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Urteil des BundesverfassungsgerichtsMehr Geld für W2-Profs

Die Richter haben entschieden: Professoren sollen in Zukunft mehr Geld bekommen. Ein Marburger Prof hatte geklagt, weil er sich nach einer Neuregelung unterbezahlt fühlte.

Bekommt wohl bald mehr Geld: Professor bei der Vorlesung. Bild: ap

KARLSRUHE taz | Die Klage eines Chemieprofessors aus Marburg hatte Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hält das Grundeinkommen in der Besoldungsgruppe W2 für unangemessen niedrig. Daher werden Tausende Hochschullehrer bald mehr Geld erhalten.

Nach einer Reform der rot-grünen Koalition gelten ab 2005 neue Regeln für die Bezahlung von Professoren, die sogenannte W-Besoldung. Anders als früher steigt ihr Gehalt nicht mehr mit zunehmendem Dienstalter. Auch das Grundgehalt der akademischen Lehrkräfte wurde um 25 Prozent abgesenkt.

Spötter meinten deshalb, das "W" stünde wohl für "weniger". Allerdings können Professoren seit der Reform auch ihr Gehalt frei aushandeln. Zudem erhalten sie noch Leistungs- und Funktionszulagen. Insgesamt fließt also heute mehr Geld in die Professorengehälter als früher.

Davon aber kann ein Teil der Professorenschaft nicht profitieren. Insbesondere Hochschullehrer in wirtschaftsfernen Fächern - nach Schätzungen des Hochschulverbands immerhin rund 15 Prozent der Betroffenen - bleibt auf dem abgesenkten Grundgehalt sitzen.

Einer von ihnen, der Marburger Chemieprofessor Bernhard Roling, hatte gegen seine Besoldung geklagt. Im Klagejahr 2005 erhielt er rund 3.900 Euro Grundgehalt plus 23 Euro Leistungszulage. Heute entspräche das rund 4.200 Euro.

In ihrem Urteil billigten die Richter im Prinzip die Umstellung auf leistungsbezogene Bezahlung. Der Staat müsse Professoren auch nicht zu Beamten machen, so das Gericht. Doch wenn er sich dafür entscheide, dann müsse er auch die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" beachten, die im Grundgesetz garantiert sind.

"Amtsangemessene" Bezahlung

Hierzu gehöre auch das "Alimentationsprinzip", das heißt der Anspruch auf eine "amtsangemessene" Bezahlung. Dieser Anspruch sei der Ausgleich dafür, dass Beamte nicht für ihren Lohn und ihre Arbeitsbedingungen streiken dürfen.

Die W2-Besoldung des Klägers beurteilten die Richter nun als "evident unangemessen" und damit verfassungswidrig. Wer als Professor berufen werde, habe eine lange Ausbildung hinter sich und sich dabei wissenschaftlich profiliert. Die gewährte Bezahlung entspreche nicht der verantwortungsvollen Tätigkeit. Es könne nicht sein, dass ein Professor schlechter bezahlt werde als ein Studienrat am Gymnasium oder andere Beamte der Besoldungsgruppe A13.

Formal wurde nur über die W2-Besoldung im Bundesland Hessen im Jahr 2005 entschieden. Das Urteil betrifft aber alle Bundesländer. Unter den rund 27.000 Universitätsprofessoren wird etwa ein Viertel nach W2 bezahlt, ebenso die Hälfte der 14.000 Fachhochschulprofessoren. Für die übrigen gilt noch die alte C-Besoldung, oder sie haben besser dotierte W3-Lehrstühle.

Die Bundesländer haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie erhöhen das Grundgehalt deutlich, etwa auf das Niveau eines jungen Regierungsdirektors (A15), das wären rund 500 Euro mehr im Monat. Oder sie gewähren einen Rechtsanspruch auf Leistungszulagen. Bisher gibt es selbst bei Erreichen bestimmter Ziele keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zulage. Auf andere Beamtengruppen hat das Urteil keine direkte Auswirkung.

Die Richter, unter ihnen auch einige Professoren, betonten, dass sie persönlich von dem Urteil nicht profitieren. Sie haben noch alte C4-Lehrstühle. (Az.: 2 BvL 4/10)

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26 Kommentare

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  • T
    Toni

    @Mat

     

    Davon bezahlt er immerhin 35% an Steuern. Und "Kulturschaffende" liefern keine Produkte bzw. Massenprodukte. Deswegen werden sie schlechter bezahlt. Angebot und Nachfrage - die einfachste Wirtschaftsregel.

