt wird. Die Entscheidung, so wie sie nun gefallen ist, war allgemein erwartet worden.

Der Euro hatte sich vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts leicht erholt. Am Morgen kostete die Gemeinschaftswährung 1,4060 US-Dollar und damit rund einen halben Cent mehr als am späten Vorabend. Ein Dollar war zuletzt 0,7112 Euro wert.

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12 Kommentare

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  • BP
    BRUNO (NICHT PROBLEM BÄR)

    Wenn die Deutsche Beteiligung der Euro-Hilfe so rechtens ist, dann wird ES nun wohl auch von unserem Bundesverfassungsgericht ebenso gebilligt, dass der Karren vollends an die Wand gefahren wird.

     

    Ich bin zwar ein Laie was die und unsere Wirtschaft anbelangt, aber mein Bauchgefühl sagt mir ganz klar, so Glas-Klar, dass es schon wieder Rationierender Art sein könnte, dass dieses so nicht mehr lange gut gehen wird und diese Währung EUROnen abstürzt und mit, oder auch diesem, kein unerheblicher Teil der Europäischen Staatengemeinschaften und deren Wirtschaft!!!

     

    Eigentlich sollte es eine Deutsche Unterschriftliste geben, auf die dann der Teil des Volkes Unterzeichnen kann, die ganz klar für für Neuwahlen sind.

     

    Damit diese, momentane Vor-Herrschende und Koalitionsunfähige sowie auch die von Wahnsinn ergriffene gebeutelte Pro-Kapitalistische-Euro Politik, ein Ende findet und auch haben tut.

     

    Sonst sehe ich Gelb, äh,...äähh???!

     

    Ah, jetzt ja!!!

     

    Schwarz meinte ich natürlich!!! :0)

     

    Grüße von dem, nur noch SCHWARZ Seher!!! ;o)

  • Y
    yberg

    tja,das warn noch zeiten,als wir ostdeutschland gerettet haben.

    wie ? wir retten immer noch...

  • M
    Maik

    Jubel, jubel, es ist rechtens.

  • TR
    Tom Richter

    Klagerecht gibt es nicht. Hier das Video dazu:

     

    http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0&feature=player_embedded

  • A
    Aix

    Wir zahle solidarisch die Schulden der anderen. Die anderen dürfen uns weiterhin solidarisch "Nazis" nennen. Soweit zu diesem Konstrukt €-EU.

  • W
    WaltaKa

    Versaille war ein Klacks dagegen. Deutschland hat fertig. Die bundesrepublikanische Nachkriegsdemokratie wurde endgültig in einem kalten Putsch (die Nazis kamen auch legal, "egal legal" an die Macht) sämtlicher Verfassungsorgane (wer glaubt, die Parlamentarier wenden sich nun gegen ihre eigene Entmachtung?) und aller Parteien (SPD und Grüne haben Merkel ihre Unterstützung zugesagt, "auch gegen das Volk")begraben. Zukünftig ist endgültig jede Wahl eine Farce, ihr könnt die Wahlen abschaffen (ich weiß: aus Showgründen braucht man diese noch).Die Praktikant/Innen in den deutschen Blättchen werden ihre Gehirnwindungen bemühen, uns zu erklären, wie toll doch alles ist. Beifall klatsch. Eine Lösung sind die ganzen EU-Vorgänge nicht, es wird krachen in Europa.Die Normalos werden es büßen.Amen.

    Ich sehe es wie Kommentator "Ingo": ab sofort gilt Artikel 20 (4) GG! Jeder muss sehen, wie er dies für sich umsetzt.

  • H
    Hasso

    Das war vorauszusehen! Die Regierungen wissen schon, wen sie zum BVG schicken. Nämlich Gesinnungsgenossen!

    Ich bin davon überzeugt,dass die meisten von dieser Maskerade von der CDU sind. Bluten wird wieder das Volk, nicht die sich selbst sanierenden Politiker. Die ganze Chuzpe hier ist nicht mehr auszuhalten.Wer wird eines Tages Deutschland helfen? Dann kommen die Nazis und Kommunisten. Und man wird wieder über das schimpfen, was man selbst zu verantworten hat. Eine Hilfsschüler-Politik vom Feinsten! Zahlen, zahlen, zahlen-und für was? Für die "Elite"?

  • S
    Silvia

    @Schneider-YES!!!!!!!hehehehehe ich kanns kaum erwarten ein bisschen 'rumzuspielen....sobald ich die Ecken kenne denke ich mir feine Sachen aus....

  • A
    andreas

    Eine Transfer-Union wurde hiermit offiziel bestätigt.

     

    Es ist noch nicht lange her da hat man uns erzählt wie wichtig doch der EU-Verfassungsvertrag wäre.

    "NO bailout Klausel" ?

    Das war Gestern...

     

    Wenn die Gesetze den Rechtsbrechern nicht mehr passen, dann müssen sie eben passend gemacht werden.

  • J
    Jan

    Das Ende der Rechtstaatlichkeit in Deutschland. Leider war diese Entscheidung zu erwarten. Alles gekündigt, ab Oktober leben im Nicht-EU-Ausland.

  • I
    Ingo

    Viel Spass bei neuen Steuererhöhungen, die Steuern

    werden dringend für gierige Banker gebraucht. Straßen, Schulen

    und Kindergärten sind unwichtig.

     

    ESM ist bevorzugter Gläubiger.

     

    Artikel 20 (4) GG, mehr habe ich nicht zu sagen!

  • S
    Schneider

    ABER...,

     

    abzuwarten bleibt die detaillierte Urteilsbegründung.

    Interessant ist das künftige Klagerecht der WählerInnen, wenn diese mit künftigen politischen Entscheidungen nicht einverstanden sein sollten...