     

    @Manfred Felder

     

    Genauso wie die Einführung des Sprachfeminismus bzw. des Binnen-I.

  • TE
    Thomas Elbel

    @Klüngel:

    Ergibt keinen Sinn, was Sie da sagen. Schließlich hat das BVerfG ja gerade eben diese Regierung (der sie nach Ihrer Theorie dienlich sein soll) so richtig vors Schienbein getreten.

    Außerdem war das trotz etlicher Klagen erst das zweite Mal, dass das BVerfG wirklich mal eine Unterbezahlung von Beamten festgestellt hat. Bis jetzt wurde eigentlich jede noch so heftige Besoldungsverringerung von Karlsruhe mit Hinweis auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anstandslos durchgewunken. Erst informieren, dann kommentieren bitte.

  • TE
    Thomas Elbel

    @Dumme Frage:

    Gegenfrage: Kann der klagende Professor wie jeder normale Arbeitnehmer für ein höheres Gehalt streiken?

  • TE
    Thomas Elbel

    @KFR:

    Gar nicht. Warum auch? Oder gehören Sie auch zu denen, die meinen, praktisch jeder Prof würde sich nebenbei mit Forschung im Privatsektor eine goldene Nase verdienen. Erzählen Sie das mal irgendeinem Altphilologen oder Historiker.

  • TE
    Thomas Elbel

    @m3t4b0m4n:

    Die Abwesenheit Ihres Professors ist gerade ein Ergebnis der leistungsbezogenen Bezahlung derzeitigen Zuschnitts. Durch die Drittmittel die er bei seinen externen Aktivitäten einwirbt kann er nämlich wiederum Gehaltssteigerungen bewirken. Gerade solche Auswüchse des Leistungsprinzips kritisiert ja jetzt das BVerfG

  • TE
    Thomas Elbel

    Folgender Passus aus dem Artikel ist sachlich und rechtlich schlicht falsch: "Allerdings können Professoren seit der Reform auch ihr Gehalt frei aushandeln. Zudem erhalten sie noch Leistungs- und Funktionszulagen. Insgesamt fließt also heute mehr Geld in die Professorengehälter als früher."

    Erstens ist das Gehalt eben nicht frei verhandelbar. Zweitens sind die Ausgaben insgesamt etwa auf dem Niveau der alten C-Besoldung gedeckelt. Die Reform hat also im Wesentlichen nur umverteilt. Das Bundesverfassungsgericht rügt nun, dass diese Umverteilung nach völlig intransparenten und willkürlichen Kriterien erfolgt ist.

  • J
    Jürgen

    23 Euro Leistungszulage.

    Das sollte man in jedem Fall streichen, erstens ist es eine Frechheit und zweitens könnte man den verwaltenden Bürokraten rausschmeissen und Steuern sparen.

    Abgeordnete sollten ihre Aufwandsentschädigung bis zur letzten Briefmarke nachweisen müssen, bei fehlenden Briefmarken-Nachweisen fristlos Mandat+Pension verlieren, so wie es Sitte ist in Bimbesland.

  • EA
    Enzo Aduro

    @Klüngel

     

    Letztendlich geht es primär nicht um die Höhe der Bezahlung, sondern um die Art.

     

    Bisher bekommen Profs ein "niedrieges" (relativ zur Qualifikation) Grundgehalt und dann kaum definierte Bonuszahlungen nach Leistung. Diese sind aber derart willkürlich und nicht einklagbar. Daher wird hier eine Neuorientierung gefordert.

     

    @Manfred Felder

     

    Professoren und Lehrer kann man nicht vergleichen. Professoren betreuen viel mehr Schuler. Professoren haben Lehrstühle und Personal, Sie sind eher Bereichsleiter. Schau mal wieviele Professoren eine Uni hat, und dann wieviele Studenten. Und vergleiche das mit einer Schule. Und dabei macht der Professor ja auch noch Forschung, was Lehrer nicht machen.

     

    Daher ist es durchaus logisch das Professoren verbeamtet werden, Lehrer aber nicht. Schulleiter können ja weiterhin verbeamtet werden. Die Mitarbeiter der Professoren sind ja eigentlich nie verbeamtet.

  • L
    Lexi

    Was machen den die Damen und Herren Professoren-Richter in Ihrer Freizeit? Professor oder Richter? Wie kann man das gleichzeitig? Doch wohl nur, indem man beides zu je einem Viertel macht und den Rest für Gutachten und andere "Nebentätigkeiten" aufspart. Es würde mich nicht wundern, wenn da mancher von denen am Monatsende mehr kassiert, als die Bundeskanzlerin. Von wegen "amtsangemessene" Bezahlung.

    Jeder Professor, den ich kenne, hat hauptberuflich noch eine Firma am laufen. Weshalb haben alle Unis und FHs haufenweise externe Praktika in die Studienpläne eingebaut? Klingelts?

    Das elende Schmarotzerpack gehört in die Wüste geschickt. Wem sein Gehalt nicht passt, der kann kündigen.

    Wie heißt der Prof, der geklagt hat? hat der auch eine E-Mail-Adresse?

  • P
    pablo

    ich kann die klage und das urteil sehr gut verstehen. das der prof aber nicht so weit gedacht hat was das in zukunft bringt für seine zukünftigen jüngeren kollegen ist schade. der staat muss sparen ist einstimmig von allen parteien und fraktionen zu hören. also werden sie das geld was sie jetzt mehr ausgeben müssen für gehälter der uni-profs an anderer stelle im hochschuletat gekürzt werden und ob das im sinne eines uni-profs sein kann ist doch sehr stark zu bezweifel. aber so ist das halt wenn man nur an sich denkt und die nächsten genrationen für seinen eigenen vorteil ausseracht lässt.

    und ein ganz schlechter witz ist das von den vs-richtern noch zu protokol gegeben wird das sie ja alle nach der alten besoldung ihren lohn bekommen. soll das etwa ein versuch der rechtfertigung für dasurteil sein weil einige selbst profs sind und damit schlechte presse verhindert werden?

  • X
    XYZ

    Selbstverständlich kann man von knapp 4.000 EURO brutto gut leben. Darum geht es nicht, sonst könnte man die Professorenbesoldung genauso gut auf Hartz IV Niveau herunterfahren, weil das Existenzminimum ja gesichert ist.

     

    Gegen einen Leistungsbezug bei der Bezahlung haben die wenigsten Professoren etwas, auch der Hochschulverband, der die Klage unterstützt hat, nicht. Nur hat sich der angebliche Leistungsbezug in der Praxis leider als Mogelpackung herausgestellt. Bei Einführung der W-Besoldung wurden die Professorengehälter um 25% gesenkt. Es gab also eine Gehaltskürzung, die durch Leistungszulagen kompensiert werden sollte. Allerdings erhalten viele Professoren trotz hervorragenden Leistungen in Forschung und Lehre keine Zulage, weil diese zum einen von den Universitäten als Sparmasse genutzt wird, und zum anderen häufig ein Uni-Präsident allein nach Gutdünken über die Vergabe entscheidet (Amigos first). Die Vergabekriterien sind intransparent und willkürlich.

     

    Wer mit Mitte 40 auf eine Professur berufen wird, ist kein Berufsanfänger, sondern bringt rund zwanzig Jahre Erfahrung in Forschung und Lehre mit. Insofern ist das Gerede vom "Einstiegsgehalt" Augenwischerei. Er oder sie hat sich auf mindestens vier (meist mehr) befristeten Stellen gegen mehrere Dutzend (nicht selten 50-100) Mitbewerber durchgesetzt und durch entsprechende Forschungsergebnisse für die nächste Stelle qualifiziert. Er/sie ist promoviert und in vielen Fächern zusätzlich habilitiert, hat herausragende Forschungsleistungen vorzuweisen und eine internationale Reputation. Darunter bekommt heute so gut wie niemand mehr eine Professur, denn im Berufungsverfahren, das 6-12 Monate dauert, gibt es bis zu 100 hochqualifizierte Mitbewerber/innen. Wer bereit ist, diesen ausgesprochen selektiven Prozess über Jahre zu durchlaufen, ist hochgradig motiviert und leistungsbereit, und es ist kaum zu erwarten, dass diese Haltung nach der Berufung plötzlich abbricht.

     

    Die Spanne der Professuren von Fachhochschulen über Kunsthochschulen bis hin zu Universitäten ist sehr breit. Ein Medizinprofessor etwa verdient als Chefarzt oft gut hinzu. Ein Großteil der Universitätsprofessoren in anderen Fächern, vor allem den Geisteswissenschaften, haben jedoch keine Nebentätigkeit. Viele von ihnen bekommen trotz herausragender Leistungen und großen Engagements keine Zulage, sondern werden so behandelt und bezahlt, als gehörten sie zu den "faulen Professoren", vor denen einst der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz warnte. Die willkürliche Verweigerung einer Leistungszulage ist freilich kein Anreiz für Leistung, sondern höchstens für Dienst nach Vorschrift.

     

    Wer von Professor/innen in puncto Qualifikation, Verantwortung und Arbeitseinsatz (50-60 h / Woche sind zumindest an den Universitäten eher die untere Grenze)so viel verlangt, muss auch bereit sein, dafür etwas mehr zu bezahlen als das Gehalt eines Gymnasiallehrers. Dass es an den Universitäten auch andere Missstände dringend abzustellen gäbe, wie die Ausbeutung von schlecht bezahlten Lehrbeauftragten, ändert daran nichts.

     

    Würde man eine Statistik erstellen, wie hoch die durchschnittlichen Leistungszulagen für Professoren und Professorinnen ausfallen, würde schnell sichtbar, dass hier obendrein durch die Hintertür eine Schlechterstellung der Frauen in der Wissenschaft eingeführt wurde.

  • MN
    Mein Name ist Legion

    Diese Begründung ist schon toll. "Weil sie Beamte sind, darf man sie nicht maltraitieren". Genau. Wären sie nicht verbeamtet worden, dann schon. Merke: Erst die Backen zusammenpressen, dann ins Beamtentum hineinzwängen und zuletzt hochklagen.

     

    Was soll's?

     

    Ich habe 2k€/Monat brutto als Chemiker und arbeite Vollzeit wie meine Kollegen Ingenieure mit 4k€/Monat an der Uni.

     

    Wohlgemerkt, nicht als Beamter.

    Befristet.

    Auf Drittmittelstelle.

     

    Glaubt jemand, dafür interessiert sich ein Richter?

    Der glaubt auch an die Zahnfee.

  • D
    deviant

    @m3t4b0m4n4

    Diese Eingebundenheit bei einer Firma dürfte genau die Leistung sein, die bezahlt wird, wahrscheinlich wird der gesamte Lehrstuhl oder ein Teil dieses sogar längst von jener Firma XYZ bezahlt, damit der Professor für die forscht.

    Hätte der Staat ein Interesse daran, Professoren selbst zu bezahlen, müssten die auch nicht bei anderen Firmen fremdjobben.

  • D
    deviant

    Abgeschafft werden muss vor allem die "leistungsbezogene" Vergütung!

    "Leistungsbezogene" Boni sorgen nämlich grundsätzlich für ein Absinken der Qualität - hier liegt eine direkte Parallele zum Produktionssoll im Osten: Wenn nur Quantität zählt, muss Qualität leiden.

     

    Insbesondereaber bei Professoren ist es Irrsinn, weil es keine vernünftigen Kriterien geben kann. Ein Professor ist in erster Linie Forscher, aber richtet sich das nun nach Anzahl der Publikation? Oder Resonanz? In einer Welt, in der alle Forscher glauben, dass die Erde eine Scheibe wäre, würde ein Vertreter der Globustheorie kaum zitiert - solche Kriterien würden in einer Vermainstreamung der Forschung führen, niemand würde sich trauen, neue Erkenntnisse zu publizieren, weil es den Ruin bedeuten könnte.

    Und ein Professor der sich zuerst als Lehrer sieht? Auch dessen Forschung leidet natürlich.

     

    Andererseits ist in Deutschland der Professor faktisch längst zuallererst Lehrer, würde man als die Lehrtätigkeit bewerten, würde die Forschung generell leiden, aber auch der Lehrerfolg eines Professors ist kaum zu bewerten...richtet man sich allein nach Fakten, leidet der Unterricht, alles verflacht, weil möglichst viele Studenten in die Kurse gelockt und zum Abschluss gebracht werden müssen.

     

    Es soll ja nicht darum gehen, deutsche Forschung halbwegs konkurrenzfähig zur amerikanischen zu machen, aber sie sollte doch wenigstens die in sie gesetzten Forderungen erfüllen. Und dazu müssten Professoren deutlich weniger lehren und dafür deutlich besser bezahlt werden, und das muss nicht nur durch mehr Professuren kompensiert werden, sondern darüber hinaus braucht es noch viele neue Professuren.

     

    Dem ganzen Lamentieren von der Bildungsrepublik und Bildung als Rohstoff müssen endlich Taten folgen. Wir brauchen freie, d.h. staatlich finanzierte, und adäquate universitäre Bildung in diesem Lande.

    Das industrielle Mäzenatentum, das gerade vom rechten Lager installiert wird, wird der Bildung in diesem Lande schweren Scahden zufügen (dummerweise ist genau das gewollt: Bildungsverlierer informieren sich nicht und wählen CDU)

  • P
    Pierre

    @Mat

    Gegenfrage: Sind Deine "Kulturschaffenden" promoviert und habilitiert und haben sie sich in Forschung (Publikationen) und Lehre (Lehraufträge) einen Namen gemacht? All das ist nämlich nötig um an eine Professur zu gelangen. Dafür sind (auch wenn es bei Beamten keine SozVers-Abzüge gibt) die knapp 4.000 Euro/Monat eben wirklich lächerlich.

  • B
    ber

    Glückwunsch zu diesem Urteil! Dürfen Friseure und Krankenpfleger jetzt auch klagen?

  • W
    Weinberg

    Ist es nicht erfreulich, feststellen zu können, dass sich unsere Abgeordneten selbst recht ordentlich alimentieren?

     

    Mit ihren Abgeordnetenbezügen lässt es sich gut leben. Zudem kommt unter Umständen noch die eine oder andere kleine „Zulage“ dazu. Christian von und zu Nassau ist dafür ein leuchtendes Beispiel. Einzig die Abgeordneten der Linkspartei haben meines Wissens gegen die zum Teil fürstlichen Erhöhungen der Volksvertreter-Alimentierungen gestimmt.

     

    Allerdings ist es mehr als fraglich, ob die Mehrheit unserer Volksvertreter überhaupt einer Leistungszulage würdig ist. Und solche Volksvertreter bestimmen dann letztendlich über die Bezüge von Professoren und deren Leistungszulagen. Fabelhaft!

  • H
    huev

    Schön!

    Wenn jetzt noch die unbezahlten Lehraufträge verboten werden, mit denen die Unis Lehrkräfte ausbeuten, die es noch nicht in die gesicherte Position eines Professors geschafft haben, wäre das mal ein richtiger Fortschritt.

  • M
    Mat

    3890,03 Euro ...

     

    Davon können 99% der Kulturschaffenden nur träumen...

  • DF
    Dumme Frage

    Wurde der klagende Professor gezwungen, diese (seiner Meinung nach zu niedrig bezahlte) Stelle anzunehmen?

  • M
    m3t4b0m4n

    Ich musste in der BWL den Schein "Investition&Finanzierung" zwei mal schreiben, war in jeder Vorlesung und Übung, habe den Prof. nicht ein einziges mal zu Gesicht bekommen. Dieser war nämlich "gerade bei einem Projekt" bei der Firma XYZ "zu sehr eingebunden".

     

    Ich finde, eine leistungsbezogene Entlohnung tut Not, gerade in der Deutschen Universitätslandschaft.

  • MF
    Manfred Felder

    Professor/inn/en = Beamte.

    Ein Widerspruch in sich (gilt auch für Lehrer/innen). Und eine Voraussetzung für die Misere des Deutschen Bildungssystems.

  • K
    KFR

    Wie wurden kommerzielle Tätigkeiten, Kooperationen und Verwertung von Forschungs-Ergebnissen bei dem Urteil berücksichtigt ??

  • J
    Josef

    Wenigsten einmal ein gutes Urteil!

  • MB
    Marius Brauer

    Ich kann's schon nachvollziehen... aber irgendwie befürchte ich jetzt langfristig weiteren Lehrstuhlabbau bzw. ein Gleichbleiben auf dem jetzigen Stand.

  • K
    Klüngel

    Wenn' s um Beamte geht, wird das BVG direkt geil. Die Verfassungsbrüche durch die Hartz IV Reform interessiert diese "Clowns" herzlich wenig. Diese "Nasen" kommen ja auch hauptsächlich aus dem Beamtentum.Hauptsächlich Konservative, die hier bestimmen was rechtens und was nicht. Ein paar Linke ins Verfassungsgericht-, dann wird die Sache ausgeglichener. Unsere "Pappnasen" an der Regierung wissen schon, wer ihnen dienlich ist und wen sie zum BVG schicken.